Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 79 (1938)
- Issue
- Heft 32 (11.8.1938)
- Date
- 1938-08-11
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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11, August 1938 sich in der Welt zurechtzufinden, bemächtigt hätte, nicht zu überwinden. Die Griechen verlegten den Sitz ihrer Götter auf das höchste Gebirge ihres Landes, den Olymp, die Babylonier, als Pioniere der Sternenkunde, sogar noch Jiöher: ins Firmament. Aber was wurde seelisch durch solche Erhöhung gewonnen? Die Götter Griechenlands wandelten sich leiblich unter dem Meißel genialster Bildhauer aus den scheußlichen Ungeheuern, mit denen sich noch Herkules herumschlug, in Wesen von höchster Schönheit und Würde, aber , ihre hervorstechendste moralische Eigenschaft blieb mißgünstiger Neid. Und gegen diesen fanden die auf dem Zenit der antiken Kultur schreitenden Hellenen kein anderes Mittel wie der primitive Urmensch zur Abwehr der von ihm für Götter gehaltenen Bestien: das Opfer. Kennzeichnend ist die Sage vom Polykrates, der seinen freiwillig geopferten Ring zurückerhielt, weil die Götter sein Verderben wollten . . Korrespondenzen. Deutsches Reich. Die Ausscheidung der jüdischen Aerzte. Berlin, 5. August. Im Reichsgesetzblatt vom 2. August 1938 wurde inzwischen die von uns in jüngster Nummer bereits kurz skizzierte Vierte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 2 5. Juli 193 8) veröffentlicht. Die Verordnung lautet: Auf Grund des § 3 des Reichsbürgergesetzes vom 15. September 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1146) wird folgendes verordnet: § 1. Bestallungen (Approbationen) jüdischer Aerzte erlöschen am 30. September 1938. §2. Der Reichsminister des Innern oder die von ihm ermächtigte Stelle kann auf Vorschlag der Reichsärztekammer Aerzten, deren Bestallung auf Grund des § 1 erloschen ist, die Ausübung des Aerzteberufes widerruflich gestatten. Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden. 3. Aber neben der „heutigen Tat", neben der Pflicht, jede Mizwo zu jeder Zeit zu erfüllen, die ihn uns diese beiden tonNl -Worte lehren, lesen wir in der Sidro noch von einem andern „Heute": Von jenem ewigen Heute, das an jedem Tage die Gesamtheit des jüdischen Volkes wieder an den Fuß des Sinai stellt, das diese Gesamtheit Tag um Tag im Hinblick auf unser großes geschichtliches Erleben ,mit unwiderstehlicher Kraft unter G'ttes Herrschaft stellt; „Und du erkennst dieses Heute und führst es dir zum Herzen, daß der Ewige der G'tt ist, im Himmel oben und auf der Erde unten, niemand sonst", aus dieser Erkenntnis strömt der ma^n-Gedanke — so lehrt es uns Rabbi Jause in Rausch Haschono 32b! Das „tägliche Heute", das jeden von uns in jedem Augenblick zur Mizwo aufruft — das „ewige Heute") das jeden von uns in jedem Augenblick hineinstellt in die Kette der Geschlechter, das „tägliche Heute" ruft uns zur Tat. das „ewige Heute" zur Erkenntnis und zum Bekenntnis.' Aber" beide, Tat und Bekenntnis, sie sind nicht losgelöst von einander: die Tat, welche nicht zugleich Bekenntnis ist, ist Körper ohne Seele, das Bekenntnis, welches sich nicht durch die Tat bekundet, ist wie ein Atmen im luftleeren Raum! Und so wird uns ein Wort deutlich, um das die Erklärer sich mühen, weil es scheinbar im Widerspruch steht zu dem, was wir oben ausführten! Die Mischna in Pesochim erzählt uns von sechs Dingen,, welche die Bewohner von Jericho taten; bei dreien ÜeT3en "die Chachomim 3ie gewähren, bei Der Israe Ii t Von der pessimistischen Astrologie der Babylonier haben wir bereits in dem „Tag des Saturn", dem düsteren Gegenpol zu unserem strahlenden Sabbat, eine Probe kennen gelernt. Es ist das Verdienst des Judentums, die pessimistischen Anschauungen vom g'ttlichen Wesen fundamental revolutioniert zu haben. Unser Verhältnis zum Himmel bestimmt nicht die Angst vor einem dämonischen Vernichtungswillen, sondern Dankbarkeit gegen den Schöpfer. Es ist ein „Gott der Rache". Aber was er rächt, hat mit dem, was der Mensch unter „Rache" versteht, nichts zu tun. Er rächt die Auflehnungen gegen das objektive Moralgesetz, dessen oberster Hüter er ist. Der Glaubensborn des Judentums ist der sittliche Optimismus, der die messianische Erlösung der Welt vom Uebel durch die sieghafte Moral verkündet und im Triumph des Guten den Sinn des Weltgeschehens erblickt, § 3. (1) Juden, deren Bestallung (Approbation) erloschen und denen eine Genehmigung nach § 2 nicht erteilt ist, ist es verboten, die Heilkunde auszuüben. (2) Ein Jude, dem eine Genehmigung nach § 2 erteilt ist, darf, abgesehen von seiner Frau und seinen eheliehen Kindern, nur Juden behandeln. (3) Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen im Abs. 1 oder 2 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft. §4. Die Bestallung als Arzt kann einem Juden nicht erteilt werden. §5. (1) Aerzten, deren Bestallung (Approbation) nach den Bestimmungen dieser Verordnung erloschen ist, kann bei Bedürftigkeit und, Würdigkeit von der Reichsärztekammer ein jederzeit widerruflicher Unterhaltszuschuß gewährt werden, wenn sie Frontkämpfer gewesen sind. (2) Das Nähere bestimmt die Reichsärztekammer im Einverständnis mit dem Reichsminister des Innern und dem Reichsminister der Finanzen. §6. Dienstverträge, die ein von § 1 betroffener jüdischer Arzt als Dienstberechtigter geschlossen hat, können von beiden Teilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den 31. Dezember 1938 auch dann gekündigt werden, wenn nach den gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmunidreien wehrten sie ihnen! Eines von denen, wo sie sie stillschweigend gewähren ließen, war; ns paua ynv Was das bedeutet, erläutern in der Gemoro dort (56a) die verschiedenen Lehrer. Röwo erklärt dort, daß sie die oben erwähnten Worte aus dem snw : „Und es sollen sein diese Worte, welche ich dir heute befehle, auf deinem Herzen" zusammenzogen, und so lasen: „Und es sollen diese Worte, welche ich dir befehle, heute auf deinem Herzen sein; I^V b<f in» kVi >j> bwi „Heute auf deinem Herzen — und nicht auch morgen auf deinem Herzen"?! — Wir haben doch selber nach dem Sifri ausgeführt, daß das Heute dieses Satzes ein Gestern ausschließen will, ebenso wie das Heute in den letzten Worten der Sidro ein Morgen? Und hier gefade Söll das Heute ein Heute sein, welches den morgigen Tag .ausschließt? Und darum waren die Rabbonon unzufrieden mit dieser ihrer Leseweise! Vielleicht aber ist dieses der Unterschied: Jede Mizwo, welche wir üben, ist eine selbständige T a t r oi'n Tixs 'aas ncK ist ein zu jeder Stunde aktueller Anruf G'ttes, dem zu gehorchen ist, ist heutig, kein einmal in der Vorzeit Tagen Gesprochenes, Ueberholtes, kein für eine bessere Zukunft Aufzubewahrendes, dann zu Erfüllendes! Da gibt es kein Einst des Gestern und kein Einst des Morgen, die Tat kennt nur das Heute! Die Tat ist immer das Gebot der Stunde, d i e - ser Stunde, das Bekenntnis aber.'—bv das, was das Herz erfüllt, das, was jeder vergänglichen Tat ihren unvergänglichen Wert gibt, das Bekenntnis fließt aus dem Wissen um unsere Vergangenheit, aus unserem Glauben an unsere Zukunft! Beim Bekenntnis geht es um das „ewige Heute"; die aus ihm fließenden Er-' Nr. 32 Seite -5 gen die Auflösung des Dienstverhältnisses erst zu einem späteren Zeitpunkt zulässig wäre. Gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen, wonach eine Kündigung des Dienstvertrags schon zu einem früheren Zeitpunkt zulässig ist, bleiben unberührt. § 7. (1) Auf die Kündigung von Mietverhältnissen über Räume, die ein durch § 1 betroffener jüdischer Arzt für sich, seine Familie oder für seine Berufsausübung gemietet hat, finden die Vorschriften des Gesetzes über das Kündigungsrecht der durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums betroffenen Personen vom 7. April 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 187), im Lande Oesterreich die Vorschriften des § 13 der Verordnung zur Neuordnung des österreichischen Berufsbeamtentums vom 31. Mai 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 607) entsprechende Anwendung. Die Kündigung muß für den 30. September 1938 erfolgen und dem Vermieter spätestens am 15. August 1938 zugehen. Ein Widerspruch des Vermieters gegen die Kündigung ist unzulässig, wenn dem Vermieter durch die Reichsärztekammer oder die von ihr bestimmte Stelle ein anderer ärztlicher Mieter nachgewiesen wird, (2) Der Vermieter kann das Mietsverhältnis unter den gleichen Voraussetzungen innerhalb der gleichen Frist kündigen. Dem Mieter steht ein Widerspruchsrecht nicht zu. (3) Die Vorschriften des Abs. 1 Satz 1 gelten entsprechend für Dienstverpflichtete von jüdischen Aerzten, wenn sie infolge des Erlöschens der Bestallung (Approbation) des Dienstberechtigten stellungslos geworden sind. (4) Der Reichsminister des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Justiz durch Verordnung Bestimmungen über die Auflösung von Mietverhältnissen über die im Abs. 1 genannten Räumlichkeiten zu treffen. § 8. Der Reichsminister des Inneri/ wird ermächtigt, die Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzblatt I S. 1433) durch Bekanntmachung entsprechend abzuändern. Von der Auswanderungsabteilung der Kultusgemeinde. Wien, 8. Aug. Die Auswanderungsabteilung der Kultusgemeinde teilt mit! In der Zeit vom 24. bis 29. Juli 1938 wurden in der Auswanderungsabteilung der Israelitischen Kultusgemeinde 682 Personen abgefertigt. Insgesamt sind bis jetzt mit Hilfe der Auswanderungsabteilung 4400 Personen ausgewandert. Den Gemeindemitgliedern werden Registrierkarten zugeschickt, auf denen die Ausreise bekannter oder verwandter Personen mitgeteilt werden soll.. Für jedes großjährige Familienmitglied ist eine besondere Registrierkarte auszufüllen. Weitere Formulare sind kenntnisse hegen nicht wie eine losgelöste Gegenwart auf dem Herzen; 122b bv m»n! Sie müssen erst in einer Schau, die vom Einst des Sinai bis zum Einst des Moschiach reicht, erfaßt, erlebt und begriffen und dann erst ins Herz kmeingepflanzi werden! Und darum sieht Röwo in dem "]3ib i»t? mvni ova njn» laab bv divt eine Verkürzung und Verkrümmung, die unsere Weisen nur widerwillig dulden mochten! 4, Lebt unser Bekenntnis in aller Ewigkeit, lebt unsere Tat in jedem Heute, dann ist der Lohn, welchen Jeschajohus Nachamuwort der Volklgesamtheit garantiert, auch jedem Einzelnen gesichert; \\"\79 >3?> "wnJn nnwjri» uvni Wochenkalender. Vom 13. — 20. August 1938 / Vom 16. - 23. Ab 5698 *»T» J|T mm Samstag 13 16 na inrw pwiKi naff Sonntag 14 17 eo Montag Aug. 15 18 1 Dienstag 16 3« 19 Kl Mittwoch 17 20 31 Donnerstag 18 21 M Freitag 19 22 13 Samstag 20 23 fW ap>jr MV vnnn panaa Die KEREN HATORAH-Sammeldose geh5rt in redes jüdische Haust Sie gibt jedem die MÖglichkeit/durch kleine tägliche Spenden die Arbeit des Keren Hatorah zu fördern. Bitte Dosen anföi'd'ern: Keren Hatorah, Hamburg 13, Heinrich Barfhstraße 21