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Ben Chananja · 1858-01-01 · 10 (1858) · page 2

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
1 (1858)
Issue
10 (1858)
Date
1858-01-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
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und deren Gräber VWN^^^^AMMW^WW^MWleußerungen dieses Bestrebens dUWMMeD^WNW^^Weallein die Volkssitte zur Hichtschnut; däK btblisi^^MM^^esetz enthält darüber keine Vorschrift und keine Bestimmung. Erst die thalmudische Zeit stellte die Ehrerbietung gegen die Tobten (,O'NV 1122 יקרא דשכיבי) auch theoretisch als religiöse Pflicht auf, und zog aus der herrschenden Praris gewisse Normen und Regeln, welche indeß der archäologischen Erläuterung noch bedürftig sind- Allein wie trotz der herrlichsten Vorschriften über die den Synagogen gebührende Ehrerbietung in denselben dennoch die gräulichste Unordnung herrschend wurde, und wie trotz vieler zweckmäßiger Unterrichtsmarimen der Jugendunterricht dennoch im Argen lag; so war auch der Anblick eines jüdischen Friedhofes nur in wenigen Gemeinden geeignet, von der Achtung gegen die Ruhenden im Grabe ein günstiges Zeugniß zu geben. Wenig geschah für die Erhaltung der Leichensteine, noch weniger für eine symetrische, dem Auge wohlthuende Aneinanderreihung der Gräber und dU Denkmäler. Die Zahl der Friedhöfe, auf denen n!an zu vielen Gräbern nur über Gräber schreitend gelangen kann, ist nicht unbeträchtlich. ״Daß unser Gottesacker verwildert ist und verwachsen, und nicht das freundliche und das heitere Ansehen hat, das uns mit dem Gedanken an unsere ewige Ruhestätte könnte befreunden, — ist Thatsache". So sprach Mannheimer 1828 in Wien (Vortr. S. 87). Erst in neuester Zeit fing man an, es auch mit dem ״Kebod ha-Methim" ernster zu nehmen, und die Ruhestätten der Entschlafenen auf mannigfaltige Weise zu verherrlichen. Eine natürliche Folge dieses Umschwunges war es anch, daß manche Leidtragende, insonderheit trauernde Mütter, sich's nicht versagen konnten, auf die frischen Gräber ihrer Herzenslieblinge Blumen zu Pflanzen. Diese Neuerung, welche an manchen Orten durchaus kein Aegerniß gab und nicht das geringste Aufsehen erregte, führte in Mainz einen gehässigen Prozeß herbei. Ein Mitglied dev dortigen orthodoren Gemeindefraktion erlaubte sich nämlich im Spätherbste vorigen Jahres aus׳ zwei Gräbern die von reformistischen Gemeindegliedern gepflanzten Blumen heranszureißen. Von den

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