Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 79 (1938)
- Issue
- Heft 42 (21.10.1938)
- Date
- 1938-10-21
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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welche sich gesetzlich in den Gebieten aufhalfen, auf welche die Konvention Anwendung findet. Dieses Dokument soll die Stelle eines Reisepasses vertreten. Außerdem wurden gewisse Verwaltungsmaßregeln angenommen, y eiche das Recht der Regierung, Flüchtlinge auszutreiben und sie an die deutsche Grenze zurückzuführen, beschränken/ Gewisse soziale und ökonomische Rechte in Bezug auf ^Arbeitsbedingungen, Be triebsunfälle, Wohlfahrts- und Unterstützungsbeiträge, Erziehung, Berufsbildung in der Absicht der Auswanderung und Betreuung sind in der Konvention ebenfalls niedergelegt. Ein zusätzliches Protokoll, das in der nächsten Zukunft von Regierungen angenommen werden soll, wird die Vorteile dieser Konvention auf Flüchtlinge ausdehnen, die aus dem früher zu Oesterreich gehörigen Gebiete kommen. London, 6. Oktober. Die High Corhmission for Refugees empfing heute ein Telegramm des Flüchtlingskomitees in Brünn, wonach 700 österreichische Flüchtlinge in dieser Stadt von den tschechischen Behörden aufgefordert worden sind, das Land vor nächsten Mittwoch zu verlassen. i ■ M e 1 b o u r n e , 6. Oktober. Hier wurde heute die erste australische jüdische Einwanderungskonferenz eröffnet. : Alle australischen Staaten warqn bei der Konferenz vertreten, der auch Prof. Norman Bentwich für den Council for German Jewry in London beiwohnte. Der Hauptgegenstand der Beratung war die Frage der Absorbierung neuer jüdischer Einwanderer, der Vermehrung der Zahl der Einwanderungserlaubnisse und endlich die Vereinheitlichung der Arbeit in den verschiedenen australischen Staaten, um die weitestmögliche Verteilung der Einwanderer zu sichern. Die Konferenz drückte;, .die*:Meinung aus, daß es die Hilfsquellen derinaustralischen Judenheit übersteige, die jüdische Einwanderung zu finanzieren und gab der Erwartung auf, Hilfe von überseeischen Organisationen Ausdruck. Die Konferenz beschloß,, yvon jder australischen Judenheit Lst. 50 000 z,ii verlangen, von denen Lsi. 15 000 bereits bei einem ErMinungsmeetwg am letzten Donnerstag aufgebracht wurden. Es wurden auch verschiedene Landsiedlungsprojekte erwogen und Sonderfonds für diesen Zweck ins Auge gefaßt. Das Zentralbüro der australisch-jüdischen Wohlfahrtsgesellschaft ist von der Konferenz zur Exekutive ernannt worden, welche die jüdische Einwanderung nach Australien kontrollieren soll. Inzwischen sind gestern 27 Juden, die njit dem Dampfer Neu-Holländ eintrafen, und die Geld in Höhe von 200—800 Lst. im Besitze hatten, bei der Landung in Brisbane zurückgewiesen worden. Es spielten sich an Bord jammervolle Szenen ab, als die Regierungsentschetdung bekannt' wurde.' Die australische jüdische Wohlfahrtsgesellschaft verhandelt mit der Regierung, die ein Communiqüe veröffentlicht hat, wonach es sich keineswegs um' irgendwelche antijüdische Aktion handle, daß sie aber zu einer drastischen Aktion gegenüber sogenannten Touristen gezwungen sei, die in Wirklichkeit sich dauernd ansiedeln wollen. Die Bundesregierung hat eine spezielle Warnung an die Schiffahrtsgesellschaften gerichtet, den Einwanderern keine Billets zu verkaufen, wenn sie nicht vorher Landungserlaubnis vorlegen. (Nach weiteren Nachrichten sind die 27 Einwanderer provisorisch zugelassen worden, ebenso werden noch die bereits auf hoher See befindlichen Immigranten landen können.) Senator Berenger zum Wanderungsproblem. , , P a r i s , 14. Oktober. Der Präsident der Senatskommission für Außenpolitik, Henry B e r e n g e r, hat, am 6. Oktober folgenden Brief an den Außenminister B o n n e t gerichtet: - ,,Herr Minister, die jetzt so glücklich gelöste internationale Spannung hat dem'zwischenstaatlichen Regierungs!komitee für die politischen Flüchtlinge eine lange Wartezeit« auf erlegt. Daraus ist eine Verschärfung der L'äge? von Hünderltaüsenden menschlicher Wesen entstanden, denen die großzügige Initiative des Präsidenten Roosevelt, aus der sich unsere Zusammenkünfte von Evian und London ergaben, eine unbedingt notwendige Hilfe verschaffen 'wollte.' Dieses Werk der menschlichen. Solidarität muß sein Aktionsfeld noch vergrößern, angesichts der vorauszusehenden neuen Flüchtlirigsköntingente aus dem . Sudetengebiet. In meiner Eigenschaft als -Vizepräsident des Zwischenstaatlichen Regierungskomitees habe ich'direkt meinen englischen Kollegen, unseren Präsidenten Lord Winterton, um die sofortige Wiederaufnahme unserer Tätigkeit gebeten. Ich betrachte es als meine Pflicht, Sie davon in Kenntnis zu setzen, und habe gleichzeitig die Ehre, Sie zu fragen, ob es Ihnen nicht opportun erscheint, die Aufmerksamkeit der in dem Zwischenstaatlichen Regier ungskdmitee vertretenen Länder auf die Dringlichkeit einer sofortigen gemeinsamen Aktion mit der Reichsregierung zu lenken, um in. der in München geschaffenen Friedensatmosphäre das dornenreiche Problem zu regeln, das wir lösen müssen." Die Rassengesetzgebung in Italien. Rom, 9. Oktober. Die vom Großen,Rat, der, wie schon berichtet, am Donnerstag nacht, den 6. ds., tagte, angenommene Erklärung z ü'r Rassenfrage hat folgenden Wortlaut: „Der Große Rat des Faschismus betont als Folge der Eroberung des Imperiums die aktuelle Dringlichkeit der Rassenfrage und die Notwendigkeit eines Rassenbewußtseins. Er erinnert daran, daß der Faschismus seit sechzehn Jahren stets eine positive Tätigkeit entfaltet hat, die auf die quantitative und;qualitative Hebung der italienischen Rasse abzielt, eine Hebung, die durch Kreuzungen und Bastardbildungen mit unberechenbaren politischen Folgen ernsthaft gefährdet werden könnte-J Die Judenfrage ist nur die für das Mutterland geltende Seite eines .Problems allgemeinen Charakters. Der Große Rat des Faschismus ordnet an: a) das Verbot der Eheschließung von Italienern und Italienerinnen mit Angehörigen der hamitischen, semitischen und anderen nicht arischen Rassen; b) das für Zivil- und Militärpersonen, Jdie'im Dienste des Staates und öffentlicher Körperschaften stehen, geltende. Verbot der Eheschließung: •mit Ausländer innen jedweder Rasse;' Vc) die Ehe von Italienern uiid Italienerinnen mit Ausländern selbst arischer Rasse ibedarf der yorHerijgen Zustimmung des Ministeriums , des Innern; 1 d) die Maßnahmen gegen. Personen, die das Ansehen der Rasse, in den; Gebieten des. Imperiums schädigen, müssen verschärft werden. j Was die Juden frage angeht, so erinnert der Große Rat des .Faschismus, daran,,daß das^Weltjuden; tum, insbesondere nach der Aufhebung der Freimau* rerei, die treibende Kraft des Antifaschismus auf allen Gebieten ist und daß das ausländische oder abtrünnige italienische Judentum in einigen entscheidenden Zeitabschnitten, wie in den Jahren 1924 und 1925 und während des abessinischen Krieges, einmütig faschistenfeindlich war. Die Einwanderung fremder Elemente, die seit 1933 stark zugenommen hat, hat die Stimmung der italienischen Juden, die nicht ehrlich genommen wird, gegenüber dem Regime verschlechtert, da es im-Gegensatz zu der Psychologie, der Politik und der internationalistischen Einstellung Israels steht. Sämtliche antifaschistischen Kräfte werden von jüdischen Elementenangeführt. Das Weltjudentum steht in Spanienauf der Seite der Bolschewisten von Barcelona; - :!-! Der Große Rat des Faschismiis1' meint, daß das Gesetz über das Verbot der Einwanderung vüh fremden-Juden1 nach Itälien :üicht länger. hättV verzögert werden dürfen,, und. daß"" die, Ausweisung:rder1 ünerwühsVbhteriJuden -i-lum ein Wort zu gebtaucheri,"das von den großen Demokratien zum ';SchIagWört gemacht worden ist — unabweisHclh, geworden ist; Der Große Ra!t 'des .Faschismus' beschließt, daß, abgesehen von einzelnen umstrittenen Fallen, welche der , Untersuchung der beim Ministerium des Innern errichteten Kommission unterbreitet; werden, die Aus wei. sung fremder Juden n i c ti t stä 11 f i n d en wird in folgenden Fallen: ,!U a) wenn sie ein Alter von über 65 Jahren haben; b) wenn sie eine Ehe mit einem Staatsangehörigen italienischer Rasss vor d&m 1. Oktobe* 1938 geschlossen haben. Der Große Rat erläßt folgende Richtlinien über die Zugehörigkeit zur jüdischen Rasse;: " ' a) Von jüdischer Rasse ist jeder, dessen beide Eltern von Juden abstammen. Als Jude wird betrachtet, wer von einem jüdischen Vater und einer jüdischen Mutter fremder Nationalität abstammt. b) Als von der jüdischen Rasse stammend wird betrachtet, wer zwar aus einer Mischehe stammt, aber sich zur jüdischen Religion bekennt. c) Als nicht von jüdischer Abstammung ist ein Jude anzusehen, wenn er aus eingr Mischehe stammt, und sich zu einer anderen'Religion als der jüdischen bekennt, und zwar von dem Stichtag des 1. 10. 38 an. Unterscheidungen zwischen-den Juden italienischer Staatsangehörigkeit. Keine Unterscheidung wird — abgesehen von dem Unterricht in Schulen aller'Art — hinsichtlich der Staatsangehörigkeit von Juden angewandt, welche folgenden Gruppen angehören:; -j 1. Familienangehörige von Gefallenen der vier von Italien in diesem Jahrhundert geführten Kriege, dem lybischen Krieg, dem Weltkrieg, dem abessinischen Krieg und dem spanischen Krieg; 2. Familienangehörige vori Kriegsteilnehmern dieser Kriege; 3. Familienangehörige der genannten Kriegsteilnehmer, die mit dem Kriegsverdienstkreuz ausgezeichnet worden sind; ' # 4. Familienangehörige der für den Fascismus gefallenen Fascisten; .5. Familienangehörige der Verletzten und Invaliden der Fascistischen Revolution;; 6. Familienangehörige von Fascisten, die sich in die Partei in den Jahren 1920 bis 1922 und im zweiten Halbjahr 1924 eingetragen haben, und solche der Legionärs von Fiume; - 7. Familienangehörige von. Fascisten, die sich besondere von einer Behörde anerkannte Verdienste erworben haben. Die anderen Juden. Die italienischen Staatsbürger jüdischer Rasse, die nicht zu den obenerwähnten Kategorien gehören, können in Erwartung eines neuen Gesetzes, das den Erwerb der italienischen. Staatsbürgerschaft regelt, folgende Funktionen nicht ausüben: - a) Sie können nicht in die Nationale Faschistische Partei eingeschrieben werden; , b) sie können nicht Besitzer oder Leiter von Unternehmungen .irgendwelcher Art werden, welche mehr als 100 Arbeiter beschäftigen; c) sie können nicht Besitzer ■ .von mehr als 50 Hektar Land sein; i . > -• -' . dj sie können weder im Kriege noch im Frieden Militärdienste leisten. '• Die Ausübung der einzelnen B er u fsarf en wird Gegenstand weiterer V e r o r d n u n g e n sein. Der Große Rat des Faschismus verfügt darüber hinaus folgendes: - 1. Den aus öffentlichen Stellen entfernten Juden wird das normale Pensionsrecht zuerkannt. 2/ Jede Art der Ausübung vön Druck auf Juden wird strengstens unterbunden. 3. Hinsichtlich der freien Ausübung des israelitischen Kultus und der Tätigkeit der jüdischen Gemeinden gemäß den geltenden Gesetzen wird den;Juden keine Besch ränkun g 'auf erlegt/ ■ .4;:,Zusamment mit den Elementarschulen wird 4}e Errichtung von Mittelschulen für Juden angeordnet. .. .. . '' Der Gro'ß.e' Rät'des Faschismus schließt nicht die Möglichkeit'' aus, eine kontrollierte Einwinder u'n g*;e u r.o p ä i S;C h e r .J u d e^n .in bestimmte Zonen Äbessiniens zu genehmigen, um die jüdische Einwanderung von Palästina abzulenken. Diese Möglichkeit und die anderen Bedingungen.*.die den Juden gestellt werden, können aufgehoben oder erschwer! werden je nach der Haltung, welche das Judentum gegenüber dem faschistischen Italien einnehmen wird. Der Große Rat des Faschismus nimmt mit Genugtuung davon Kenntnis, daß-der Unterrichtsminister an jden Hauptuniversitäten Italiens Lehrstühle zum Studium der Rassenfrage eingerichtet hat. ' Der Große Rat des Faschismus stellt zum Schluß fest, daß die Gesamtheit der Rassenprpbleme eiri äußergewöhnliches Interesse im italienischen Volk erregt hat, und gibt dön;i'Fas!chisten bekannt, daß die Direktiven der' Partei in der Rassenfrage gründlich überlegt 'werden .müssen und verpflichtend sind für ällie und : daß5 gemäß den Direktiven des Großen-'Rates des Faschismus die Gesetze abgefaßt ^werden müssen, welche von den einzelnefc'ÄöMeSr&li. -iii»iZjlküaft gemaehtriwcr<tel£',"'<,»:•>•-•*••««»'•i'-'