Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 2 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 62 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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— 62 Straßenrändern, deren es in diesem Lande noch immer nicht wenige giebt, in der Nacht, ja selbst am Hellen Tage angefallen, ausgeplündert und selbst auch ermordet zu werden. Dieses schreckltche Damoklesschwert, das über ihm stets schwebt, ist, denke ich, wol hinreichend, ihm seine Freude an etwaigem Geldgewinn zu verderben, und es zeigt sich hier ein schöner Zug des, an Aufopfernngen so reichen alten Judenthums, daß sein strenggläubiger Bekenner fich lieber einer Lebensgefahr aussetzen kann, als es zugeben, daß die vielen Reisenden von seinen Brüdern in die Versuchung kämen, ans längeren Reisen verbotene Kost genießen zu müsse». Dafür hat er aber auch den Lohn, daßwenn er wirklich von Räubern überfallen und ermordet wird, sein Sohn in der Synagoge zur Thora unter dem Namen ״Ben-Hakadosch" (Sohn des Heiligen) aufgerusen wird. Steuern an die Landesregierung haben die Juden wenige zu bezahlen. Jeder jüdische Rajah , d. h. wer im Lande gebürtig oder daselbst uaturalisirt, somit der Landesregierung unterworfen ist, bezahlt an dieselbe eine sogenannte ״Patentsteuer", die etwa 12 Gulden jährlich beträgt. Besondere Judensteuern giebt's nicht, denn der Aufschlag aufs Koscherfleisch (Gabella genannt) dient der Gemeinde zur Bestreitung ihrer eigenen Gemeindekosten (Rabbiner-, Schlächter-, Armengelder rc.). Doch pflegten die Juden bisher in den Fürstenthümern (zumal in der Walachei) den resp. Regierungen eine Art von Rekrutengeld zu bezahlen, d. h. eine Abfindung für die zu stellenden Rekruten ihrerseits, und so -sah man bisher in der Miliz der Fürstenthümer keine Juden figuriren, obschon sie seit mehren Jahren daselbst als militärpflichtig gelten. Diese Maßregel war auch in so fern rationell, als überhaupt jene Miliz bisher einen rein nationalen Charakter an sich trug (nicht einmal Griechen und Deutsche, deren es doch viele dort giebt, waren da ausgenommen), andererseits aber sah es die Regierung wol ein, daß in einem Lande, wo kein Uebermaß an Händen und bewegenden Kräften für Industrie und Handel vor- Händen ist, jede Verringerung derselben, wo es nicht stark nothwendig ist, nur dem Lande znm Nachtheil gereichen müsse. Die in den Fürstenthümern lebenden fremden Juden stehen,