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Der Israelit · 1938-08-25 · Heft 34 (25.8.1938) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
79 (1938)
Issue
Heft 34 (25.8.1938)
Date
1938-08-25
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 2 Nr. 34 Der Israelit 25. August 1938 nisation zum Schweigen zu bringen, welche unausgesetzt die Einstellung der Beamten gegenüber dem Mandat kritisiert und bloßgestellt hat. Es wird erklärt werden, daß das Verbot der Neuen Zionistischen Organisation eine der arabischen Bedingungen sei für das Aufhören des Terrors." * + * Wenn man von dieser revisionistischen Proklamation die offensichtlichen parteimäßigen Uebertreibungen und Unterstreichungen abzieht, enthält sie. nach den Informationen Ihres Korrespondenten, ein gutes Stück Wahrheit, Wahr ist, daß das britische Kabinett zweiiellos heute einer Verständigung mit den Arabern, wenn sie auch auf Kosten der jüdischen Ansprüche erfolgt, mehr als je geneigt sein dürfte. Wahr ist ferner, daß die britische Regierung angesichts dieser ihr notwendig erscheinenden Verständigung mit dem Arabertum auf der andern Seite die moralische Verpflichtung fühlt, gemeinsam mit der amerikanischen Regierung die Rand zur Aufrichtung einer jüdischen Massen-Siedlung in Uebersee mit Unterstützung international zu garantierender Anleihen zu bieten. Uebertrieben düffte sein, daß das jetzt ins Auge gefaßte Palästina-Projekt die jüdische Einwanderung vollkommen zum Stillstand bringen wolle. Wohl aber wird sich die jüdische Oeffentlichkeit darauf gefaßt machen müssen, daß ein Minoritäts-Status der Juden in Palästina, vielleicht unter Hinzuziehung von Transjordanien, für die nächsten 10 Jahre hingenommen werden muß. George Rubilee, der Direktor des Ständigen Komitees der Evzan- Konferenz, ist am Montag in London eingetroffen und hat sein Amt übernommen. Die Lage in Erez Israel bis Mittwoch. Wiederum Ausnahmezustand über Jerusalem, ^Jerusalem, 24. August. Auf Grund der Zusammenstöße der vergangenen Woche wurde am Sonntag über Jerusalem und Umgebung neuerdings der Ausnahmezustand verhängt. Der Ausnahmezustand umfaßt auch alle Straßen und Wege außerhalb des Stadtgebietes, sowie Dörfer und Siedlungen, Die weiteren jüdischen Opfer der letzten Tage sind: der 21jährige Meir Mordechai Gottfried, der am Sonntag im Sanhedria-Viertel von Jerusalem tot aufgefunden wurde; der achtjährige Sabbatai P a r i e n t a (wurde zwischen Jaffa und Tel Awiw von einer explodierenden Bombe getötet); der 70jährige Hans Heiniger (auf dem Wege nach Petach Tikwa von einem Araber getötet). Bei Raanana wurde Anschelm Aaron, 32 Jahre alt, in seinem Orangengarten tot aufgefunden. Die Reihe der Verwundeten bei den Ueberfällen, denen die Genannten zum Opfer gefallen sind, ist sehr groß, „Dawar" und andere jüdische Zeitungen warnen die Regierung heute vor der höchst gefährlichen Situation, in der sich Palästina jetzt befindet. Arabische Banden beherrschen ganze Distrikte und werden nicht belästigt. Die Nachbarschaft von Jerusalem ist der Mittelpunkt für die Aktionen der Banden, welche die Dörfer besetzen und die Stadt einkreisen. Bewaffnet und in Uniform, bewegen sie sich bei Nacht von einem Dorf zum andern und von einem Haus zum andern, indem sie kollektive Geldstrafen auferlegen, Mobilisationslisten - vorbereiten und die Einwohner kontrollieren, Gestern Abend sind sie in das Talbieh-Stadtviertel von Jerusalem bei Rechawia, in die deutsche Kolonie und in das gemischte Viertel von Romema eingedrungen, um Gelder aufzunehmen. Die Regierung hat den ,,curfew", der für die Landstraßen in der Nachbarschaft von Jerusalem geplant wurde, noch nicht proklamiert. (Dies ist inzwischen geschehen. Red.). * * * Der englische Stell v e rtreter des Distriktskommissars in der Stadt Jenin wurde am Mittwoch bei einem. Ueberfall auf das Polizeigehäude, der durch fünf Männer in Polizeiuniform ausgeführt wurde, durch fünf Revolverschüsse, lebensgefährlich verletzt. Er wurde ins Krankenhaus von Haha gebracht. Die Täter sind entkommen. ' (Siehe „Erez Israel" auf Seite 9.) 1 Nur jüdische Vornamen für Juden. Berlin, 23. August. In der „Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Aenderung von Familiennamen und Vornamen" wird festgelegt, daß Juden deutscher Staatsangehörigkeit und staatenlose Juden nur solche Vornamen führen dürfen, die in den vom Reichsminister des Innern herausgegebenen Richtlinien über die Führung von Vornamen aufgeführt sind. Für Juden, die eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, gilt dies nicht. Soweit Juden andere Vornamen führen, als sie in den erwähnten Richtlinien zu finden sind, müssen sie vom 1. Januar an zusätzlich einen weiteren Vornamen führen. Männliche Personen müssen den Vornamen Israel, weibliche Personen den Vornamen Sara annehmen. Wer einen dieser beiden zusätzlichen Vornamen annehmen muß, ist verpflichtet, hiervon innerhalb eines Monats seit dem Zeitpunkt, von dem an er den zusätzlichen Vornamen führen muß, dem Standesbeamten, bei dem seine Geburt und seine Heirat beurkundet sind, und der für seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständigen Ortspolizeibehörde schriftlich Anzeige zu erstatten. Sind die Geburt und die Heirat des Anzeigepflichtigen von einem deutschen diplomatischen Vertreter oder Konsul oder in einem deutschen Schutzgebiet beurkundet, so ist die dem Standesbeamten zu erstattende Anzeige an den Standesbeamten des Standesamts I in Berlin zu richten. Hat der Anzeigepflichtige seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, so ist die Anzeige dem zuständigen deutschen Konsul zu erstatten. Bei geschäftsunfähigen und in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Personen trifft die Verpflichtung zur Anzeige den gesetzlichen Vertreter. Sofern es im Rechts- und Geschäftsverkehr üblich ist, den Namen anzugeben, müssen Juden stets auch wenigstens einen ihrer Vornamen führen. Sind sie zur Annahme eines der beiden zusätzlichen Vornamen verpflichtet, so ist auch dieser Vorname zu führen. Die Vorschriften über die Führung einer Handelsfirma werden hierdurch nicht berührt. Wer im Rechts¬ und Geschäftsverkehr als Jude nicht auch seinen jüdischen Vornamen führt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft, sofern er vorsätzlich gehandelt hat. Beruht die Zuwiderhandlung auf Fahrlässigkeit, so ist die Strafe Gefängnis bis zu einem Monat. Wer' die vorgeschriebene Anzeige an den Standesbeamten, an die Ortspolizeibehörde oder an den zuständigen deutschen Konsul vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, wird mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bis zu einem Monat bestraft. In den Richtlinien des Reichsministers des Innern, die durch einen Runderlaß vom 23. August bekanntgegeben und im Reichsministerialblatt für die innere Verwaltung veröffentlicht worden sind, werden folgende jüdische Vornamen bekanntgegeben: Männliche Vornamen: Abel, Abieser, Abimelech, Abner, Absalom, Ahab, Ahasja, Ahasver, Akiba, Amon, Anschel, Aron, Asahel, Asaria, Ascher Asriel, Assur, Athalja, Awigdor, Awrum, Bachja, Barak, Baruch, Benaja, Berek, Berl, Boas, Bud, Chaggai, Chai, Chajin, Chamor, Chananja, Chanoch, Chaskel, Chawa, Chiel, Dan, Denny, Efim, Efraim. Ehud, Eisig, Eli, Elias, Elihu, Eliser, Eljakim, Eikan, Enoch, Esau, Esra, Ezechiel, Faleg, Feibisch, Feirel, Feitel, Feiwel, Feieg, Gad, Gdaleo, Gedalja, Gerson, Gideon, Habakuk, Hagai, Hemor, Henoch, Herodes, Hesekiel, Hillel, Hiob, Hosea, Isaac, Isai, Isachar, Isboseth, Isidor, Ismael, Israel, Itzig, Jachiel, Jaffe, Jakar, Jakusiel, Jecheskel, Jechiel, Jehu, Jehuda, Jehusiel, Jeremia, Jerobeam, Jesaja, Jetrho, Jiftach, Jizchak, Joab, Joachanan, Joel, Jomteb, Jona, Jonathan, Josia, Juda, Kainan, Kaiphas, Kaleb, Korach, Laban, Lazarus, Leew, Leiser, Levi, Lewek, Lot, Lupu, Machol, Maim, Malchisua, Maleaehi, Manasse, Mardochai, Mechel, Menachem, Moab, Mochain, Mordeschaj, Mosche, Moses, Nachschon, Nachum, Naftali, Nathan, Naum, Nazary, Nehab, Nehemia, Nissim, Noa, Nochern, Obadja, Orew, Oscher, Osias, Peisach, Pinchas, Pinkus, Rachmiel, Rüben, Sabbatai, Sacher, Sallum, Sally, Salo, Salomon, Salusch, Samaja, Sami, Samuel, Sandel, Saudik, Saul, Schalom, Schaul, Schinul, Schmul, Schneur, Schoachana. Scholem, Sebulon, Semi, Sered, Sichern, Sirach, Simson, Teil, Tewele, Uri, Uria, Uriel, Zadek, Zedekia, 2&- phanja, Zeruja, Zewi. Weibliche Vornamen: Abigail, Baschewa. Beile, Bela, Bescha, Bihri, Bilha, Breine, Briewe, Brocha, Chana, Chawa, Cheiche, Cheile, Chinke. Deich©, Dewaara, Driesel, Egele, Faugel, Feigle, Feile, Fradchen, Fradel, Frommet, Geilchen, Gelea, Ginendel, Gittel, Gole, Hadasse, Haie, Hannacha, Hitzel, Javpel, Jachet, Jedidja, Jente, Jezabel, Judis, Jyske, Jyttel, Keile, Kreindel, Lane, Leie, Libsche, Libe, Liwie, Machle, Mathel, Milkele, Mindel, Nacha, Nachme, Peirche, Peßchen, Pdsse, Pesßel, Pirle, Rachel, Rause, Rebekka, Rechel, Rehl, Reichel, Reisel, Reitzge, Reitzsche, Riwki, Sara, Scharne, Scheindel, Scheine, Schewa, Schlaemche, Semche. Simche, Slowe, Sprinze, Tana, Telze, Tirze, Treibel, Zerel, Zilla, Zimle, Zine, Zipora, Zirel, Zorthel. „Vereinigte Staaten von Palästina". London, 17. August. Die Woodhead Commission hörte heute in geschlossener Sitzung Herrn Bernhard A. Rosenblatt über einen von ihm unterbreiteten Plan zur Zusammenfassung Palästinas und Transjordaniens zu einem einheitlichen Gebilde unter dem Namen: Vereinigte Staaten von Palästina. Der Plan sieht drei Gebiete nach dem Vorschlage der Peel Commission vor, die jedoch zu einem gemeinsamen Mandatgebiet zusammengefaßt werden. In den Händen der Mandatarmacht liegen die äußere Politik, das militärische Verteidigungswesen, während ein Bundesrat für Zölle und wirtschaftliche Angelegenheiten zuständig sein soll. Alle inneren Angelegenheiten einschließlich des Rechtes zur Regelung der Einwanderung und bürgerliche und strafrechtliche Gesetzgebung würde den betr. Einzelstaaten überlassen bleiben. Thron Rinhnnf nach wie vor hei GELLHORN, Steinweg 9

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