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Ben Chananja · 1858-01-01 · 5 (1858) · p. Seite 203

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
1 (1858)
Issue
5 (1858)
Date
1858-01-01
Page
Seite 203 (sequence 11)
Language
German
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— 203 — gen war, sich doch zuweilen Lust zu machen pflegte'). Die Rüge über Jose ben JoSzer I. bliebe aber auch dann ungerechtfertigt, wenn man sie seinen Zeitgenossen in den Mund legen wollte. Das wahre Zeitalter Jose ben Joözer's ist dagegen auf die klarste Weise aus der Ueberlieferung zu erkennen, welche die Einsetzung der Paare oder Duumviri (NUN) auf Johann Hyrkan zurückführt * 2 3). Zunz hat auf leztern Umstand zuerst aufmerksam gemacht 0). Von chronologischen Vorurtheilen besangen, zieht Frankel die Thatsache in Zweifel, ohne jedoch gegen die Beweisstellen eine gegründetere Einwendung machen zu können, als die, daß dieselben einen andern, als den bei Zunz angegebenen Sinn zu haben sch einen 4 5)! Die Beweisstellen führt auch Jost au; bemerkt aber dagegen, daß in Aboth I. die Paare als altherkömmlich anerkannt werden! Seltsame Berufung! — Wann die Paare eingesezt wurden, wird in den Quellen genau angegeben; die Namen derselben werden der Reihe nach genannt. Was berechtigt zu der Annahme, daß jene Zeitbestimmung der Namenreihe widerspreche? Eine gesunde Kritik schließt umgekehrt: Johann Hyrkan hat die Duumviri eingesezt, Jose ben Jotzzer war also sein Zeitgenosse. Jose's Vorgänger, Antigonus, war mithin ein Zeitgenosse des Vaters Hyrkan's, Simon's des Hasmonäer's. So kann aber auch die große Versammlung keine andere gewesen sein, als die, welche Simon zum Priesterfürsten wählte. Der Sage, daß Jose's Sohn Hyrkan's Enkelin, die Tochter des Alexander Jannäus, geehelicht habe 6), steht also keine chronologische Schwierigkeit entgegen, und Geiger ד) hatte so ziemlich Recht, als er Jose ben JoSzer und Jose ben Jochanan unter Alexander Jannäus leben ließ. ') S. Abr. Krochmal in ha-Chaluz H. 85. *) Zer. M. Schein Ende und 1. Sota 9, 11. 3) Gottesd. Vortr. S. 37. 4) Mntschr. I. S. 499. 5) Ge sch. 124. Anm. 3. 6) B. Bathra 133, a. 1 Leseb. Nro. 21.

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