Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 2 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 68 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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— 68 — halten, so gleicht ihr Mahl einem Götzenmahle. Unterhalten sie sich aber von der Gotteslehre, so gleicht ihr Mahl dem Tische Gottes (Ab. 3, 3). Während man ißt, spreche man nicht (Taan 5, b). 10. Behandlung der Speisen. Rohes Fleisch lege nicht auf Brod; einen vollen Becher führe nicht über das Brod hin; Brod schleudre nicht; mit Brod unterstütze nicht die Schüssel (Ber. 50, b). Aus Viktualien setze dich nicht nieder (Der/ Er. 9). Bei Hochzeitsfesten darf man Wein durch eine Rinne fließen lassen, (da derselbe aufgefangen wird); geröstetes Getreide und Nüsse dürfen aber nur im Sommer, nicht während der Regenzeit ausgestreut werden, Gebackenes aber niemals (Ber. das.). Zugemüse soll nicht mit der Hand genossen werden (Ned.49, b). Von Speisen,die in flachen Geschirre gereicht werden, braucht man kein Ueberbleibsel zurück zu lassen, wol aber von Speisen, die man aus tiefen Geschirren genießt (Erub. 53, b). 11. Behandlung der Getränke. Den Becher in einem Zuge leeren, ist Böllerei, in dreien — Ziererei, in zweien — rechte Lebensart (Peßach. 86, b). Der Gast, dem ein Becher gereicht wird, warte ein wenig, bevor er trinkt (Der. Er. 8). Nachdem man getrunken, stelle man den Becher nicht auf den Tisch, sondern reiche ihn dem Diener (das. 9). Versuch einer umständlichen Analyse des S-Har. Bon Ignatz Ater», Schuldirektor in Hold-Mezö-VMrhely. (Fortsetzung) *). §. 41. Im Hauptvortrage beschränkt sich der Text der kleinen Jdra, was Bilder und Forinen betrifft, auf das Wesentlichste, indem er 0 S. 1. Heft S. 16.