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Ben Chananja · 1858-01-01 · 3 (1858) · p. Seite 120

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
1 (1858)
Issue
3 (1858)
Date
1858-01-01
Page
Seite 120 (sequence 24)
Language
German
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— 120 — 3. Mit der Theorie, aus einem im Pentateuche vvrkommenden überflüssigen Ausdrucke, ein neues Gesetz zu deduziren, scheint die flehende Phrase zu streiten, daß sich die Thora in und nach menschliche^ Weise ausdrücke , welcher Umstand auch wirklich manchmal geltend gemacht wird. Bei der Pflicht den zu entlassenden Sklaven zu beschenken , heißt es: Beschenken, beschenken sollst du ihn 0- Dieser doppelte Ausdruck soll uns lehren, daß die Pflicht der Beschenkung auch dann Platz greife, wenn der Sklave auch zur Vermehrung des Segens im Hause nichts beigetragen hätte, was aber R. Eleazar b. Azarja negirt; denn sagt er, die Thora drückt sich nach menschlicher Art aus. Allein die Tosafot Baba Mezia 31, 2. machen da eine Ausgleichung. Diese genannte Phrase kann wohl dann schlagend entgegen treten, wenn die neu gemachte Anordnung der Vernunft widerstreitet. Wer wird einen zu entlassenden Sklaven beschenken, der nichts genützt? Wer wird einem Armen Almosen geben, der sich ernähren könnte, aber träge und faul ist? 2) Wo aber die Erweiterung und Ausdehnung des Gesetzes, aus Anlaß des Ausdruckes, natur- und vernunftgemäß ist, da wird jene Phrase nicht berücksichtigt. 4. Wenn ein ganzes Verbot ein oder mehrere Mal in der Bibel widerholt wird, so kann, nach der Meinung der Rabbinen, die zu Grunde liegende Absicht eine zweifache sein. Entweder die Thora will diesem Gegenstand mit einem zwei-oder mehrfachen Verbote einen andern Platz anweisen, und geben dem Verbote einen großem Umfang. „Das Fleisch, welches ein Unreiner berührt, soll nicht gegessen werden" 3. B. M. 7, 19. Dieses Verbot steht nach dem Thalmnd, Pesachim 24, 2., überflüssig da, da es ja schon untersagt ist, selbst den Zehnten unrein zu genießen; er wendet demnach dieses Verbot ans anderweitige Genüsse an, bei Gegenständen, die schon an und für sich nicht gegessen werden dürfen. Soll aber ein ganz neues Objekt in dem Umfang dieses Verbotes kommen, dann könnte diese Metode nicht stattsinden, und es wird eine Verschärfung des fraglichen Verbotes angenommen 3). ■) Dc»t. 15. 5) Ketoboth 67, L. 3) Chagiga 10, 2.

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