Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 79 (1938)
- Issue
- Heft 42 (21.10.1938)
- Date
- 1938-10-21
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 Nr. 42 Der Israelit ■ \ - - ■:.f 21. Oktober 1938 KEREN HAT ORAH steht im Dienste u nserer Jugend! Talmud Tora-Schulen - für unsere Jugend! Religionsunterricht in lehrerlosen Gemeinden - für unsere Jugend! Keren Hatorah-Heime - für unsere Jugend! * Subventionierung des Jeschiwa-Besuches - für unsere Jugend!; Landesdirektorium des K e re n H ato ra h,. Harn burg; Postsc heckkonto: H a m b u rg 24753 ^r^. wmwvm Q"W ftUpn (die Einrichtungen der drei Gemeinden Speyer, Worms, Mainz) und alle Entscheidungen des langen Mittelalters bis zu denen der Vierländersynode. Ob es möglich sei, heute streng nach jüdischem Gesetze Recht zu sprechen, wird in diesen Konferenzen immer und immer wieder gefragt. Besonders im Strafrechtsverfahren, das nach Thoragesetz ganz anders als nach dem modernen Recht verläuft, müßten sich doch Schwierigkeiten ergeben, wollte man sich nicht in krassestem Gegensatz zu der Rechtsauffassung in Europa stellen. Wir wissen nicht, ob die innere Gesetzgebung eines jüdischen Staates gezwungen sein wird, der Auffassung anderer Länder Rechnung zu tragen. Aber auch wenn! Wissen wir doch, daß es Perioden in der jüdischen Staatsgeschichte gegeben hat, in denen sich die jüdische Gerichtsbarkeit in JWSJ *'J,*7 nicht durchführen ließ. R. Jochanan Sohn Sakkais verlegte schon vierzig Jahre vor dem Zusammenbruch des zweiten Judenstaates, also noch mitten in der Aera des Staatslebehs, das hohe Gericht nach Jabne, und in all diesen vier Jahrzehnten konnten Todesurteile nach Thoragesetz nicht mehr gefällt und vollstreckt werden. Warum uns heute den Kopf über diese Dinge zerbrechen? Man kann sogar der Meinung sein, daß in solchen Belangen, bei prinzipieller Anerkennung, zunächst manches unausführbar { bleibt, damit uns so das Provisori um auch eines Judenstaates sinnfällig vor Augen geführt wird, Wie sich die Dinge im messianischen Staate entwickeln werden, von dem der sich vorbereitende Judenstaat ja nur Vorläufer sein kann, darüber sich Sorgen zu machen, ist gewiß verfrüht. Das unabdingbare religiöse Gesetz aber, das auch schon im Galuth für uns bündig ist, den Sabbat, die Heiligkeit der Feiertage und alle anderen Gesetze, wie sie für uns in Maimonides und „Schulchan Aruch" nach Talmud und Thora kodifiziert und festgelegt sind, müssen wir als Norm uns er es Staatslebens mit aller Kraft und mit aller Glut unserer Seele verlangen. Gelingt uns die Durchsetzung unserer Forderungen nicht, so werden wir innerhalb des Staates um sie bis zum Letzten kämpfen müssen. Auf Kompromisse, und gar unter Berufung auf frühere angebliche Lockerungen des Gesetzes zugunsten des Lebens und des Tages, werden wir nicht eingehen können, und es gilt heute schon, gegen jeden Versuch zu kämpfen, der a priori nach dieser Richtung gemacht wird. Der jüdische Staat — ob er uns erwünscht ist oder nicht, das steht auf einem anderen Blatte — wird jüdisch sein oder er wird nicht s e i n. 1^31 m Wochenrundschaa Die Jüdische Winterhilfe — Der Zwang zum Sabbat — Eis bleibt unverständlich. „Ein Winter des Mißvergnügens" steht vor der Türe. Das ist heute keine Redensart mehr, sondern bittere, nackte Wahrheit, traurige Gewißheit . für tausende jüdische Familien, die, im Geiste längst unterwegs, doch in der Zwischenzeit irgendwie ihr Dasein fristen müssen. Das Fest hat uns mit der Mahnung entlassen, der Armen hilfreich zu gedenken, und am Festesausgang empfängt uns der Aufruf der Jüdischen Winterhilfe. Die Worte sind genau abgewogen, jedes ein Weckruf ans Gewissen derer, die noch was erübrigenkönnen: „—---Die Aufgabe der Jüdischen Winterhilfe zu erfüllen, ist allen ein Selbstverständliches geworden, sie bedarf keines Wortes der Begründung und Mahnung mehr. Auch das wissen wir alle, daß der Bereich unseres Könnens wieder enger, das Gebiet unserer Verpflichtung weiter geworden ist. Der Winter, der vor uns liegt, wird härter und noch schicksalsvoller sein. An uns tritt die Frage heran: Soil das Geschick uns nur niederbeugen, oder wollen wir es versuchen, ihm unsere seelische Kraft entgegenzusetzen? Aus einem wächst immer innere Kraft, aus dem Helfen und Wohltun. Wer ein Opfer zu bringen vermag, der erfährt um etwas, was ihn aufrichtet und fest macht. Auch um unseretwillen, damit wir Achtung Yor uns hegen können, sollen wir das leisten, was in diesem Winter von uns* gefordert ist. Wir wollen dessen gewiß sein, daß in unseren Gemeinden, jede Hand, jedes Haus bereit sein wird, für die Jüdische Winterhilfe mehr noch zu geben, als'verlangt wird,1 Auch wir sind dessen gewiß. Entgegen den Verfechtern des Sabbatstatutes in Tel Awiw, wird immer und wieder geltend gemachi, daß sich der Sabbat durch äußere Zwangsmittel nicht stützen lasse. Der Sabbat sei eine Sache des jüdischen Herzens und der jüdischen Seele, und wo er in der jüdischen Brust nicht beheimatet ist, wird er sich von außen her nicht hineintragen lassen. Das mag an sich wohl richtig sein, aber man darf dabei nicht vergessen, daß der Sabbat sich aus zwei Bestandteilen zusammensetzt, aus na>npi nmaa, aus Ruhe und Heiligung. Die Kedusc.ha wird sich ganz gewiß durch Macht- oder Kunstmittel nicht erzeugen lassen. Zur Sabbatruh ekann aber das Volk durch Gesetz und Verordnung erzogen werden. Freilich sind wir Maximalisten und fordern den ganzen Sabbat, denn: ohne Sabbat heiligung auch keine Sab b a t r u h e! Man kann es täglich erleben, daß diejenigen, die den Sabbat als „sozialen Ruhetag" preisen, in Wahrheit auch die Ruhe an ihm nicht wahren. Aber andererseits hat die Heiligkeit die Ruhe zur Voraussetzung. Erst rown dv nn.niB» den Sabbat hüten, dann 'Vipb ergibt sich sein Heiligkeitscharakter von selbst. Erst lanimna nsi hat G'tt Wohlgefallen an unserer Ruhe, dann erst,' auf dem Wege über die Ruhe, ^nixaa vwip* werden wir in die Heiligkeitshallen Seiner Gebote eingeführt. Es entspricht nicht unserem Ideal, für Gebote der Thora künstliche Stützen mit Statuten der Stadtverwaltung zu schaffen. Wo sie aber nötig sind, muß auch für dieses Minimum gekämpft werden, in der sicheren Hoffnung, daß aus der Atmosphäre der Sabbat ruhe sich au-ch der ganze Sabbat, bestehend aus nwnpi nrrutt ergibt. Um den Fasttag, der für den ersten Slichaustag für „die gesamte Judenheit der Welt" angesetzt worden, sei, scheint etwas nicht zu stimmen. Nack Berichten des „Kol Israel" in Jerusalem sei dieser Fasttag von dem alten frommen Jischuw so gut wie gar nicht beachtet worden. Wer sonst nicht den frommen Brauch hatte, an diesem Tage zu fasten, tat es auch diesesmal nicht. Und Viele, die ihrer Gewohnheit gemäß ja, fasteten, tatenes in aller Stille, um sich nicht öffentlich zum Fasttag des „Waad Leumi". zu bekennen. Wir können dem hinzufügen, daß man auch in den Gemeinden Mitteleuropas von diesem „allgemeinen Fasttag" wenig merkte. Der Fasttag waf, wie auch von uns mitgeteilt, angeregt und festgesetzt von Chiefrabbi Hertz in Lonr< * Mf^--* Die Unsterblichkeit der Seele. Von S. Speier. Die Lehre der Unsterblichkeit wird scheinbar in der Tora nicht erwähnt. Es heißt jedoch in Bereschit Kap. 9. V. 5: wns rrn *o ra sms o^iwsy'? nam nx Nach einigen Kommentatoren ist unter «vn die Seele zu verstehen. So heißt es in Ijow 33, 20 vom Kranken? nni> wn mann Ihm macht seine Seele selbst Brot zuwider, seine Seele macht ihm selbst Brot zum Ekel. Die Anfangsworte unseres Satzes nam m ^ai »n8D3WS^ , die von dem Fall sprechen, daß jemand sich gegen sein Leben vergeht,1] werden mit dem darauffolgenden n» mn S>3 td fortgesetzt. G'tt zieht die Seele des Sünders nach seinem Tode zur Verantwortung. „Jedoch euer Blut, das eures Lebens, will ich fordern, von jeder Seele will ich es *) Vgl- Midrasch Rabba z, St, u. Bawa Kama 91b — auch wenn man r~i»n mit Tier wiedergibt und warn» n»n T>n von den vorhergehenden Worten trennt, enthält der Vordersatz „Jedoch euer Blut, das eures Lebens, will ich fordern" die Lehre der Unsterblichkeit. fordern." Mit diesem Satz ist implizite die Unsterblichkeit der Seele ausgesprochen. Diese Auffassung des Verses wird durch das trennende Akzentzeichen unter wn» bestätigt, das rrn bo t» mit den vorhergehenden Worten verbindet. Der Nachsatz bezieht sich auf den an dem Mitmenschen begangenen Mord, msn ts von dem Menschen, vns S"S va fügt die Schrift erläuternd hinzu, von ^em Menschen, der seinen Bruder tötet, enttn vüi nx mnn will ich das Leben des Menschen fordern.2) Die Frage des Rabbi Jirmeja. Von Sau! Kaatz, Ueber den großen palästinensischen Amora R. Jirmeja hat Oberrabbiner Dr. Josef Carlebach in Nr. 21 des „Israelit" mit viel Geist und viel Temperament ein originelles und interessantes Charakterbild entworfen. Seine Darlegungen, die eine anerkennenswerte apologetische Tendenz haben, gipfeln in dem Nachweis, den er mit liebevoller Versenkung in das schwierige Stoffgebiet zu erbringen sich bemüht, daß R. Jirmeja erst in allmählicher Entfaltung zu jener geläuterten Reife erwuchs, die ihren beredten Ausdruck in der Antwort fand, die er gab, als babylonische Autoritäten eine Rechtsfrage an ihn richteten, und er seiner Entscheidung das demü-? tige Bekenntnis voranstellte: „Ich bin nicht würdig, daß ihr eine Anfrage an mich richtet, jedoch neigt 2) Wessely in pin iipn ncs». Diese Abhandlung ist auch abgedruckt in Bikure ha-Ittim VIII Wien 1827, S. 296 f; s. das. S. 320 u. 322. die Ansicht eures Schülers dahin ..." (B. B. 165bl Allein die Ausführungen Carlebachs bedürfen einer Ergänzung. Er geht allzu kurz an dem Problem vorüber, das schon viele beschäftigt hat, was ■ für eine- Bewandtnis es mit der Frage habe, die R. Jirmeja B. Batra 23b auf warf, und die seinen Ausschluß aus dem Lehrhause zur Folge hatte. Hierüber will ich nun ergänzend einiges darlegen. Die Mischna (B. B. 23b) bestimmt, daß ein junges Täubchen, das innerhalb 50 Ellen vom Taubenschlage gefunden wird, dem Besitzer des Schlages gehört, außerhalb 50 Ellen aber {wenn es kein Kennzeichen hat) dem Finder. Wird es zwischen zwei Schlägen innerhalb 50 Ellen gefunden, so gehört es dem Besitzer des näheren Schlages. Wenn es aber genau in der Mitte liegt, dann teilen es beide. So weit die Mischna. In der Gemara knüpft sich daran eine Diskussion, und es wird erklärt, daß die Mischna von einem noch nicht flüggen Täubchen handle, das nur hüpfen kann, und R. Ukba bar Chana sage, ein solches Täubchen hüpfe nicht weiter als 50 Ellen. Und nun heißt es weiter: „Es fragte R. Jirmeja: Wenn es mit einem Fuße innerhalb 50' Ellen und mit einem Fuße außerhalb 50 Ellen steht, wie ist es da? „Und deswegen wies man R. Jirmeja aus dem Lehrhaus." Von einer solchen gegen Mitglieder des Lehrhauses angeordneten Ausweisung, wird im Talmud mehrfach berichtet, z. B, Horajot 13(b, Sanh. 31a. Aber dort ist der Grund der Maßregelung ein klarer. An unserer* Stelle dagegen ist es rätselhaft, weshalb gegen R. Jirmeja diese Maßnahme getroffen ^worden sei. Tossafot z. St. heben hervor,, der Grund könne nicht der gewesen sein, daß R- Jirmeja etwas gefragt habe, was in Wirklichkeit nicht vorkommen könne, denn der zweite Teil der Mischna