Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 1 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 35 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2542917-2543094-2543096--0650-2544334- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
— 35 Fünfkirchen, 16. Dezember. Wenn bei der leztlich stattgehabten Restitution unseres Gemeindevorstandes sich wieder eine Makula der meisten jüdischen Gemeinden bemerkbar machte, daß nämlich namhafte Männer, anstatt ihre nutzbringende Thätigkett dem Gemeindeinteresse zu widmen, sich lieber vom Schauplatze der Oeffentlichkeit in das behäbige, sorgenfreie Stillleben der Familte flüchten, so können wir uns diesmal doppelt gratulieren, daß die Majorität den rechten Mann getroffen, und daß derselbe, durchdrungen vom Gefühle des Gemeingeistes, dem Wunsche Aller sich fügend, die Wahl nicht ablehnte. Unser neuer Vorsteher, Hr. Maier Wiener, dem bekanntlich die Hebung und Belebung der Gemeindeinstitutionen eine Lebensaufgabe ist, und der, wie die Erfahrung genugsam bestätigt, die größten Opfer nicht scheut, wenn es sich um die Ausrottung irgend eines Nebels oder um die Gründung wohlthätiger Vereine handelt, wird kräftig unterstüzt von den würdigen Herren Mitvorste- Hern, Salomon Käufer, Joachim Schapringer, Markus Goldstein, Adolf Engel, Josef Rotmüller und dem Ausschüsse. Alte diese Männer sind bestrebt, den guten Ruf der hiesigen kleinen, aber opferfreudigen Gemeinde mit dem Aufgebot aller Energie zu erhalten. Entmann. Temesvar. Dieser Tage erhielt die k. k. Musterhauptschule folgenden Erlaß: Nro. 16,828/3,612. K. k. s e r b. - b a n. Statthalter ei! Im Wiener Schulbücherverlage ist ein Lehrbuch der biblischen Geschichte zum Gebrauche der israel. Volksschulen erschienen (Preis 38 Neukreuzer), welches das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht mit hohem Erlasse vom 28. v. Mts., Nro. 19,570, zum Lehrgebrauche approbirt hat. In demselben Verlage ist ferner eine hebräische Fibel (Preis 11 Neukreuzer) herausgegeben worden, deren Einführung in jenen israelitischen Volksschulen, wo im Hebräischeu unterrichtet wird, anzuordnen ist. Die Direktion der israel. Musterhauptschule wird mit Bezug auf den hierortigen Erlaß vom 1. Feber 1866, Nro. .1610, beauftragt, die Direktoren der im untergestellten Schulbezirke befindlichen israelitischen Volksschulen hievon zu verständigen, und die Einführung der hebräischen Fibel sogleich zu veranlassen. Hievon wird die Direktion der israel. Musterhauptschule zur Darnachachtung in Kenntniß gesezt. Temesvar, am 5. Dezember 1858. Für Se. Ercellenz den Herrn k. k. Gouverneur Martina. Großkanifcha, im Dezember. Unserer Schule steht in nächster Nähe ihre Ernennung als Hauptschule bevor. Wie viel dadurch gewonnen wird, wenn die israel. Schulen öffentliche, der' Autonomie der Gemeinden wenigstens theilweise entzogen werden, dürfte wol Jeder einsehen, der es weiß, wie arg das jüdische Schulwesen selbst in den intelligeutesten Gemeinden bestellt war, 3«