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Ben Chananja · 1858-01-01 · 5 (1858) · p. Seite 224

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
1 (1858)
Issue
5 (1858)
Date
1858-01-01
Page
Seite 224 (sequence 32)
Language
German
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— 224 — Nachbemerkung der Nedaktton. Ulster w. Freund hat sich durch vorstehende Besprechung um die Auffassung des Phylakterien - Gebotes ein nicht geringes Verdienst erworben. Daß 5. B. M. 6, 8. und 11, 18. nicht tropisch, sondern nur eigentlich genommen werden könne, haben selbst christliche Schriftauöleger anerkannt. Manche derselben, wie Rosen- Müller und in neuerer Zeit Baumgarten, ziehen im Deuteronomium die eigentliche Deutung vor, während sie die Worte des Erodus bildlich anslegen. Die neuesten jüdischen Eregeten erklären sich einstimmig gegen die tropische Auffassung. Leon da Modena (gest. 1648) hat Lezterer mit vieler Entschiedenheit das Wort geredet. Seine Gründe, zu denen namentlich die Hervorhebung des Umstandes gehört, daß in den biblischen Schriften, in denen sonst von Kleidung und Schmuck nicht selten die Rede ist, die Phylakterien nicht erwähnt werden, sucht Reggio ausführlich zu widerlegen. Die einschlägigen rabbanitischen Bestimmungen weigert zwar auch er sich anzuerkennen, was ihn aber nicht verhindert, in der Hauptsache und von eregetischem Standpunkte die karaitisch-typische Auffassung entschieden znrückzuweisen, und die rabbanitisch - eigentliche als die ausschließlich schristgemäße darzustellen. (S. Exam. traä. S. 38. 150 ff.). In gleichem Geiste spricht sich Luzzatto aus (Mischt. 2. B. M. 13, 9). Hr. Rabb. Hochmuth hat durch seine Auseinandersetzung zum Abschlüsse der Frage in exegetischer Rücksicht einen bedeutenden Beitrag geliefert. Dagegen scheint unser w. Freund die religiös-praktische Seite des Gebotes nicht vollständig beleuchtet zu haben. Auf der Kanzel reicht es allerdings hin, Geist und Bedeutsamkeit, des zu besprechenden Religionsgebrauches mit Benützung der Quellen nachdrücklich hervorgehoben und dessen Wichtigkeit den Zuhörern mit ungeheuchelter Wärme an's Herz gelegt zu haben. In einer wissenschaftlich - theologischen Abhandlung dürfen aber auch wichtige und charakteristische halachische Bestimmungen nicht verschwiegen werden, am wenigsten solche, welche in der Geschichte des besprochenen Gebrauches kein unwesentliches Moment bilden. So durften die Fälle nicht unerwähnt bleiben, in denen das Religionsgesetz vom Anlegen

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