Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 1 (1858)
- Issue
- 8 (1858)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 366 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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— 366 — b) sich entweder mit einem guten Zeugnisse über den Besuch der 4. Hauptschulklasse, oder mit einem solchen über die aus den Gegenständen dieser Klasse bestandene Privatprüfung ausweisen. Auch sind die Hauptschuldirekzionen befugt, solche Bewerber, wenn gegen deren genügende Vorbereitung ein gegründetes Bedenken obwaltet, einer vorläufigen Ausnahmsprüfung zu unterstehen, die, wenn sie ungünstig aussällt, ihre Abweisung zur Folge hat. Zu dieser Prüfung ist in jedem Falle der Präparandenlehrer beizuziehen. 2. Lehramtszöglinge, welche Lehrbefähtgungszeugntsse für vierklasstge Hauptschulen erhalten wollen, sind verpflichtet, wenigstens die ersten zwei Jahrgänge der Unterrealschnle mit gutem Erfolge zu absolviren, oder Zeugnisse über die mit gutem Erfolge bestandene Privatprüsung aus den Gegenständen dieser Jahrgänge beizubringen. Hievon wird die Direkzion mit nachstehenden Bemerken in Kenntniß gesetzt: a) Es ist dahin zu wirken, daß jungen Leuten, welche Schullehrer werden wollen, Gelegenheit zu einer besseren Vorbereitung für die Schullehrer-Bildungsanstalten gegeben und verhütet werde, daß Knaben und Jünglinge ohne innere» Beruf und ohne die erforderlichen Vorkenutnisse in den Schulstand sich eindrängen, und die Anzahl der unbrauchbaren und untüchtigen Lehrer vermehren. b) Damit es Niemanden au der nöthigen Auskunft fehle, wo und wie er die Kenntnisse und Fertigkeiten, welche die Lehrerbildungsanstalten als unbedingt nothwendig voraussetzen, sich vorzüglich erwerben könne, so werden hiermit jene Volksschulen dieses Verwaltungsgebietes namhaft gemacht, deren Lehrer und Lehrerinnen bisher durch Berufseifer, methodisches Fürgehen und gute Behandlung der Schuljugend sich insbesondere ausgezeichnet haben. Solche Schulen sind vorzüglich: 1. Die Hauptschulen zu Ofen und Pesth. 2. ״ ״ ״ Stuhlweißenburg, Gran, Waitzen, Erlau, Szegedin, Totis, ^rokßälläs, Soroksär, — ferner die Schulen zu Nüdudvar, Vecses, Szaar, Csükvär, Csougräd.