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Ben Chananja · 1858-01-01 · 2 (1858) · p. Seite 86

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
1 (1858)
Issue
2 (1858)
Date
1858-01-01
Page
Seite 86 (sequence 38)
Language
German
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— 86 — jährliches Stipendium von 150 fl. gründete für einen die k. k. höhere landwirthschaftliche Lehranstalt zu Ungarisch-Alteuburg besuchenden israelitischen Jüngling. L. HOROWITZ. Szegedm, den 21. Jänner 1858. — In dem ersten Hefte Ihrer geehrten Zeitschrift wurde unter der Correspondeuz-Rubrik von Herrn I. Tomler die Gründung eines Versichernngsvereines in Vorschlag gebracht, welcher die Versorgung von Lehrer-Witwen und Waisen zum edlen Zwecke hätte, und hiebei auch erwähnt, wie einzelne Gemeinden selbstständig durch die Versicherungsnahme bei der k. k. priv. Assicurazioni Generali das gleiche Ziel anstreben könnten- Durch mehrjährige Beschäftigung mit dem Assecuranzwesen und den Bedingungen der obbeuannten Kammer vertrant, erlaube ich mir hiemit, auf leztern von Herrn T. angeregten Punkt durch ein unten folgendes praktisches Beispiel naher einzugehen, welch Lezteres als sprechender Beleg dienen dürste, daß die Nealisirung des erwähnten Projectes für einzelne Gemeinden ebenso lercht durchführbar wäre, als dasselbe humanitätsvoll auch zur würdigeren Stellung der Lehrer beitragen könnte. Beispiel: In einer Gemeinde befinden sich drei verheiratete Lehrer, für diese wollte man die Versicherung derart abschließen, damit nach deren wann immer erfolgenden Ableben, die Summe von 10O0 fl. CM., den Hinterbliebenen eines Jeden derselben von der Kammer ansgezahlt werde, so betrüge die Prämie, welche hiefür, bei einen angenommenen Durchschnittsalter von 30 Jahren jährlich zu entrichten wäre, circa 75 st. CM., wobei nach den ersten 10 Jahren und sofort nach jedem Versichernttgs-Deeennittm, eine Prämien-Reduetion von 5°/g stattfindet. Auf diese Weise würden daher den Erben eines Lehrers, durch die jährliche Prämie von circa 25 fl., sei es nun, daß derselbe wann immer und selbst Tags darauf nach gelöster Versicherung mit Tod abginge, die Summe von 10OO fl. CM. gesichert sein. Da'die Prämien-Tariffe für jede 100 fl. versicherte Summe bemessen sind, so würde sich bei einer Mehrversichernng auch die zu entrichtende Prämie entsprechend erhöhen, und diese ebenso bezüglich höherer Altersstufen, z. B. bei 35 Jahren mit einem Plus von circa 15 % .. 40 „ „ „ „ „ 30 o/o gegen den oben angeführten nach dem Alter von 30 Jahren berechneten Prämienbetrag disscriren. Ans diesen Daten ist ersichtlich, daß die Zahlungsbeträge für eine Gemeinde, welche ihre Lehrer und resp. deren Familien für den Ablebensfalt der Ersteren versorgen wollten, nur geringe, und die erforderlichen Mittel znm Jnslebensetzen eines Planes nicht schwer herbeiznschaffen wären, der geeignet ist, mancher Familie, die in den verstorbenen Lehrer, den Verlust ihres die ganze Lebenszeit mühselig geplagten sorgsamen Vaters und alleinigen Ernährers beweint, als Trost und Hilfe zu dienen. VR. Cf,

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