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Der Israelit · 1938-10-21 · Heft 42 (21.10.1938) · page 1

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
79 (1938)
Issue
Heft 42 (21.10.1938)
Date
1938-10-21
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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l wHHHHIHHHIHBI^^HHlHHHBiHHHHIHBHHHHHiBHBHHHHHIHBBHB^IHHiH Der Israelit Ein Centraiorgan für dos orthodoxe Judentum / Begründet von Dr. Lehmann in Maina Frankfurt a» M. 21. Oktober 1938 26. Tischri 5699 f^mme! 42 Die politische Zukunft Palästinas. London, 12. Oktober. „Times" plädiert in ihrem heutigen Leitartikel für den Vorschlag von Sir Arnold Wilson., der auf die Schaffung eines aus Palästina, Syrien und Transjordanien zusammengesetzten größeren arabischen Staatengebildes hinausläuft, in dem den Juden kantonale Autonomie zugebilligt werden könnte, ohne daß sie den Anspruch zu erhebenbrauchten, innerhalb des Gesamtstaates mehr als eine Minderheit zu sein. Das Blatt schreibt u. a.': „Die französische Regierung, die das Mandat für Syrien und den Libanon seit 1920 inne hat, ist unterschrifflieh verpflichtet, diesen beiden Staaten nächstes Jahr Unabhängigkeit zu gewähren. Eine Föderation gebildet aus dem syrischen Staate, dem Libanon, einem jüdischen und arabischen Palästina und Tränsjordanieri würde den syrischen: Arabern die Einheit geben, die ihnen zur Zeit fehlt vtnd noch mehr ein Vertrauen und ein Verantwortungsgefühl, das sich in schwachen, armen und geteilten» Staaten nicht entwickeln kann. Eine solche Politik erfordert in der Tat lokale französische Mitarbeit. Diese Mitarbeit war bisher nur teilweise im Libanon vorhanden, wo der Mufti von Jerusalem noch immer die Freiheit besitzt, die Rebellion in Palästina zu inspirieren, ohne daß die Libanonregierung dafür verantwortlich gemacht werden kann. Die französische Mitarbeit existiert überhaupt nicht in Syrien, wo das palästinensische Verteidigungskomitee der Rebellen seine Tätigkeit ausüben kann. Es ist jedoch kein wirklicher Grund vorhanden, warum die freundliche Zusammenarbeit zwischen der französischen und britischen Regierung in Europa sich nicht auf den nahen Osten ausdehnen und ihre Früchte zeitigen sollte, in einer Abmachung, die den Christen, Juden und Moslems in Syrien und Palästina zugute kommen und die allgemeine arabische Sache viel wirksamer fördern würde, als Resolutionen in Cairo oder Massenmorde in Tiberias." Ratiiikation der Flüchtlingskonvention durch England. Zurückweisung und Ausweisung übetall. London, 6. Oktober. Der High Commissioner for Refugees, Sir Wellie Malcolm, teilt mit, daß die Konvention vom 10. Februar^.1938 betreffend die Flüchtlinge am 26. September von der britischen Regierung ratifiziert worden i s t; Nachdem die britische Regierung das Bestätigungsinstrument am 25. September ds. Js. beim Sekretariat des Völkerbundes hinterlegt hat, ist 'die Konvention nunmehr von zwei Staaten ratifiziert und wird daher am 27. Oktober in Kratt treten. Das Schlußprotokoll der Konferenz, das diese Konvention beschloß, wurde unterzeichnet von Belgien, den Vereinigten Staaten, Cuba. Dänemark, Spanien, Frankreich, Norwegen, Holland, Portugal, Schweden, Schweiz und Tschechoslovakei. Vertreter der Vereinigten Staaten wohnten der Konferenz als Beobachter bei, ebenso^ Vertreter von Finnland und Jugöslavien, Eide^ Anzahl anderer( Staaten* einschließlich der Vereinigten Staaten von Nordamerika haben dem High ©Ömmissioner mitgeteilt, daß sie, trotz'ihrer .Unfähigkeit der Konvention formell beizutreten, die ihr zu Grunde fliegenden Prinzipien praktisch anwenden. Die Konvention berechtigt deutsche Flüchtlinge zum Aufenthalt und zur Niederlassung in den Zufluchtsländern und sieht auch die Ausgabe eines. Reisedokumentes für Flüchtlinge vor, (Fortsetzung siehe Seite 2.) Aus dem Inhalt: Senator Berenger zum Wanderungsproblem Seite 2 Die Rassengesetzgebung in Italien . . Seite 2 Wochenrundschaa .....Seite 4 Die Frage des Rabbi Jirmeja. Von Saul Kaatz ........ .Seite 4 Kultur und Religion . . . . . . .Seite 5 Zurück zur Scholle..... . Seite 5 Wenn man auswandern will.....Seite 6 Die Vereiniguffg der Familie Eger . . Seite 7 Eine Verordnung über Reisepässe von Juden Seite 8 Eres Israel............. Seite 9 Probleme um den Judenstaat * In einer der jüngsten Nummern vernahm man mit Freude, daß die Technische Kommission, die in London die Verhandlungen uud Beratungen über deti Teilungsplan in Erez Israel weiterführt, die Ausführungen der von ihr verhörten Aguda-Delegation mit großer Aufmerksamkeit anhörte und der Forderung, daß in einem etwaigen Staate die Gesetze der Religion, der Thora und Tradition vorherrschend und maßgebend für das gesamte öffentliche Leben sein müßten, volles Verständnis entgegenbrachte. In diesem Zusammenhange lohnt es sich wohl zu verfolgen, wie die maßgebenden Stellen in Erez Israel über diese Angelegenheil denken. An Aeußerungen fehlt es gerade nicht. Vor etwa zwei Monaten befaßte sich eine große Konferenz in Tel Awiw mit der Frage von Gesetz und Recht im jüdischen Staat. Man diskutierte darüber, ob es ratsam sei, den jüdischen Staat ganz profan, nach dem Prinzip der Trennung von Staat und Kirche, ganz religiös oder dualistisch zu gestalten. Unter dem Dualismus versteht man, daß Staatsordnung und Rechtsleben sich in ihren Formen nicht von denen anderer Länder unterscheiden, daß man .aber auf der anderen Seite den religiösen Elementen die Basis zur Entfaltung ihres privaten und öffentlichen religiösen Lebens bietet und sichert. *) Der Artikel wurde vor der neuen Wendung in dtr Teilungsfrage geschrieben. . Mit Leidenschaft wurde von religiöser Seite die Meinung vertreten, daß ein Judenstaat, wenn er jüdisch sein soll, weder profan noch dualistisch sein kann, sondern das religiöse Recht und Gesetz als Grundlage haben muß. Selbstverständlich vertraten Andere mit gleicher Leidenschaft die Ansicht, daß ein moderner Staat nicht auf den Tragbalken „veralteter Gesetze" ruhen könne, daß man auf die Erfährungen, Erfolge und Errungenschaften im Verwaltungs- und Rechtsleben der letzten Jahrhunderte nicht verzichten könne. Es gab auch „Kompromißler", die das jüdische Recht sehr lebten, aber dabei betonten und nachzuweisen suchten, daß jüdisches Recht keine veraltete Sache der Vergangenheit sei. sondern für neue Ideen genügend Raum lasse, um darin alle Fragen des Tages zu regeln. Hätten doch die Weisen Israels immer ein Ventil gehabt, das Thcragesetz nach den Erfordernissen der Zeit zu deuten. Sie bedienten sich zu diesem Zwecke des Schlüssels der „dreizehn Eigenschaften", .der Institution der nns .l""> und der kv® niSTn (Gebot der Stunde). Mpn habe Interpretationen vorgenommen und Takanoth (Statuten) getroffen, die dem lebendigen Leben weitgehend Rechnung trugen. Man habe stets gewußt, ab- und zuzugeben, Zaungesetze, wenn nötig, zu schaffen und andere außerkraft zu setzen, dabei aber immer noch innerhalb des Bereiches der Thora und des jüdischen Gesetzes (Fortsetzung siehe Seite 3.)

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