Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 1 (1858)
- Issue
- 10 (1858)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 436 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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nicht zum Genüsse der Lebenden, sond^ML Ehrend zum Andenken der Verstorbenen pflanzt, kann mMals Nutznießung angesehen werden^). Aus dem Umstande, daß die jüdischen Religionsquellen von den Blumen auf Gräbern schweigen, folgt noch nicht, daß das Pflanzen derselben eine verbotene Neuerung seis). Um jenes als solche bezeichnen zu können, müßte man ferner nachweisen, daß die fragliche Verherrlichung der Gräber einstens von einer Religionsautorttät verboten worden sei (O. Chajj. 690, 17), was aber nicht nachgewiesen werden kann. Vielmehr berichtet die Bibel, daß Gräber in schattiger Umgebung unter Bäumen und in Gärten angebracht wurden (1. B. M. 35, 8. 1 Sam. 31, 13. 2 Kön. 21, 18. 26). Der Vorwurf, daß der Blumenschmuck der Gräber zu den חקות המים gehöre, ist gänzlich «»gegründet. Denn das Verbot 3. B. M. 18, 3. 20, 23. bezieht sich nach Inhalt und Zusammenhang ausschließlich auf unsittliche und götzendienerische Handlungen. Außerdem reichen schon die Distinktionen älterer Rabbinen ד) vollkommen hin, die Bepflanzung der Gräber mit Blumen als eine unschuldige, dem Religionsgesetze in keinerlei Weise widersprechende Nachahmung erscheinen zu lassen. Dies das Raisonnement unseres gelehrten Kollegen zu Mainz, an welches wir folgende Bemerkungen reihen zu müssen glauben. Orthodoren im Jahre 1843 (Orient IV. 391) waren mithin nichts weniger als orthvdor. lieber חלוש ולבסוף חברו, das hier in Erwägung kommt, s. R> Isaak Belmonte in Schaar Ha-Melcch, Jschnth 3, 3. ״) Die pilpulistische Methode kann zu Gunsten der angefochtenen Blnmen noch andere Momente hcrvorheben. Da nämlich dort, wo Blumen gepflanzt werden, der Grabeshügel vermittelst frcntder Erde erhöht und mit Rasen umgeben wird, so tritt der Grundsatz לזר! גורם סוחר in Wirksamkeit (I. Dea 142, 11). Die Besorgniß, daß derjenige, ״der eine Grabesblume zum Andenken mit sich führt, fich eines Vergehens (!) schuldig machen werde", wird durch die Regel דבר שאינו סתכוין סוחר entkräftet, wem! auch סראח וריח hier verboten wäre!! (I. Dea 142, 12). לא ראינו אינה ראי' ף• S. jedoch Sifthe Rohen zum I. Dea 1, 1. 264, 2. u. D. Chajj. 490 Ende. 7) Tosas. A. Sara 11, a. R. Nisse,>1 das. 331, b., R. Jos. Kolon R. G. A. 88. I. Dea D. Mose 178. Hagg. Maim. Ackum 11.