Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1858-01-01 · 8 (1858) · p. Seite 367

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
1 (1858)
Issue
8 (1858)
Date
1858-01-01
Page
Seite 367 (sequence 31)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2542917-2543107-2543116--0381-2544069
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 367 — 3. Für weibliche Lehramtszöglinge: Die Hauptmädchen-- schule im Stifte der englischen Fräulein in Pesth und Erlau, dann die Musterhauptmädchenschule zu Stühlweißenburg und Pesth am Franziskanerplatze und die Mädchenschule in der Festung Ofen. 4. Für israelitische Lehramtszöglinge: Die Musterhauptschulen zu Pesth und Totis und die Hauptschule zu Kecökemst und Stuhlweißenburg, wozu nach ihrer vollkommenen Regelung noch die Hauptschulen von Szegedin und Miskolcz zu rechnen sein dürften. Nachdem der Grundsatz, daß man Schülhalten nur in der Schule lernen kann, feststeht, sind die jungen Leute, welche sich dem Lehrsache widmen wollen, anznweisen, sich wo möglich in einer oder der anderen der genannten Schule für den Unterricht in der Lehrerbildungsanstalt vorbereiten zu lassen, und sich der unmittelbaren Aufsicht der alldort wirkenden tüchtigen Geistlichen und Lehrer anzuvertrauen. o) Diejenigen Geistlichen und Schullehrer, unter deren Leitung und Aufsicht junge Leute zu ihrer künftigen Aufnahme in eine Lehrerbildungsanstalt sich gründlich vorbereiten, werden, wenn sie zur Beförderung einer besseren Bildung der Lehrer, und dadurch des Schulwesens überhaupt uneigennützig eifrig beitragen, besonders anerkannt und berücksichtigt werden. Als am besten vorbereitet werden diejenigen angehenden Präparandieschüler befunden werden, welche, bei guten Naturanlagen, im Denken hinlänglich geübt, und an eine feste Regel und Ordnung gewöhnt sind, und die eine entschiedene religiöse Richtung haben. Darum muß es die Hauptsorge jedes Vorbereitungslehrers sein, daß von seinen Zöglingen beim Eintritte in die Lehrerbildnngsanstalt mit Sicherheit verlangt werden könne 1).- 2. in der Sprache: a) Fertigkeit im Ausdrucke; b) fertiges und richtiges Lesen aller Schrift- und Druckarten, auch der lateinischen; ') Der erste Punkt, die Religion betreffend, spricht nur von den katholischen PrLparanden. Nkd.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.