Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1858-01-01 · 4 (1858) · p. Seite 175

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
1 (1858)
Issue
4 (1858)
Date
1858-01-01
Page
Seite 175 (sequence 31)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2542917-2543107-2543112--0185-2543869
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

— 175 — anzuzeigen, und man wird nicht ermangeln, in dieser Beziehung das Nöthtge zu verfügen. Indem man sonach die Komitatsbehörde beauftragt in der angedeuteten Richtung das Erforderliche zu veranlassen, damit die Re- Vision und Prüfung der isr. Geburtömatrikeln nach oben angedeuteter Weise bewerkstelliget, und bei dieser Gelegenheit zugleich die Zirkular-Verordnung vom 4. Juli 1851 mit den hiemit festgesetzten Modifikationen den zu versammelnden isr. Gemeinden vorgelesen, gehörig erläutert, und strengstens eingeschärft werde, wird demselben unter Einem bedeutet: über die bewerkstelligte Verlautbarung dieser Bestimmungen, so wie auch über den Erfolg der zu veranlassenden Revision und Prüfung der Geburtsmatrikeln, unter Anführung der allfälligen Wahrnehmungen und eigenen Bemerkungen, längstens bis Ende Juni l. I. die Anzeige hieher zu erstatten. Lorresjwndenz. Großwardein, 17. Februar. — Verehrte Redaktion! Wenn auch, wie es scheint, Ihr geschäzter ״Ben-Chananja" für die fromme Gemeinde hier eine noch unbekannte Persönlichkeit ist, wünschte ich doch, daß er, der altes kennen und wissen soll, diese Gemeinde dennoch nicht ignorirte, um Gleiches mit Gleichem zu vergelten, weswegen ich mich auch bestrebe, dieses Blättchen in seine Blätterzahl hinein zu schmuggeln; vielleicht finden sich durch dieses loyale Benehmen Ihres B.-Ch. mehrere würdige Anhänger des wissenschaftlichen Indenthums bewogen, ihm ein Pläzchen auf ihrem Lesepulte oder gar in ihrem Bücherschränke zu gönnen. Fangen wir nun an. Das Gemeiudeleben ist hier, wie in vielen Gemeinden in Niederungarn beschaffen. Die Gemeinde hat zwei Parteien. Die eine, streng haltend an Allem was herkömmlich und den Stempel des Alten an sich trägt, steht der andern sögenannten städtischen Partei, die das Zeitgemäße aber in allen Ehren anstrebt, schroff gegenüber, und hat in dem vor nicht langer Zeit hier stattgehabten Parteikämpfe, der die Neuwahl des Vorstandes zum Zweck hatte, die sogenannte alte Partei den Sieg davon getragen. Die hiesigen Parteien bilden ein sehr starkes Chaos und wird das ein großer und starker Geist sein müssen, der dieses Chaos entwirren und ordnen und dieser Finsterniß ״es werde Licht" wird zuzurufen den Muth haben.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.