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Ben Chananja · 1858-01-01 · 5 (1858) · p. Seite 230

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
1 (1858)
Issue
5 (1858)
Date
1858-01-01
Page
Seite 230 (sequence 38)
Language
German
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— 230 — abgeleitet, weil der Ethrog am Wasser wächst. יםר1 גוף — w/upt!, Braut, (Rosch. Hasch. »26.). Aus , dem Phönizischen wird גלמוד (Sota 42, a.); ans dem Persischen אסדר (vgl. Targum Job 31, 26. Megila 13, a.) abgeleitet. Alle diese Auslegungen sind nur freie Gedanken, die dem natürlichen und geraden Sinn keinen Abbruch thnn wollen, daher es auch Grundsatz ist. Aus der Haggada läßt sich keine praktische Maßregel folgern. III. Nähere Betrachtung der 3. und 4. Klasse 1). Diejenigen Vorschriften und Anordnungen, welche sich rein und unverfälscht im Volksleben erhalten haben, haben in keiner Interpretation ihre Wurzel; wenn sie aber dennoch im Thalmud auf Interpretation zurückgesührt und basirt wurden, so geschah dies erst nachträglich, als in später» Zeiten auch die Tradition in Gefahr kam, der Vergessenheit anheim zu fallen, und man durch mnemanische Mittel dem Gedächtnisse zu Hülfe kommen wollte. Hierher gehört in'ö Besondere alles dasjenige, was das reine Verständniß der biblischen Vorschriften betrifft, z. B. daß *— דדו אתרוג ist, oder טוטפת, das ein Gehäus aus 4 Abtheilnngen bedeutet, was ans dem Koptischen und Afrikanischen aber nur als ״Anlehnung" hergeleitet wird (Rosch. Hasch. 4, 2.) 2). Hierher gehören auch alle Satzungen und Vorschriften, welche anS den Hagiografeu und Profeten hergeleitet werden. In solchen Fällen wirft der Thalmud selbst die Frage auf: Wie wußte man von dieser Satzung und Anordnung vor der Abfassung dieser Bücher? die Antwort ist: diese Interpretation sei nur ״Anlehnnng" (Toanit 17, 2.). Die Schriftverse, welche zur Motivirung rabbinischer Satzungen und Anordnungen angeführt werden, sind ebenfalls nur als Anlehnnngspunkte zu betrachten. In praktischer Beziehung ist aber ') S. oben S. 118. . 2) Merkwürdig ist, daß R. Akiba den Unterschied zwischen rein traditioneklcu nnd solchen Gesetzen, welche vermittelst Interpretation dcdnzirt werden, gar nicht gelten läßt. Alle Gesetze sind nach ihm traditionell, nnd alle Gesetze innssen ans die heilige Schristjsznrnckgcsnhrt werden können (Nidda 48, a.).

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