Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 1 (1858)
- Issue
- 3 (1858)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 127 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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— 127 — jahender, das Gesetz im Allgemeinen aber in negativer Form gegeben, so hat diese Norm nicht statt *). 9. Wenn der Gegenstand eines Gesetzes aus seinem ganzen Umfange heraus gehoben wird, daß ihm einige Bestimmungen von dem Gesetzesinhalte des ganzen Umfanges ausdrücklich beigelegt werden, so zeigt dies, daß ihm der übrige Inhalt des allgemein gegebenen Gesetzes, insofern er erschwerend, nicht zukomme. So z. B. hebt die h. S. aus der Klasse des Aussatzes die Brandgeschwüre heraus, und verordnet dabei einige Bestimmungen, die bei dem Aussätze im Allgemeinen angegeben find, daher die andern erschwerenden Bestimmungen nicht zur Anwendung kommen. 10. Tritt aber der Gegenstand eines Gesetzes aus seinem Umfange in der Art heraus, daß ihm ein Inhalt ganz neuer Gesetzbestimmungen beigelegt wird, so wird dieser Gegenstand von dem Gesetzes-Jnhalte frei, dem sein ganzer Umfang unterliegt, sowohl in erleichternder und erschwerender Beziehung, z. B. in dem Gesetze vom Aussatze des Kopf- und Barthaares. 11. Wenn ein Gegenstand aus dem ganzen Umfange heranstritt, indem ihm ein neuer Inhalt von Gesetzbestimmungen beigelegt wird, so bleibt er von dem ganzen Gesetzes-Jnhalte seines Umfanges so lange erkludirt, als diese Erklnfion nicht ausdrücklich in der h. S. aufgehoben wird. Das Schuldopfer, welches der vom Aussatze Geheilte darbringen mußte, hat ganz eigenthümliche Bestimmungen', daher die h. S. ausdrücklich anordnet, daß die Gesetze der gewöhnlichen Schnldopfer auch hier in Anwendung zu kommen haben. Diese Kategorie unterscheidet stch von der 10. dadurch, daß diese von einer Unterabtheilung, jene aber von einem Gegenstände derselben Abtheilung spricht. 12. Wenn ein Gesetz in der h. S. nicht klar ist, und an und für sich keinen Aufschluß giebt, so vergleiche man es mit den andern daneben stehenden Gesetzen. Du sollst nicht stehlen, kann stch sowohl auf den Diebstahl von Personen als von Sachen, beziehen; da aber die daneben stehenden Worte des DekalogS>, du. sollst nicht ') Raschi, Sabbat 70, 1.