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Ben Chananja · 1858-01-01 · 9 (1858) · p. Seite 397

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
1 (1858)
Issue
9 (1858)
Date
1858-01-01
Page
Seite 397 (sequence 13)
Language
German
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— 397 — bei Freien bedienen durfte IS). Eine andere Art von Adoption kennt das jüdische Recht nicht. Soll aber dennoch nach den Grundsätzen desselben ein der wirklichen Adoption ähnliches Rechtsverhältuiß begründet werden, so kann dies nur, wie bei andern Vertragsverhältnissen, durch eine der im jüdischen Rechte üblichen Vertragsformen (p6r modum contractus) geschehen. Die gewöhnlichste dieser Formen ist die des sogenannten Mantelgriffes קנין סודר, eine symbolische Rechtshandlung, von welcher bei einer andem Gelegenheit gesprochen werden soll 17). Zugabe der Redaktion. Nach Dassel war im Judenthume kein Rechtsboden für die Adoption vorhanden, indem Standesvorzüge, wie Priester- und Levitenthum, strenge an die Geburt geknüpft waren/ die übrigen Wirkungen der Adoption aber leicht durch andere Rechtsmittel herbeigeführt werden konnten Allein rückstchtlich des leziern Punktes scheint F. einen der wesentlichsten Zwecke der Adoption übersehen zu haben: die in den alten griechischen Gesetzgebungen vorherrschende Rücksicht auf die Erhaltung des Hausstandes! Daß diese Rücksicht dem mosaischen Gesetze nicht fern lag, beweist das Institut der Leviratsehe a), welches ausgesprochener Maßen die Bestimmung hatte, das Haus des Verstorbenen vor dem Erlöschen zu bewahren. Dieses Ziel ist indeß nur erreicht worden, wenn die Schwager- oder Pflichtehe von einenr männlichen Nachkommen gesegnet wurde, was natürlich häufig nicht der Fall war. Und diesem Umstande ist es ohne Zweifel zuzuschreiben, daß der Thalmnd die Worte der Schrift, welche sich ans den aus der Pflichtehe hervorgegangenen erftgebornen Sohn beziehen, so auffaßt, als bezögen sich dieselben auf den Levir selbst, aus welcher höchst eigenthümlichen Auslegung ,6) Thalmud Berach. f. 16. d. Maimonid. a. a. O. 6. 4. §. 5. Choschen mischpat 6. 279. §. 6. ,7) Möge dies in diesen Blättern geschehen! Red. ‘) S. oben S. 394. Anm. 8. . 5 ף. B. M. 25, 5—10.

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