Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 1 (1858)
- Issue
- 5 (1858)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 231 (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
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— 231 dennoch ein Unterschied zwischen denjenigen rabbinische» Satzungen, welche durch eine biblische Stelle nnterstüzt werden, und denjenigen, >vo dies nicht der Fall, da es mit lezteren nicht so strenge zu nehmen ist, wie mit ersteren (Inda Minz. resp. 4.). Alle Herleitnngen ans der Orthografie des Wortes, aus den Vokalen, ans der veränderten Leseart gehören in dieselbe Kategorie. Wenn es heißt: Lies nicht so, sondern so, ist diese Phrase »nr als mnemonisches Mittel zu betrachten. Der Thalmud soll, was die Leseart berrifft, gar nicht antentisch sein, daher ihm die Masoreten oft entgegen sind (Tos. Nida 33, a. Sabb. 55, 2.). Schlüßlich ist hier noch zn erwähnen, was Jair Bachrach (geb. 1690) über Berachot 19, 2. sagt. Diese Stelle hat nämlich zn der Meinung Anlaß gegeben, daß derjenige, welcher eine rabbinische Satzung verlezt, gegen das biblische Verbot sündige ״du sollst nicht abweichen von dem, was sie dir sagen, rechts oder links". So scheint auch aus Maim. (Mamrim 1, 2.) hervor zu gehen; denn dort heißt es: Wer den Entscheidungen des hohen Gerichtes nicht Folge leistet, der Übertritt das Verbot: ״du sollst nicht abweichen rc.". Mögen seine Entscheidungen Lehren betreffen, die sich durch Tradition sortgepflanzt, oder Lehren, welche sich vermittelst einer der 13 Kategorien deduzirt, oder endlich Anordnungen, die sie als bloße Umzäunungen, oder Gesera, Tekana, Min- Hag eingeführt haben, es ist ein biblisches Gebot, ihnen zu gehorchen, und ein biblisches Verbot, sie unbeachtet zu lassen. Hierüber sagt R. Jair Folgendes: Maim. kann nicht läugnen, daß, nach dem klaren und gesunden Wortsinne, die fragliche Bibelstelle nur von einem solchen rede, der sich gegen eine Entscheidung der höchsten Behörde in Jerusalem widersezt, keinesweges aber von demjenigen, der gegen eine rabbinische Satzung sündigt; Maim., und vor ihm der Thalmud, können diese Bibelstelle nur als ״Anlehnungspunkt" für den Fall benüzt haben, da jemand gegen eine rabbinische Satzung sündigt. Unterliegt doch der ganz speziell in der Bibel auögedrückte Fall, der Fall nämlich, da sich jemand gegen die oberste Gerichtsbehörde widersezte, so vielen Beschränkungen! Der sich Widersezende mußte faktisch Andere zur Widersezlichkeit ammirt, er mußte die Reife zur Entscheidnng dieses Falles erlangt