Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 1 (1858)
- Issue
- 8 (1858)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 369 (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
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369 — btldung eines tüchtigen Lehrerstandes durch die Befolgung der obigen Vorschriften gehörig vorgesorgt werde. Die Direkzion wird zugleich beauftragt, den gegenwärtigen Erlaß unter den sämmtlichen unterstehenden Schulen in Umlauf zu setzen, und dafür Sorge zu tragen, daß diejenigen, welche sich dem Schulamte zuwenden wollen, so wie deren Eltern nnd Vormünder, von dem Inhalte Kenntniß nehmen. Ofen, am 2. April 1858. Ävgllß. Nester de« zu gründenden Nnterstvtzungsverei» von Nabstiners-Witwen und Waisen. Bemerkungen von L. Hororvitz. Die Realifirung eines Vereines zur Unterstützung der Witwen und Waisen der Rabbinen unseres Vaterlandes, von dem hochw. Herrn R. Duschak angeregt, und in dem vorlezten Hefte dieser Monatschrift den Betreffenden an's Herz gelegt, ist viel zu beachtenswerth, als daß sie nicht auch den Laien Stoff zu ernstlichen Betrachtungen bieten sollte. Ist doch schon das Loos manches Rabbinen in kleinen und ärmern Gemeinden während seiner Lebenszeit ein nicht beneidenswertes; hat sich mir bei dem Eintritte in die elende Kammer manches Rabbinen auf dem Lande der wehmüthige Gedanke aufgedruugeu: הלרה Vf לול.שכרה• so muß der Anblick nothleidender Rabbiners-Witwen Uttd Waisen vollends das tiefste Mitgefühl erregen. Freilich ist es eine erste Pflicht des Religionsverwesers, Vertrauen zu hegen auf den gütigen Speiser auch der Vögel in der Luft, und der Gedanke: er lasse Weib und Kind unter dem Schutz des Allmächtigen zurück, mag ihm Trost gewähren in trüben Stunden. Wie viel demüthigende Beimischung liegt jedoch selbst in dieser beruhigenden Tröftung, die doch im Grunde nur in der Vorstellung besteht: der gütige Gott werde edle Herzen erwecken, welche für die Meinigen betteln werden. Die Redaktion d. B. beehrte mich mit der Aufforderung, Ln dieser Angelegenheit einige Einleitungen zu treffen. Vor der Hand will ich den geehrten Leser mit der in Deutschland seit dem Jahre 1851 bestehenden ״Rabbiner- Witwen- und Waisen-Kaffe" und den betreffenden Vereins-Statuten bekannt machen, damit es einem jeden, der sich dafür interesstrt, leichter werde, der Red. Rath- und Vorschläge einzusenden. Die Rabbinen, so wie die Gemeinden, wollen gefälligst brieflich ihre Bereitwilligkeit zum Anschlüsse kund geben. Sobald die Anzahl der sich Betheiligenden die Summe von 25 erreicht hat, 'wird Ben-ChanaDja 1858. VIII. 24