Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 79 (1938)
- Issue
- Heft 36 (8.9.1938)
- Date
- 1938-09-08
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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SfS^pBCT 1938, ^».(li^jjafc^rrjV^'^n'.^;; Ii l Nr. 36 Seite 3 Die Krise in der Auswanderung. (Fortsetzung von Seife 1.) g e s p e r r tv Daß von den 60.000 Einreisevisa, die in England jährlich . unbenutzt bleiben, ein Teil den Auswandererin aus Deutschland und Oesterreich zugute kommen, ist ein frommer Wunsch, der über das: Stadium eines; privaten Vorschlages bis jetzt nicht hinausgekommen ist- Müßte man wirklich : glauben, daß die Weit,- auch diejenige, die uns zu helfen verspricht, nur Worte und große Pläne auf lange Sicht für uns hat, während die Not eine Sache des.Tages und der Stunde ist? In dieser Situation richten sich aller Augen über den Kanal nach der britischen Hauptstadt, wo die Ständige Kommission unter Leitung von George Rublee die Beute von Evian unter Dach zu bringen hat Wer ist dieser Rublee, was tut er und was haben wir von ihm zu erwarten? George Rublee ist in jüdischen Fragen ein homo novus und hat damit vielleicht den Vorteil, ganz unbefangen und unbelastet von früheren Anschauungen und Experimenten an seine Arbeit heranzugehen. Wir wissen von ihm nur, daß er zum Kreise Wilsons gehörte, ein Freund Roo.sevelts ist und in seinem öffentlichen Wirken mit großen Juden, wie Louis, Brandeis und Henry Morgenthal zusammengekommen ist, allerdings auf Gebieten, die weitab vom jüdischen Bereiche liegen. Er wirkte nur einmal auf einem seinem heutigen Arbeitskreis verwandten Gebiete, als er mit . großem \ Erfolg den Bevölkerungsaustausch von Griechen und Türken nach Abschluß des türkisch-griechischen Krieges leitete. Von seinen momentanen Plänen und ersten Lösungsversuchen erfährt man, daß er die Verhandlungen mit den Ursprungsländern zum Zwecke der Erleichterung einer Auswanderung zunächst aufschieben mußte und sich zur Zeit auf die Sammlung und Zusammenstellung alles nötigen Materials beschränkt. Inzwischen staut sich der Auswandererstrom in der Schweiz und anderen Durchgangsländern und bietet Rublee immer neues Material. Seine Mitarbeiter besuchen die Flüchtlingslager. Aber noch tut sich keine Türe auf, Man darf keinen Augenblick am guten Willen Rublees., seiner Auftraggeber und der von ihm geleiteten Ständigen Kommission zweifeln. Und doch bleibt die Lage kritisch und verschärft sich mit jedem Tage, und alles Gerede in Evian und London von einem Sofortprogramm wird keine Entspannung bringen — solange es, gelich Programmen anderer Veranstaltungen, . ein Programm auf einem Bogen Papier i s t. Was soll geschehen? Es ist der Gedanke einer Zwischenlösung aufgetaucht, die dahin ginge, daß durch interstaatliche Abmachung ein Land dazu bestimmt wird, den zur Auswanderung Bereiten für eine noch zu vereinbarende Frist ein Asyl zu bieten bis zu dem Zeitpunkt, in dem eine kontingentweise Aufteilung der Emigranten möglich ist. Es wäre nur nötig, daß diese halbe Million Personen die gewöhnliche bürgerliche Bewegungsfreiheit und Arbeitserlaubnis erhält. Die Erfahrungen, die man gerade mit jüdischen Zuwanderern gemacht hat, sind in Evian und in London von den Vertretern der verschiedensten Staaten als durchaus günstig dargelegt worden. Eine solche provisorische Lösung scheint aber, wie das in Wien erscheinende jüdische Blatt meint, nicht den Beifall der Staaten zu finden, die immer wieder in Wort und Tat zum Ausguck bringen, daß sie keine Freude an verarmten Einwanderern haben. Es wird dabei übersehen, daß es sich um eine Kategorie von Meeschen handelt, die der öffentlichen Mildtätigkeit in keinem Falle zur Last fallen, vielmehr durchaus von "der jüdischen Gemeinschaft betreut werden. " Es sollen gewiß die Dinge nicht schwärzer gezeichnet werden, als sie eben sind.! Aber mar. tut gut; sich von Illusionen fernzuhalten, will man sich nicht . schmerzlichen '■ Enttäuschungen aussetzen. r Als wir vor einiger Zeit unter der Rubrik: „Wenn man auswandern will" nach dem „Manchester Guardian" eine Zusammenstellung der Schwierigkeiten für die jüdischen Auswanderer brachten, wurde uns von einem wohlwollenden Leser die Frage gestellt, wozu diese Entmutigungen in einer Zeit, die ohnehin düster genug für uns ist, dienen sollten. Die Antwort darauf erhalten und geben wir weiter mit einer Zuschrift aus London, die von kompetenter und bestunterrichteter Seite stammt; ,, . . . Es wäre ein Verbrechen, den Leuten Auswanderungsmöglichkeiten vorzugaukeln, die nicht vorhanden sind. Das Bestreben, den Mut aufrecht zu erhalten, ist gewiß sehr zu begrüßen, aber wenn es auf Kosten der Wahrhaftigkeit geschieht, so ist die nachträglich eintretende Enttäuschung dann viel schlimmer als wenn man den Menschen gewöhnt, den harten Tatsachen ins Auge zu sehen. Ganz im allgemeinen ist es ja in der Tat so, daß mindestens ältere Leute, wenn ihnen nicht durch Kinder oder sonstige nahe Verwandte im Ausland eine Subsistenzmöglichkeit geboten wird, sich anderswo nicht so leicht werden einordnen können, und es ist die Pflicht der jüdischen Gesamtheit, die nötigen Maßnahmen zu treffen, um wenigstens eine würdige Versorgung der älteren Leu t e, die nicht oder noch nicht auswandern können, möglich zu machen." Es wird hier eine bittere Wahrheit von einem Mann, der die Lage der Juden in der Welt genau kennt, ausgesprochen, aber zugleich auch eine aus diesem wahren Sachverhalt entsprin-' gende Mahnung, die von keinem übersehen werden darf. Die chinesischen Mauern, mit denen sich die Völker heute vor Fremden absperren, werden doch eines Tages mehr oder weniger abbröckeln, Türen oder auch nur Spalten werden sich öffnen. Hunderttausende werden abwandern und werden, wir wollen es hoffen, irgendwo eine Heimat finden. Aber es bleibt immer noch eine gewisse Altersstufe, die nicht so bald ihr Leben auf eine neue Basis wird stellen können. Diesen zu helfen, und die lebensnotwendigen Institutionen der Heimatgemeinden zu erhalten, ist Sache der Auswanderer selbst, um so mehr, als die Situation, die ihnen nicht möglich macht, allen Besitz zur Existenzgründung in der neuen Heimat auszunutzen, hier einen Weg zeigt, wo die Hilfe fast ohne eigenen Schaden und ohne namhafte Opfer geleistet werden kann. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den jüngsthin hier veröffentlichten Aufruf der Wiener Kultusgemeinde, den wir als Appell aller Kultusgemeinden an alle auswandernden Gemeindemitglieder wiedergaben. Die Judengesetzgebung in Italien. Ausweisung ausländischer Juden. Rom, 4. Sept. Unter' dem Vorsitz Mussolinis verabschiedete heute der Ministerrat in seiner Sitzung im Palazzo Viminale mit andern Gesetzen auch das Gesetz gegen die Niederlassung ausländischer Juden in Italien. Juden, deren beide Elternteile jüdisch sind und die nach dem 1. Januar 1919 sich in Italien niedergelassen haben oder die italienische Staatsangehörigkeit erworben haben, müssen Italien sechs Monate nach dem sofortigen Inkrafttreten des Gesetzes verlassen haben. Das inzwischen etwa veränderte Bekenntnis bleibt unberücksichtigt. Eine schon zuerkannte Staatsangehörigkeit ist mit sofortiger Wirkung widerrufen. Die Maßnahme gilt nur für das Königreich Italien, Libyen und die Aegäischen Inseln; Italienisch- Q;s t a f r i k a ist also in die Regelung nicht einbezogen. Das Gesetz hat, soweit es die a ü s 1 ä'n d i s c h e n Juden betrifft, folgenden Wortlaut: „Die Stellung der Ausländer jüdischer Rasse, die sich nach dem Weltkrieg, und zwar vom 1. Januar 1919 an, in Italien, Libyen und den Besitzungen im Aegäischen Meer niedergelassen haben — einschließlich der wenigen, die in der Zwischenzeit die italienische Staatsangehörigkeit erlangt haben — wird wie folgt geregelt: Artikel I. Vom Tage der Veröffentlichung dieses Gesetz- I dekretes an ist es jüdischen Ausländern verboten, j in Italien, Libyen und in den Besitzungen im Aegäischen Meer festen Wohnsitz zu nehmen. Artikeln. Als Jude gilt im Rahmen dieses Gesetzes, wer von jüdischen Eltern, die beide der jüdischen Rasse angehören, abstammt, auch wenn er sich zu einer von der jüdischen verschiedenen Religion bekennt. Artikel III. Die Zuerkennung der italienischen Staatsangehörigkeit, die nach dem 1. Januar 1919 an jüdische Ausländer erteilt wurde, gilt in jeder Hinsicht als aufgehoben. Artikel IV. Die Ausländer jüdischer Rasse, die am Tage der Veröffentlichung dieses Gesetzes sich in Italien, Libyen oder den Besitzungen im Aegäischen Meer aufhalten und erst nach dem 1. Januar 1919 sich dort niedergelassen haben, müssen das Gebiet Italiens, Libyens oder der Besitzungen im Aegäischen Meer innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung dieses Gesetzes verlassen. Diejenigen, die nicht dieser Verordnung innerhalb der gesetzten Frist nachgekommen sind, werden auf Grund von Artikel 150 der Polizeiverordnung auch unter Anwendung der vorgesehenen Gesetzesstrafen ausgewiesen werden." Maßnahmen gegen einheimische Juden. Am Freitag, den 2. September, hat der Ministerrat nun auch gegen die italienischen Juden eine wichtige Maßnahme beschlossen. „Zur Verteidigung der Rasse im faschistischen Schulwesen" werden vom 16. Oktober an — dem Beginn der Schulen und Universitäten nach der Pause der Sommerferien — alle Juden von der Lehrtätigkeit an den staatlichen und halbstaatlichen Schulen und an don staatlich anerkannten Privatschulen ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Assistenten und Privatdozenten an den Universitäten und für Schulleiter und das Aufsichtspersonal an den Volksschulen. Die Mitgliedschaft von Juden bei Instituten und Akademien wissenschaftlicher, literarischer und künstlerischer Art erlischt mit dem gleichen Zeitpunkt. Jüdische Studenten, die ihr Studium schon in den vergangenen Jahren an italienischen Hochschulen begonnen haben, können für eine Uebergangszeit ihre Ausbildung fortsetzen. (Als Jude gilt, wie auch bei dem ersten verkündeten Gesetz, wessen Vater und Mutter der jüdischen Rasse angehört, ohne Rücksicht auf das Glaubensbekenntnis.) In welcher Weise die Schulfrage für die Juden italienischer Staatsangehörigkeit geregelt wird, ist in dem Gesetz noch nicht angedudet; es werden noch Ausführungsverordnungen erwartet. Vorgeschichte des Gesetzes. Zur Vorgeschichte dieses Gesetzes schreibt das „Giornale dTtalia" u.a. Die Diskussion über die Judenfrage in Italien lebte, nachdem sie Jahre hindurch von bestimmten Blättern und Publizisten gepflegt worden w~r, zu Beginn des Jahres 1938 auf. Am 14. Juli wurden die zehn Thesen veröffentlicht, die eine Gruppe italienischer Hochschullehrer unter der Förderung des Ministeriums für Volkskultur aufgestellt hatte. Dabei ist erklärt worden, daß die Thesen aus dem Bestreben entstanden, den Begriff der italienischen Rasse in aller Form und Deutlichkeit festzulegen und der Oetfentlichkeit vertraut zu machen. Nach. der grundsätzlichen Anerkennung der Existenz von Rassen und Rassenunterschieden wird darin erklärt, daß seit der Langobardenzeit in Itailen keine wesentlichen Fremdrassen eingedrungen seien und sich daher die Substanz der italienischen Rasse nicht verändert habe. „Die Juden," so heißt es weiter, „sind die einzige Bevölkerungsgruppe, die sich in Italien nicht assimiliert hat, weil sie ein nichteuropäisches Rasseelement darstellen."