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Ben Chananja · 1858-01-01 · 11 (1858) · p. Seite 505

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
1 (1858)
Issue
11 (1858)
Date
1858-01-01
Page
Seite 505 (sequence 25)
Language
German
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eine Frau, und selbst späterhin, als Polygamie großentheils im Volke eingeführt war, war nur eine gewisse Zahl von Frauen zu heiraten erlaubt, und blieb jedenfalls in der Monogamie das reinere und edlere Verhältniß; nur bei den Königen war die Ausnähme, daß für sie die gesetzliche Beschränkung eine viel geringere war. — Der von den Töchtern des Zlofchod angeregte Rechtsfall hatte für dieselben das Gesetz zur Folge, daß ״sie nur unter dem Geschlechte ihres väterlichen Stammes heiraten durften 58)", jedoch stand dieser Fall nur vereinzelt da, da, wie der Thalmud an vielen Stellen erklärt, dieses Gesetz für die Folge nicht bindend war. — Kinder, von Sklaven gezeugt, gehörten, wie bei den Indern, nicht den Eltern, sondern: dem Herrn. — Wie bei den Indern, wurde auch im mosaischen Gesetze Verwandtschaft als Hinderniß für einzugehende Verbindungen angesehen, und wurden daher die Verwandtschaftsgrade ebenfalls auf das Genaueste bestimmt, überall, mit der Bemerkung, um durch diese Beschränkungen Reinheit und Heiligkeit im Lande zu bewahren, was auch durch die strenge Gesetze gegen entehrte Jungfräulichkeit erzielt werden sollte s3). Ueber das zur Verheiratung befähigende Alter und über das gegenseitige Altersverhältniß enthält die Bibel keine Daten, daß aber dasselbe mit dem bei den Indern angegebenen Aehnlichkeit gehabt haben muß, schließen wir aus vielen diesen Punkt behandelnden Kontroversen des ThalmudS, wie auch aus dem von den Komentatoren angegebenen Alterstzerhältniß der Rebekka zu Isaak. — Ob zwar im mosaischen Rechte die Abhängigkeit der Tochter vom Väter 54) und von den Brüdern 55) »der Frau vom Manne anerkanntes Gesetz war, war die Stellung der Frau dennoch eine ehrenhafte; die Achtung und Ehre, die Sarah genoß, wirft das schönste Licht auf die Stellung der Frau dem Manne gegenüber. Die Parallele ist keineswegs abgeschlossen; sie genüget aber, nm sie als merkwürdige Erscheinung der Kulturgeschichte hervor zu ") Numeri 37, 6. 53) Deuter. 23,13—22. 54) Genes. 21, 21. 24, 50, 51• 34,16. Deut. 7, 3. Judic. 14,1-4. ") Genes. 34,11—18, Sam. II. 13,20—29.

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