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Ben Chananja · 1858-01-01 · 2 (1858) · p. Seite 89

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
1 (1858)
Issue
2 (1858)
Date
1858-01-01
Page
Seite 89 (sequence 41)
Language
German
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89 — Mit dem Gesagten habe ich das Projekt nur skeletartig skizirt; jeder Leser kann es in seiner Fantasie mit Fleisch und Blut ausstatten. Da ich keinen Augenblick zweifle, daß der wackere „Ben-Ehanauja" überall in unserm Vaterlande freudig begrüßt und fleißig gelesen wird; so dürfte er auch der beste Vermittler sein, ein Projekt wieder aufzuuehmen, und nach den anders gestalteten Zeit- und Schulnmständeu zu modifieiren. Ich selbst habe mich zwar, von der Last der Jahre gedrängt, von der Aktivität im Lehrfache zurückgezogen; gedenke auch keinen Gebrauch zu machen von einem ähnlichen Institute, wenn es sich auch in naher Zeit realisiren sollte; ich werde aber mit Freuden bereit sein, mit alten mir zu Gebote stehenden Mitteln zu einer solchen Realisirung beizutragen. Mit alter Hochschätzung Herr Redakenr Ihr ergebener L. Horowitz. H. Ofen, Ende Jänner. — Folgendes Dekret ves k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht an die hierortige Statthatterei-Abtheilung dto Wien, am 6-ten November 1857 Z. ,79fls/M8S ad St. H. Z. 34002. ist viel zu wichtig, als daß Sie sich nicht beeilen sollten, dasselbe Ihren Lesern mitzutheilen. Das Dekret lautet: „In Bezug auf den Besuch kath. Volksschulen von Seite der schulpflichtigen israelitischen Jugend, hat das Ministerium des Kultus und Unterrichtes ans einem besonder» Anläße folgende Bestimmungen getroffen welche auch in dein der k. k. Statthatterei-Abtheilung unterstehenden Verwaltnngsgebiete genau .;u beachten und auszuführen sind: 1. Die Theilnahme der schulpflichtigen tsraelitischeu Kinder an dem Unterrichte einer katholischen Volksschule ist nur dann znläßig, wenn weder ans der dadurch veranlaßten Steigerung der Schülerzahl, auch in anderer Hinsicht kein Nachtheil für die Erziehung und den Unterricht der katholischen Kinder zu besorgen ist. 2. Wo aber die Schülerzahl im Verhältnisse zu den Räumlichkeiten der Schule so groß ist, daß es tut Falle der Aufnahme der israelitischen Kinder an den nöthigen Raume für die katholischen Kinder mangeln würde, oder die Zahl, der israelitischen Kinder verhaltnißmäßig so bedeutend ist, daß ihre Anwesenheit in der Schule neben den katholischen Kindern auf die Gesammterscheinnng, und die religiöse Haltung der Schute einen nachtheiligen Einfluß zu üben geeignet ist, es aber gleichwohl zunächst an der Möglichkeit gebricht, und es für nächst zugleich an Mitteln fehlt, eine eigene israelitische Volksschule zu errichten, erübriget nichts als dahin zu wirken, daß die israelitischen Kinder nebst den überall abgesondert zu erteilenden Religionsunterrichte, auch den übrigen Schulunterricht zwar in der katholischen Schule, aber in abgesonderten Stunden erhalten, in welchem Falle auch abgesonderte Schnlprüsungen für dieselben stattzusinden haben. Es versteht sich, daß die Israeliten sodann den katholischen Lehrer für den Unterricht ihrer Kinder besonders zu entlohnen und für die Benützung der Schullokalitäten, der Schuleinrichtnngsstücke, Lehrmittel u. s. w. eine angemes-

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