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Ben Chananja · 1858-01-01 · 3 (1858) · p. Seite 125

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
1 (1858)
Issue
3 (1858)
Date
1858-01-01
Page
Seite 125 (sequence 29)
Language
German
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— 125 — nebeneinander stehen, werden ihrem Inhalte nach miteinander vergliechen, z. B. Schaatnes und Schaufäden 5. V. M. 22. *) 3. Es wird aus zwei Objekten, welche in der Bibel ausdrücklich Vorkommen, das gemeinschaftliche Merkmal herauögehoben, und jedes andere Objekt, welches dieses Merkmal besizt, wird unter das betreffende Gesetz subsumirt. 4. Wenn in einem biblischen Gesetze zuerst ein höherer Begriff, d. i. ein Begriff mit weniger Merkmalen und größerem Umfange, dann aber ein niederer Begriff, d. i. mit mehr Merkmalen und kleinerem Umfange, gegeben ist, so hat man sich in der Praris nach dem zweiten Begriffe zu richten; z. B. Wenn jemand von euch ein Opfer bringt von Vieh (höherer Begriff), von Rind und Schaaf (niederer Begriff), eS darf nur von lezterer Gattung ein Opfer gebracht werden. Wozu dient aber das erststeheude כלל? daß man nicht durch irgend eine Schlußweise auch ähnliche Dinge dem Gesetze subsumire * 2), was aber nicht zu begreifen, da doch daö כלל mehr generalisirt. 5. Steht zuerst ein niederer, und dann ein höherer Begriff, so richtet man sich in der Praris nach dem lezten höher« Begriffe; die Ursache dieser beiden Kategorien liegt in der traditionellen Metode, in der Bibel den frühem Ausdruck vermittelst des darauffolgenden zu bestimmen. Wozu dient aber der vorherstehende niedere Begriff? daß man nicht durch irgend einen Vergleich ähnliche Fälle dem Gesetze subsumirt. 6. Wenn der Begriff zuerst als höherer, dann als niederer, und dann wieder als höherer Begriff vorkömmt, so wird dem Gesetze Alles subsumirt, was Ähnlichkeit mit dem speziellen Gegenstände hat, d. h. was dieselben Merkmale an sich trägt. Denn es entsteht ein Zweifel, ob der Schwerpunkt auf dem Mittlern speziellen Gegenstand liege, wodurch der erste allgemeine Ausdruck beschränkt werden soll, oder auf dem lezten allgemeinen Ausdruck, welchen durch das Gesetz zur größern Allgemeinheit gelangt, es wird daher der Mittelweg eingeschlagen, indem man zwar das Gesetz nicht auf den ganzen Umfang des lezten Begriffes ausdehnt, aber auch nicht auf den des ') Jebamot, 4. 1. 2) Tosafot Nastr 35, Z.

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