Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 1 (1858)
- Issue
- 8 (1858)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 355 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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355 — barung am Sinai, wo Israel mit eigenen Augen die majestätisch furchtbare Erscheinung Gottes sah, mit eigenen Ohren den Decalog, wie ihn der Gottesmund verkündet, hörte, und den durch Moses den Israeliten tradirten Gesetzen, — alles dies fordert aus, die aufgestellten Parallele in die feinsten Nuancen zu verfolgen, da eine solche Analogie, die sich sogar auf die Form der Gesetzbücher erstreckt, ein. jedenfalls merkwürdiges Phänomen bleibt. Den Ansang des manuischen Gesetzbuches bildet die Schöpfungsgeschichte *), die das ganze erste Buch aussüllt. Sie hat den großen Vorzug der Abrundung, Einheit und Vollendung, und eignet sich am besten zur Vergleichung mit der Coömogonie der Hebräer °). » Die manuische Cosmogonie beginnt nach einer kurzen Andeutung, an wen die Erzählung gerichtet ist (das ganze Gesetzbuch Manns wird auf Bitten der Maharschis, d. i. der großen Weisen, denselben zuerst von. Manu, sodann in dessen Aufträge von Bhrigu vorgetragen), wie folgt: ״Es war dieses (hier haben wir uns eine Handbewegung gegen den großen Weltraum zu denken) von Dunkel umhüllet, unerkannt, durch Merkmale nicht geschieden, ununterscheidbar und nicht von einander zu kennen, wie im Schlaf befangen ganz und gar. Da erschien Svajambhü, der Hehre, Unerschaffene; Er, der dieses schuf, der Urbeginu der großen Wesen, mit Allmacht begabt; Er erschien, die Finsterniß zerstreuend. Er, der über das Körperliche hinauöreicht, ätherartig, unerschaffen, ewig ist, aller Geschöpfe Wesen in sich begreift, und nicht gedacht werden kann. Als ein solcher glänzt er in eigener Person hervor". Die Prädikate, die hier dem Urgründe aller Dinge beigelegt werden, ״vom Dunkel umhüllet, unerkannt, ununterscheidbar", deuten darauf hin, daß eine schon vorhandene Materie zur nachfolgenden Schöpfung präsupponirt wird. Das Wesentliche der Schöpfung bestand daher nur darin, die vorhandenen Massen zu ') Das zweite Buch handelt über die Erziehung, geht dann über zu den Heiratsgesetzen, den häuslichen Pflichten, den Fasten und Reinigungen, der Gottesverehrung, der Regierung und Gesetzgebung, der Handhabung der Gesetze, sodann zum Handel, zu den gemischten Kasten, zur Buße und Sühnung, und schließt endlich mit der Seeleuwauderung und dem Leben nach dem Tode, 2) Die manuische Schöpfuugsgesch. beginnt mit dem 5. Slokas I. 23*