Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 79 (1938)
- Issue
- Heft 44 (3.11.1938)
- Date
- 1938-11-03
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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sammenfassung der arabischen Staaten, die sich auJt verschiedenen Kulturstufen befinden, zu einem einheitlichen Staat. Die Teilung des arabischen Sprachgebietes Asiens in die vier Länder Irak, Transjordanien, Palästina und Syrien einerseits und in das selbständige Arabien ist keineswegs die Folge irgend eines AX^illküraktes, sondern vom geographischen, kulturellen und politische^ Standpunkt - aus eine Notwendigkeit. " (W, J. R.) Wenn man auswandern will, Australien. De* Hilfsve^m der Juden in Deutschland teilt folgendes mit: Zur Einwanderung nach Australien ist eine ausdrückliche vorherige schriftliche 'Genehmigung („landing permit") der australischen Regierung erforderlich. Diese wird nur an folgende drei Kategorien von Bewerbern erteilt: a) nahe Verwandte von bereits in Australien lebenden Personen, die dort ihre Existenz gefunden haben (Ehefrauen, unmündige Kinder, erwachsene unverheiratete Töchter, Eltern und Bräute); von den unverheirateten Töchtern kann bei der Landung ein Vorweisegeld von 50 austral. Pfund verlangt werden; von den anderen genannten Familienangehörigen wird gewöhnlich kein Vorzeigegeld gefordert; b) Personen, deren Berufe sie für Australien als besonders erwünscht erscheinen lassen, und für die in Australien Ansässige garantieren, daß sie nicht der. Allgemeinheit zur Last fallen werden. Diese Einwanderer müssen bei der Landung ein Vorweisegeld von mindestens 50 . austral. Pfund besitzen. (1 austral. Pfund rd. RM. 10.—); c) Personen, die Berufen angehören, an denen in Australien jeweils Bedarf besteht, die aber keine Garantie in Australien ansässiger Personen nachweisen können. Solche Personen müssen ein Vorweisegeld von mindestens 200 austral. Pfund bei der Landung besitzen. Selbst wenn alle vorstehenden Bedingungen erfüllt sind, steht es vollkommen im Ermessen der australischen Behörden, die Einreisegenehmigung zu erteilen oder zu verweigern. Der Antrag (application) auf Genehmigung der Einreise nach Australien ist in englischer Sprache an die australische Regierung in Canberra auf einem Formular zu richten, das beim britischen Konsulat erhältlich ist. Dem Antrag sind für jede Person folgende Papiere beizufügen: 1. ein einwandfreiespolizeiliches Führungszeugnis oder ein Leumundszeugnis des zuständigen Rabbiners oder der zuständigen jüdischen Gemeinde des Antragstellers nebst englischer Uebersetzung (notarielle Beglaubigung der Uebersetzung ist '-»i«Rtj Vt'f6i'de/llUM),*l'2. ein-Gesundheitszeugnis, das" von einem beliebigen Arzt ausgestellt sein kann, nebst engÜscher Uebersetzung (notarielle. Beglaubigung der Uebersetzung ist nicht erforderlich); 3. ein Lebenslauf in englischer Sprache; 4. Abschriften von Zeugnissen in englischer Uebersetzung.. (notarielle Beglaubigung der Uebersetzung ist nicht erforderlich); 5. zwei Paßbilder. .6. Mit dem Antrag ist der australischen Regierung ein Begleitschreiben in englischer Sprache zu übersenden, in dem dargelegt werden muß, mit welchem Beruf und in welcher. Weise der Antragsteller sich in Australien niederzulassen gedenkt. 7. Ferner ist wenigstens ein, möglichst aber 6 internationale Antwortscheine beizulegen; für den Versand dieser 6 Scheine ist behördliche Genehmi gung erforderlich. Die Gebühr für das. Permit beträgt 1 austraL Pfund rd. RM. 10.—, die (ebenfalls'nach behördlicher Genehmigung) der australischen Regie rung besonders zu überweisen sind. Das Permit gilt zur Einreise innerhalb von 11—12 Monaten vom Aus stellungstage ah. Bei jedem Antrag nach Australien muß mit einer Wartezeit von mindestens drei Monaten gerechnet werden, , Der Hilfsverein gibt Allen Rat und Auskunft; die nach Australien auswandern wollen. Besonders, weitgehend ist seine Tätigkeit bei der Betreuung derjenigen Personen, die unter der Kategorie B,;(als. beruflich besonders erwünschte Personen) in Australien einwandern wollen; ihre Auswahl geschieht, im wesentlichen durch die jüdischen Hilfskomitees in London und Australien zusammen mit dem Hilfsverein. Es dient zur Erleichterung der' Bearbeitung der Australienfälle im Hilfsverein, wenn der Ratsuchende schon bei der ersten Beratung die Briefe seiner Angehörigen in Australien oder der Personen, die für ihn in Australien garantieren wollen, mitbringt. Australien bietet Aussichten für sehr gut ausgebildete Handwerker, ferner -für Industrielle tittd Landwirte mit Kapital; auch für bestimmte weibliche Arbeitskräfte bestehen Arbeitsmöglichkeiten. Dagegen ist für Angehörige derr freien Berufe wenig, für Kaufleute und für kaufmännische Angestellte fast gar keine Aussicht vorhanden. Unter; allen. Umständen sind gründliche englische S p f a c h k e n n'tnisse notwendig. Dr. - Maurice Laserson hat auf Einladung der; J. I. G. (Jeunesse Tsraelite de Geneve)^einen Vor- ( trag über seine kürzliche Reise, nach Ne u - Ka 1 $ -! doni e n , N.e u - S e e La n:d..und, Ä u s'.fos jfjj fn I halten,, sowie über,; die,. Möglichkeiten/.a^rf jüdischen I Einwanderung in diesen Ländern. Dr. M. Laserson ist Mitglied der Exekutive des Vereinigten Komitees ORT-OZE, in dessen Auftrag er bereits zum zweiten Male eine Kampagne in Neuseeland und Australien durchgeführt hat. Er ist auch Mitglied des Conseils der jüdischen Gesellschaft EMCOL' (Societe d'Emigration et de' Colöriisation Jttiv^), Paris, in deren Auftrag er die Einwattderungsmöglichkeiten in Neu-Kaledonien studiert hat. Dr. Laserson berichtete ausführlich über seine Reise nach Neu-Kaledonien und erklärte,- daß diese französische Kolonie vom klimatischen Gesichtspunkt aus sich1 vorzüglich für jüdische Einwanderung eignet. Gelbes Fieber, Malaria, tropische Krankheiten sind dort^ nicht zu befürchten. Das Klima ist mild, etwa wiet im rSüden Frankreichs. Seine Verhandlungen mit den dortigen Behörden haben zur Folge gehabt, daß einer Einwanderung von Kolonisten, Handwerkern und Kleinindustriellen in beschränktem Maße keinerlei Hindernisse entgegenstehen dürften. Der Redner sprach auch von den Einwanderungsmöglichkeiten in Neu-Seeland und Australien. Sowohl in Neu-Seeland wie in Australien wird jedes Einwanderungsgesuch einzeln geprüft. Während die Genehmigung in Neu-Seeland immer noch in sehr wenigen Fällen erteilt wird (in den Jahren 1936 urid; 1937 sind insgesamt etwas über 300 Juden, meist aus Deutschland, eingewandert), ist Australien in aller letzter Zeit in der Erteilung von Einwanderungs Permits großzügiger geworden. Der australische In nenminister erklärte kürzlich, daß die Australische Regierung im Verlauf dieses Jahres von. den jüdi sehen Einwand erungsgesuchen etwa 5000 bewilligen werde. 1 Insgesamt leben etwa : 3000 Juden in New- Zealand und etwa 27 000' Juden in Australien, was einen ganz minimalen Bestandteil der Bevölkerung ausmacht, — Es bestehen einige jüdische , Organisationen, die sich zur Aufgabe gestellt' hab.en,^ die Ein reise von Juden nach Neuseeland und Australien zu fördern," und zwar: 'L German. Jewish Aid Committee, •Wobürn House, Upper Woburn Place, London W> C. 1. 2. The Australian'"•Jewistr Weifare Society, 8/14 Bdfiaf"S%reet,' Sydney, Australia;. Junge Leute, die einen t e c h n i;s*7cJi'-e"n' Beruf - r-haben^ ^o.der tüchtige Handwerker -sind, -haben Aussicht, "mit, Hilfe dieser Organisationen" jöhhe jjejg.ene Barmittel nach Australien einzuwandern. Als Regel, aber-soll .der; Einwanderer bgim-f.Eintritt in.,Australien 200.austra-| Üsche Pfund;.•==;., 160 -Pfund. Storfing; .yorweise^^kön-ä nen>- Das genügt für -Jhn,;und.seine mit ihm" reisende! Frau; und. Kinder. E i'n.^^n.cL^ r y n^ s g e s u c h e für Australien nulssen, aijj f-d.eny ^tisenen' Konsul' «er Stadt, in' weicher ^er-Ei^^ajai|erer.'seinen Wohnsitz hat, gerichtet werden- . ,\; , : Die Philippinen.; ';' ,V;" -; '• '■ ■ £ Zur Einwanderung.1 auf die Inselgruppe der-Philippinen ist vollständige. Gesundheit - unerläßlich,- da die Tagestemperatur Vinr, Durchschnitt 30 bis 36 Grad im Schatten, .beträgt. ..Persönen1 unter-30 Jähren*''fällt es am leichtesten, sich einzuleben. Einwanderer, die das 40. Lebensjahr ubersclmtfeiiJ häben,-können sich nur dann einordnen, wenn; sie englisch sprechen und schon früher im Ausland .-tätig waren. Für handwerkliche Berufe besteht wenig Aussichtr'da diese Arbeit von.Eingebofeheii geleistet wird; deren Lebensunter-, haHungskosten, sehr gering sind. Die Aussichten, von jüdischen Institutionen unterstützt zu werden, sind, gering, da die dortige jüdische.kleine Gemeinde sehr; belastet ist. Da)s, -Lebensnüniniiini beträgt 50 USA-Dol-. lar monatlich:;: Gewisse" Aussichten bestehen für In-; genieure. Chemiker, Mechaniker, Elektromonteure,; Phototechniker und Schuhmacher, für Landwirte nur dann, wenn .sie mit tröpischer' Ländwirtschaft vertraut ünd iri; der Lage sind; sich Land anzukaufen. Es sind Bestrebungen im Zug, verschiedene Kleinindustrien ins Leben zu rufen; wegen der japanischen Konkurrenz wird es jedoch noch Jahre dauern, bis in dieser Beziehung' etwas, geschehen kann. Die Länder Südamerikas. In den letzten Wochen,ist in der jüdischen, Wanderüngsbewegting insofern eine..Erschwerung. :zu. verzeichnen,-'als'eine Anzahl. Ueberseeländer allgemeine Einschränkungen der Einwanderung verfügt haben, Diese sind wohl zum Teile auf ungünstige wirtschiftliche Verhältnisse zurückzuführen, welche die Regierungen größer, hinsichtlich der Bevölkerungsdichte durfchäiis aufnahmefähiger Länder au einer. Regelung der1' Emwanäefungsbestimmungen:%; veranlassen. So läßt' das;heüe Einwanderungsgesetz Argentiniens in \ seiner Begründungdie' Tendenz : erkennen, .tunlichst Einwanderer fernc kvizhiliem die. lediglich durch Umstände itPih.Vfste Heimatland.; zur Auswanderung veranlaßt wbrden sind. Kim sLande. selbst hat .sich die t öffentliche Meinung gegen diese Tendenz ausgesprp,-; chen. Immerhin bleiben beschränkte Eihwanderuiigsmöglichkeiteh bestehen. .; v Columbien hat die EinWäh^eruiigsbestimmungen verschärft. Es ist allerdingstan^unehnien, daß die Erschwerungen erst im - Zuge feiner, internationalen Regelung der- Einwanderung gelockert werden, um ein um so größeres Entgegenkommen beweisen zu können, je bedeutender die Einschränkungen waren In San Domingo, das einen Teil; der Insel Haiti einnimmt, wird von der: Regierung eine-erhöhte. Siedlurigstätigkeit propagiert. In erster Linie kommen naturgemäß Landwirte in "Betracht, doch wird auch für eine beschränkte Anzahl von Gewerbetreibenden eine aussichtsreiche Existenzgründung für möglich gehalten, wenn diese mit entsprechender Erfahrung und einigem Kapital ins Land kommen. Gegenwärtig leben in der Dominikanischen Republik kaum 200 Juden. Eine mäßige Anzahl von einigen hundert jüdischen Einwanderern, in erster Linie in jüngeren Jahren, kjann bei einigen Vorkenntnissen, auch in sprachlicher Beziehung, Aufnahme finden.. Ein größerer Zustrom ko.mmt allerdings nicht inj Betracht. In Brasilien wird zum Zwecke der Legalisierung der im Lande befindlichen ..Einwanderer eine Ueberprüfung durchgeführt, die sich auf die Voraussetzungen erstreckt, unter denen die.e Einwanderung gestattet;wurde. So muß festgestellt werden, ob die Einwanderer, welche auf Grund der' sogenannten Landbesitz-Chamaden die Zusagen erhielten, genügend großen^ Grundbesitz erworben haben! Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Ansässigen, die ihre Verwandten angefordert haben, werden einer Nachprüfung unterzogen. Die Aufenthaltserlaubnis /pn Touristen wird einer neuerlichen Pölizeientscheidung vorbehalten. Die Ueberprüfungo durch die zu diesem Zwecke eingesetzten Kommission werden auch diejenigen Personen unterzogen^ die bis zum 22. „ Dezember 1938, dem Tage, an dem das neue Einwanderungsgesetz in Kraft tritt, als Touristen einwandern und einen Daueraufenthalt anstreben. Oktober, er Kenn- Korrespondenzen. Deutsches Reich. Die, Kennkarte; "' <■ ■ Berlin,, 30 Der Antrag auf Ausstellung - d kar t e jst7r nach einer Zusammenstellung im Berliner .„J.Üdisch^en^rGem'eindeblatte'1," persönlich bis -zurii 31. Dezember 1938 ' beim z u s t ä ri d i g e n Polizeir, e vi er zu rstellen. \_ Nach § 3 .der Verordnung hat der Antragstellerauf amtliches Verlangen alle Angaben zu machen und alle .Nachweise zu erbringen,' die' erforderlich sindr um' seine Person und' seine Staatsangehörigkeit einwandfrei festzustellen. Die Behörde verlangt fünf Lichtbilder, GröBe ,74X52 Millimeter, Kopfgröße 30^35 Milli- .rrieter, alle Lichtbilder ohne Kopfbedeckung, im~ halberi' Profil nach rechts zeigend, so daß das'linke Öhr 7mit seinen Erkehhungsmerkmalen sichtbar ist. "-Das- Bild darf nicht retöuehiert sein. Ini allgemeinen werden.; diejenigen, die im Besitz eines deutschen Reisepasses waren oder noch sind, einen Nachweis für ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu führen brauchen, da, wenn nicht besondere Umstände' entgegenstehen, das Vorhandensein" eines deutschen Reisepasses die vorhergehende,vbehördliche^Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit beweist," Für Kinder von noch nicht 10 Jahren sind Lichtbilder nicht Vorzulegen. Frühere Beamte, di.h. sowohl unmittelbare"- wie auch mittelbare^ können ihre Staatsangehörigkeit - durch' Vorlegung, ihrer Anstellungsurkunde nachweisen. Soweit die Antragsteller im Besitz von weiteren Urkunden über ihre Eltern und Großeltern sind, empfiehlt es sich, diese ebenfalls vorzulegen. Die vorhergehende Beschaffung derartiger Urkunden ohne eine besondere Aufforderung wird sich jedoch zunächst vermeiden lassen, weil anzunehmen ist,' daß in der' Regel diese Urkundennicht benötigt werden. Es: kann auch nicht empfohlen: werden) daß beispielsweise bei denjenigen Gemeittdemitgliedern, deren Eltern und Großeltern*.aus abgetrtenen Gebieten Stammeriii gegebenenfalls unter Autragsteüung bei der Devisenstelle: Gesucherranv,ausländische Stellen auf Ausstellung:der Urkühden' jgerichtet werden.- Sollten 'jedoch d.ie!Behörden, die Beibringung aus * besonderen'iGTundeni: verlangen, s.o?intiß dies;nachgehölt werden. > .. " . ,><],.; Bei der UrkuHä^nb'esch'lffung kann das» G"e s a^nvtja r c h'i v d ejr J u d e n, 'i^ri D eni t s c h 1 an d 'b<e- 'h i l f j i c h sfe in; 'Diese' Etenblitäng' ■ .besitz•••■iiäisbV sondere",eine .iß.ei**'5" ^DtseJ-i^^ hessisenen ünd'^osensehetff - H..-J jaiM/rtrv f..--- .}; von Registern :äus - ehehials tiÖir* ensenen0' Gemeiriderii =Es verfügt TS/?/ . rrsi •' :>.ihh