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Ben Chananja · 1858-01-01 · 11 (1858) · p. Seite 497

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
1 (1858)
Issue
11 (1858)
Date
1858-01-01
Page
Seite 497 (sequence 17)
Language
German
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— 497 Grund anzusehen sein, daß, sogar das religiöse, häusliche und öfsentliche Leben dieser beiden Völker eine nnverkennbare Aehnlichkeit bietet. Wie die Säfte dieselben sind, die durch die Adern'der vielen Aeste fließen, so dieselben aus einem Stamme entspringen; so scheint ein gleichartiger Geist, eine gleichartige Sitte und ein gleichartiges Gesetz Leben und Staat dieser,beiden aus einem Stamme entsprungenen Völker zu durchwehen. — Fangen wir nun wieder mit Indien an, so sind es nachfolgende Hauptverbrechen, die das indische Gesetz hxrvorhebt: Mord, Ehebruch, der Genuß berauschender Getränke, das Hazardspiel, das Verlassen der Kaste, das Zerstören öffentlicher Gebäude und Anlagen, die Münzversälschung, Bedrückung von Seite der Fürsten, Gewaltthaten gegen Priester, Büßende, Ackerbauer und Frauen, dem Arbeiter seinen Lohn vorenthalten, einen Tempel oder heiligen Ort betreten, ohne sich vorher gereinigt zu haben 7). Die Inhaltsschwere des Verbrechens steigt und fällt, je nachdem der beschädigte Theil einer niedern oder höhern Kaste angehört. Der Mord eines Brahmanen und Ehebruch mit der Frau seines Lehrers haben gar keine Sühne, ebenso der Gattenmord, der desto strenger beim Brahmanen geahndet wird, verbannt, muß der Verbrecher 12 Jahre lang den Schädel der dahingemordeten Leiche mit sich herumführen 8). Im Ganzen liegt den Strafen das Vergeltungsrecht zu Grunde, vorzüglich gegen den Körpertheil, der das Verbrechen vermittelt; einem Taschendiebe sollen die Finger abgeschnitten, dem, der einen Einbruch gewagt, die, Hand abgehauen werden, der Ehsbrecher soll verschnitten werden, seine Strafe wird in der Hölle.,noch eine schrecklichere sein, eine grausenerregende Warnung für jegliches derartiges Vergehen Körperliche Züchtigungen können mit Geld abgekauft werden, jedoch steigt die Ablösungssumme, wenn der Beschädigte einer höhern Kaste angehört. Die härteste Strafe des indischen Strafgesetzbuches ist die Ausstoßung aus der Kaste; sie traf den Priester, aus Ehebruch und Entwendung vom heiligen Schatze 10). — Die Achtung vor dem Könige, als dem obersten ') Paulinus Reise S. 286. “) Ramagana II. 57, 32. 59, 43. s) Man» IX. 276, 277. VIII. 372. 10) IX. 201 «. «. O. Ben-Cbananjii 1888. II. 32

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