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Ben Chananja · 1858-01-01 · 3 (1858) · p. Seite 118

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
1 (1858)
Issue
3 (1858)
Date
1858-01-01
Page
Seite 118 (sequence 22)
Language
German
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118 — gegeben? Nein, sie wollten nur auf poetische Weise ihre Moral mit der h. Schrift belegen und unterstützen, und nachdrücklichst empfehlen, und wo immer die Rabbinen sagen: „Lies nicht so, sondern so," ist es auf diese Weise zu nehmen. Salomon Ben Adrat in seinem „Commentar zu Berachot" sagt hierüber Folgendes: „Darum, sagen die Herrscher, kommt nach Cheschbon, 4. B. M. 21, 27. Diesen Vers legen die Rabbinen so aus: Es sagen die, die über ihre Leidenschaften herrschen, kommt laßt uns Rechenschaft halten. Nicht daß die Rabbinen damit eine eregetische Erklärung gaben, sie wollten nur ihre moralische Tendenz, damit ste besser im Gedächtniß aufbewahrt bleibe, an einem biblischen Vers lehnen". Und wahrlich, dies war in den damaligen Zeiten um so nothwendiger, als es nie einem andern gestattet war, sich die mündlichen Lehren aufzuschreiben, daher solche mnemonische Mittel, die das Neue auf das Alte stützen, nothwendig waren. Die Auslegungen und Interpretationen der Rabbinen werden überhaupt in 4 Klassen eingetheilt: 1. In solche, die sich ihnen aus der genauen und gründlichen Analyse des Tertes der h. S. ergeben. Es scheint zum Beispiel ein Ausdruck der Thora überflüssig, oder nicht ganz passend. Dies gilt für einen Wink zu künstlicher Deutung. Hieher gehören auch die Anwendungen, die aus dem Zusammenhänge verschiedenartiger Gesetze gemacht werden. 2. In solche, die aus der Anwendung gewisser von Moses überlieferter Jnterpretations regeln fließen. 3. In solche, die nur als Stützpunkte, als mnemonische Mittel, als Anhaltspunkte gebraucht werden. 4. In solche, die nur An-und Hindeutungen für später zu statuirende Gesetze sind, und ebenfalls für mosaische Ueberlieferung gelten. I. Nähere Betrachtung der 1. Klasse. 1. Stehen in der h. S. zwei Verordnungen neben einander, so gilt die Regel, daß man die Bestimmungen des zweitstehenden Gesetzes auch auf das erste anzuwenden habe, daß das erste durch das zweite deutlicher gemacht werden müsse, aber nicht umgekehrt. Sollen wir umgekehrt verfahren, d. h. das nachstehende durch das vorstehende Gesetz bestimmen, so müssen wir ausdrücklich durch die heil. Schrift dazu angewiesen und veranlaßt werden.

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