Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 79 (1938)
- Issue
- Heft 42 (21.10.1938)
- Date
- 1938-10-21
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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I 21; Oktober 1938' > e r Israelit Nr, 42 Seite 3 Probleme um den Judenstaat. (Fortsetzung von Seite'1.) bleibend. Unter diesen Voraussetzungen werde auch die Entscheidung über die Sabbatfrage füi* die öffentlichen und lebenswichtigen Verkehrsmittel wie Bahn, Post, Telefon, Gas usw. nicht schwer fallen, Es leuchtet auch dem Unbefangenen ein, daß von den drei Ansichten diese letztere, die Kompromißansicht, die allergefährlichste ist. Kommen welche und sagen Wllfll '"73 fitl lfi fX* „wir haben keinen Anteil am jüdischen Gesetz, wir wollen ein Volk unter Völkern sein und einen Staat wie alle Staaten der Welt haben", dann wissen die Anderen, die ihre Treue zu G'tt, Seiner Thora, Seinem Volke und Seinem Lande nicht gebrochen haben, woran sie sind und werden auf Mittel und Wege bedacht sein, sich das natürliche Recht, das mit ihnen geboren ist, auf irgend eine Art zu sichern. „Aus einer neologen Gemeinde kann man austreten und eine Separatgemeinde bilden, aus einem unjüdisch geführten Staat kann man nicht austreten," sagte uns einmal Isaac Breuer sachverständig, und er zeigte dabei auch Wege aus der geistigen und Gewissensnot, die man bei so klaren Scheidungen und Entscheidungen gan? gewiß gehen wird. Kommen aber Andere mit der Religion, mit der Thora, um einen Staat g e - |en die Thora aufzubauen, und entwickeln gar eine Pseudogelehrsamkeit, sich auf Quellen berufend, die in Wahrheit nach ganz anderer Richtung fließen, dann ist die Gefahr nahe, daß sie unter Menschen, die nicht tief genug in die Probleme eingedrungen sind, und besonders unter einer Jugend, die noch keine Zeit ^gefunden hat, diese Quellen genau zu studieren, Gefolgschaft finden, \ Es ist geradezu eine objektive Fälschung, zu behaupten, daß die Weisen Israels sich mit den; „dreizehn Eigenschaften" und mit' dem Prinzip ■der nvw flKilrt eine offene Türe geschaffen hätten, um zu jeder Zeit aus der „Enge des Gesetzes" in das offene Leben zu gelangen, ohne «ine Bresche in die Burg zu legen. Wir kennen kein einziges Gesetz und keine einzige Einrichtung; die mittels jener „dreizehn Grundsätze" gegen den Wortlaut der Thora für den Tag und die Stunde geschaffen worden wäre. Die „dreizehn Eigenschaften", die die Methode abgeben, nach der das knappe Wort der Thora ergründet (nicht ausgelegt und gedeutet) wird, sind überliefert seit unserem Lehrer Mosche und so alt wie die Thora selbst. Jeder Lernende weiß, daß man weder nach einer nVtt noch nach einem Ibini noch sonst einem jeher dreizehn Schlüssel irgend eine schwerwiegende Entscheidung treffen konnte, sofern diese Entscheidung nicht ü b erliefert war. Die Methode war ganz und gar nicht* dazu da, etwas aus dem Nicütjs zu schaffen. Nichts könnte mit diesen Hilfsmitteln in das;Gesetz: hineingetragen werden,"-'"'Was ihm schori; nicht von vornherein innewohntet . Was den Begriff -ftÜp -nkSin anbelangt, so gehörte :dieser überhaupt nicht in dieses Bild'. Solche ,,G;ebote der Stande", von ganz Großen in lältest&r] Zeit statuiert,;waren e, i n;m a 1 i g urid bilden keinen Präzedenzfall. Elijahu errichtete einen Altar und brachte Opfer dar auf dem Berge Kariheli."Das: war eine TW® nmin und typisch für den Begriff „Gebot der Stunde", den zu schaffejti! kein Sahhedrin, uhd setzte es sieh* auch aus den Größten des Zeitalters zusammen, kompetelntj;seinrkönnte;':;; .: ': -! m; Und je^hli Gleiches gilt von, den „Takanoth" genannten'JiStatuten, Einrichtungen und Verordnungen^ HHier haben wir gerade die Institution des i,Prosbul", j die. imm^r und (wieder, als Beweis für die ,?Reförmfr4ühdlichkeit Hillels" angeführt^wiräi als- Schulbeispiel dafür, wie jene' Einrichtungen mißdeutet' und mißverstanden werden. Warum lesen diejenigen, die selbst noch nicht darauf gekommen sind, nicht in R. Jizchak H a lic'■ v;ijs!;: ö>$#&>"!;:; r^nVT. nach,.; ■. wo,;.; .diesem Thema ein' ganzes eigenes Kapitel gewidmet ist? Was hatte Hillel getan? Hätte er etwa das Schmittagesetz der Thora abgeschafft? Wo ist denn in der Thora nur mit einem Worte gesagt' oder angedeutet, daß der Schuldner die Schuld im Schmittajahre nicht zahlen soll und darf? Die Thora spricht nur vom Gläubiger, er soll nicht mahnen, er soll nicht eintreiben. Für den anständigen Schuldner war es gewiß Ehrensache, auch ohne Mahnung und Eintreibung seine Schulden zu tilgen. Damit es aber einer Mahnung und Eintreibung auch nicht ähnlich sieht, besorgt es nach Ausgang des siebenten Jahres das Besdin für den Gläubiger, das im gegebenen Momente die Schuldscheine an sich nimmt, die der Gläubiger — wenn der Schuldner üblen Willens wäre — nicht geltend machen dürfte. Dies und nichts anderes ist das Hillel'sche Prosbul. Wer daraus die Berechtigung zur Einführung von Reformen ableitet, versteht weder Sinn noch Wortlaut des betreffenden Gesetzes. Die Rabbinen hätten Einrichtungen getroffen für das Leben, für den Tag, unabhängig vom Thoragesetz? Gewiß, sofern sie mit Sinn und Wortlaut des Thoragesetzes nicht kollidierten, waren diese Verordnungen auch g an z im Sinne des Thoragesetzes, das uns ein geordnetes Leben in Wahrung der Interessen aller- Stände, der Arbeitnehmer sowohl' wie der Arbeitgeber, vorschreibt. Nie aber hätten die Hüter des Gesetzes gewagt, nur um ein Jota sich von der Sphäre der g'ttlichen Lehre zu entfernen. Rabbenu Gerschom in Mainz hat die Polygamie abgeschafft, weil es die Zeit erforderte. Wo steht aber in der Thora, daß man mehr wie eine Frau ehelichen muß? Die Schranken, die in dieser Hinsicht dem König gezogen werden, beweisen doch, daß im Prinzipe auch die Thora die Vielweiberei nicht gerade fördern wollte, und Geschichtler wissen, daß in der Praxis die Polygamie schon vor R. Gerschom im Abendlande so gut wie abgeschaift war. R. Gerschom hat der Frau einige Konzessionen in Erbschaftssachen zugesprochen, obwohl nach Thoragesetz die Frau kein Erbrecht hat. Hat aber die Thora deswegen die Frau und die Töchter des verstorbenen Mannes und Vaters enterbt und enteignet? Waren nicht die Brüder vielmehr nach einem im heiligen Texte wurzelnden talmudischen Gesetz unter allen Umständen verpflichtet, für Mutter und Schwestern auskömmlich zu sorgen? Er hat dieses Recht der Frau noch wertetausgebaut, ganz im Sinne von Thora und Talmud, die ihm und seinem Besdin, wie zu all den anderen von ihnen getroffenen Einrichtungen, die volle Handhabe gaben. Und das Gleiche gilt für alle bekannten AUFRUF! ,,CKaL^sain-SaLUfer-eesellÄchafttf€ (Zum 25. Tischri.) Am 25. Tischri ist der Jahrzeitstagdes Chassam Sauf er, der 99. seit dem Tode unseres „großen Lehrers Moses"; in einem Jahre also wird ein Jahrhundert seit seinem Hinscheiden verstrichen sein. An wenigen Irdischen hat sich so wie am Chassam Sauf er das Wort erfüllt, „daß die Zaddikim auch nach ihrem Tode leben"! In einem über die ganze Erde verbreiteten Familienkreis, in einer Fülle von Schülern und Schülersschülern, der nach vielen Zehntausenden zählt, in seinen Werken — den Kommentaren zum Schaß, den Resporisen, den Defoschiaus und auch in seinen Liedern — lebt der Chassam Saufer, lebt dieses große „Licht aus dem Westen"; in der alten und in der neuen Welt ist im Kreise der Lehrenden und Lernenden wohl kaum ein Name so geläufig wie der des Frankfurter Saufersohnes. Dem Familienkreise der Saufers anzugehören, das bedeutet, einen jüdischen Adelsbrief besitzen; dem Schülerkreise, das heißt, ein lebendiger Weiterträger seiner Lehre sein, in seinen Werken forschen können,, das läßt einen noch 100 Jahre nach dem Tod des großen Mannes Hauch von seinem Geist verspüren. Und doch! Wie unglaublich das auch scheinen mag angesichts der gewaltigen Thora, welche uns dieser Mann Moses hinterlassen hat, das Wort, welches der Hohepriester am Jömkippur sprach, erhält einen neuen Sinn: „Mehr als ich euch vorgelesen habe, ist hier niedergeschrieben"! Vor 10 Jahren, im Jahre 5689, hat Rabbi Jausef Naftali Stern "»»3 in Sereth, durch Herausgabe der Droschaus Chasam Säufer der jüdischen Welt ein bis dahin tinbekanntes Werk des Urgroßvaters erschlossen, und die Berufenen wußten die wunderbare Kunst des Herausgebers, denn das Werk selber steht, ja über alj^er Kritik, nicht genug zu rühmen. Gleich kostbare Schätze harren;noch der Veröffentlichung?; die 150 Jahre alteni^a-,. nuskripte einesI „unfpö auf« D.'VnJV auf den THö und auf die rVDK^pns! ii jii: Von maßgebenden Seite ist man an mich herangetreten, die Gründung einer : m-k CHassam-Saufer~Gesellsclic*fl vorzubereiten, mit dem Ziele, die Mittel zur Herausgabe der vorerwähnten Werke des Chassam Saufer zu beschaffen; am 100jährigen Todestag sollen die Lippen des ... . Zaddik zu uns durch sie wiederum sprechen: najj TlWti min V13T1;j Mit möglichster Beschleunigung sollen in allen Ländern Suhkomitees gebildet . werden! . , Ich bitte daher, Nächfahren und Schülersschüler des Chassam Sauier in allen Lank, ■;<■ dem sich freundlich ( Umgehend mit mir in Verbindung zu setzen; nach Abschluß der vorbereitenden? Arbeiten werde ich für die Weiterführung der Chassamr, Saufer-Gesellschaft durch die Berufenen Sorge tragen. " Ich hoffe,* daß dieser Aufruf Echo in den weitesten Kreisen findet: fji; apjp rßiij?. fwni» .wa ufc min i " ,;. ■ Kopenhagen, Oesterfarimagsgade 16 b )' Tischri 5699 Wolf S. JACOBSON