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Ben Chananja · 1858-01-01 · 9 (1858) · p. Seite 396

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
1 (1858)
Issue
9 (1858)
Date
1858-01-01
Page
Seite 396 (sequence 12)
Language
German
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— 396 — Pflege- “), aber kein eigentliches Adoptionsverhältniß. Die bloße Erklärung des Vaters, daß Jemand sei» Sohn oder sonstiger Verwandter sei, genügt zwar, nm ihn rücksichtlich seiner selbst erbfähig zu machen, und zwar auch in dem Falle, wo die Unwahrheit der Angabe notorisch wäre Es war dies ein Ausfluß des ihm znstehenden freien Disposttlonsrechtes über sein Vermögen, welches er sogar ganz unter Lebenden verschenken konnte. Aber eine Adoption läßt sich in dieser Verfügung nicht erblicken, da der filius nuucupationis dadurch nur die Erbfähigkeit erlangte, aber in kein weiteres Rechtöverhältniß zu seinem angeblichen Vater trat. Rur ׳ rücksichtlich der Adoption der Sklaven ist der Einfluß des römischen Rechts ans das thalmudische nicht zu verkennen. Wie bei den Römern der Sklave, wenn der Herr ihn vor Gericht für seineu Sohil erklärte, frei wurde, eben so konnte, nach später!» jüdischen Rechte 13), der Herr den mit seiner Sklavin erzeugten Sohn der Rechte ehelicher Descendenz theilhaftig machen , wenn er ihn für seinen Sohn, und dessen Mutter für und als seine Frau erklärte. Allein auch durch eine solche Annahme an Kindesstatt erhielt der Adoptirte noch keine volle Kindesrechte. Nur rücksichtlieh des Nachlasses des Adoptivvaters war er den ,in legitimer Ehe erzeugten Kindern gleichgestellt. Sie näherte sich daher mehr der Natur einer Legitimation, als der einer Adoption. Auf eine derartige Annahme an Kindesstatt scheint auch in den Episteln an die Römer ") und an die Galater '■') augespielt zu sein, wo die Befreiung von der Dienstbarkeit des Gesetzes als eine Kiudschaft der Gläubigen vttHin'a bezeichnet wird, welche dem Freigewordenen berechtigt, Gott ״Abba" (Vater) zu nennen: eines Ehrentitels, dessen man sich sonst in der Regel nicht bei Sklaven, sondern nur ") Maimomd. Jad Hachz. hitchot Mechira e. 11. §. 16. Choschen mischpat c. 60. §. 3. 4. 14) Baba bathra 104. Maimomd. hitchot nacheloth 0.4. K. t. Choschen mischpat o. 279. §. 1. 1a) Maimomd. hilchoth uacheloth o. 4. §. 6. und hiezu Magid mischne; Choschen mischpat 0. 279. §.6. ■") Das. c. 4. v. S. *5) Das. c. 8. v. 14.

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