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Ben Chananja · 1858-01-01 · 3 (1858) · p. Seite 124

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
1 (1858)
Issue
3 (1858)
Date
1858-01-01
Page
Seite 124 (sequence 28)
Language
German
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— 124 — macht zu werden, die דש ist eo ipso null und nichtig, oder nur Einer der Ausdrücke ist überflüssig, dann läßt sich dagegen einwenden. Sind jedoch an Einer der beiden Stellen gar zwei Ausdrücke überflüssig, obgleich an der andern Stellen beide nothwendig, so läßt sich auch in diesen: Falle nichts einwendenEs läßt sich auch diese Wort- Vergleichung machen, wenn die betreffenden Ansdrücke, welche den Vergleich begründen, auch nur synonim, wenn auch nicht gleich sind. So z. B. vergleicht der Thalmud Chnlin 85 den Ausdruck ״Schlachten," welcher bei dem Verbote verkömmt, die Mutter nnd das Junge an einem Tage zu schlachten, mit derselben Bezeichnung, welche bei Josef, obgleich nur synonsm, vorkömmt. Zuweilen sind die Stellen gegeben, in welchen der Wortvergleich gemacht werden soll, aber die gleichen oder ähnlichen Ausdrücke werden erst gesucht, oder umgekehrt sind die Worte gegeben, nnd die Stellen, welche diese Worte enthalten sollen, werden erst eruirt '1 2). Zuweilen werden zwei Ausdrücke erst mittelbar, d. i. durch mehrere Mittelglieder, aufeinander bezogen. Z. B. Pesachim 71. Ob der Vergleich, der aus der Gleichheit oder Ähnlichkeit zweier Ausdrücke entsteht, consequent in allen Beziehungen, oder nur in dem einen fraglichen Punkte gemacht wird, im Übrigen aber der fragliche Gegenstand in seiner frühem Kategorie bleibt, ist Gegenstand einer Controverse. Schebuoth, 31, 1. Dagegen wird der Wortvergleich auf den Umfang aller möglichen Fälle, wenn auch nicht ihrem ganzen Inhalte nach, angewent>et3). Zu dieser Klasse gehört auch der Sachvergleich, wenn nämlich ohne Rücksicht auf den Ausdruck der Vergleich in der Sache selbst angestellt wird. Gegen den Sachvergleich, welcher ebenfalls traditionell, greift darum keine Einwendung Platz. Er wird in allen seinen Consequenzen angewendet. Wenn zwei diametral entgegengesetzte Vergleiche gemacht werden können, von welchen der eine erleichternd, der andere erschwerend ist, so gilt der Leztere^). Hieher gehört anch der Ortsvergleich, d. h. zwei Gesetze, die in der Bibel ') Jebamot, 70, 2. 2) Schebuoth, 7, 11. 3) Sebachim, 48, 1. Jebamot, 8, 1.

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