Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 79 (1938)
- Issue
- Heft 31 (4.8.1938)
- Date
- 1938-08-04
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 Nr. 31 Der Israelit 4> August 1938 Einzelmitglieder und haften auch für die Erfüllung der Pflichten ihrer Mitglieder gegenüber dem Reichsverband. Der preußische Landesverband jüdischer Gemeinden, der bisher in einem großen Teile Deutschlands sinen wesentlichen Teil der Betreuung der einzelnen Gemeinden erfüllt hat, geht im Interesse der Vereinheitlichung und der Vereinfachung der Arbeit im Reichsverband der Juden in Deutschland auf. Die übrigen provinziellen Organisationen der Juden, speziell in Süddeutschland, werden als B'ezirksorganisationen des Reichsverbandes ihre bisherige Tätigkeit durchzuführen haben. Zu den Aufgaben des Reichsverbandes gehören im Wesentlichen die Vertretung der Juden vor den Behörden und vor dsn ausländischen Hilfsorganisationen, ferner die Planung und Durchführung der jüdischen Innenarbeit, wobei die Autonomie der Gemeinden in religiöser Beziehung unangetastet bleiben soll. Die Organe des Reichsverbandes sind der Präsidialausschuß und ein Rat, in welchem die größeren Gemeinden und die großen jüdischen Organisationen vertreten sind. Die kleinen, nicht lebensfähigen Gemeinden sollen in Bezirksgemeinden zusammengefaßt werden. Die vermögensrechtlichen Bestimmungen, vor allem gegenüber den bisherigen Organisationen, sowie Uebergangsbestimmungen bilden den Schlußteil der vorgelegten Satzung. Nach einer außerordentlich angeregten, teilweise sehr temperamentvollen Aussprache, an der sich vor allem die Vertreter der einzelnen Organisationen beteiligten, wurden die Grundzüge des vorgelegten Statuts angenommen, während eine Reihe von Aenderungsvorschlägen im einzelnen einer Kommission überwiesen wurde. Im Anschluß hieran erfolgte die Besprechung über Entwürfe von Mustersatzungen für die zukünftigen eingetragenen Vereine, welche die jüdischen Gemeinden durch das Gesetz vom 23. März 1938 geworden sind. Diese Mustersatzungen werden nach nochmaliger Durchberatung durch eine Kommission den Behörden zur Genehmigung vorgelegt und sodann den Gemeinden zugeschickt, welche jeweils eine dieser Satzungen als die ihrige akzeptieren und dem Vereinsregister einzureichen haben. Zum Schlüsse der Tagung wurde von dem Vorsitzenden folgende Entschließung vorgelesen und von der Versammlung einstimmig angenommen: „In dankbarer Würdigung der Tatsache, daß die Einigung der Kräfte des Judentums in Deutschland wie die Zusammenfassung seiner Mittel nun weiter zum Ziele hingeführt worden ist, sind Präsidialausschuß und Rat über folgende Grundlage und Richtung der gemeinsamen Arbeit einig: Die für die Juden in Deutschland und ihre Gemeinden beschlossene neue Satzung hat die Autorität der Reichsvertretung und die darin gegebene einheitliche Führung von neuem bestätigt. Die ernstesten Aufgaben liegen vor uns. In einer Lage, die seit Jahren auch in der an Prüfungen reichen Geschichte unseres Volkes kaum ihresgleichen hat, haben wir uns, nicht ohne Erfolg, darum bemüht, das drohende Gespenst des Chaos zu bannen, Allem, was auf uns eindrang, haben wir unser G'ttvertrauen und unsere Selbstachtung entgegengesetzt. Die Aushöhlung unserer Existenz haben wir mit der planmäßigen Erziehung und Schulung, mit der Vorbereitung zur Wanderung nach einer Stätte aufbauender Arbeit beantwortet. Wir haben eine innere Ordnung aufgerichtet und neue Formen der seelischen und materiellen Selbsthilfe . erschlossen. Der Reichsverband wird alles daranzusetzen haben, diesen Weg fortzuführen und weitere Möglichkeiten zu finden. Aber es kann auch kein Zweifel darüber bestehen, daß dieser anhaltenden außerordentlichen Anspannung aller Kräfte ihre Grenzen gesetzt sind. Immer enger ist der Bereich unseres Daseins geworden. Die Ausschaltung aus Beruf und Wirtschaft gibt den größten Teil der Juden in Deutschland einer dauernden Arbeitslosigkeit preis. Unsere Kräfte drohen zu versagen. Wir dürfen darum nach dem Beistand ausschauen. Wir vergessen keinen Augenblick, daß eine um Frieden und Sicherheit bangende Welt nicht ihre ganze und stete Aufmerksamkeit uns zuwenden kann. Wir vergessen nicht, daß auch in anderen Ländern unsere Brüder ihre schwere Sorge und ihre Not kennen. Aber wir dürfen für uns doch das, was uns gewährt zu werden vermag, erwarten: die Oeffnung von Grenzen für Reihen von Menschen in geregelter Einwanderung, einen baldigen Plan der Erstellung von vorübergehenden Notsiedlungen für arbeitskräftige Gruppen. In uns lebt die Sehnsucht, nach einem opferbereiten Leben in der freien Luft der Welt. In uns ist der Wille, unser Dasein mit Werken eines friedlichen Aufbaus zu verbinden. Mögen diese Worte in vorgerückter Stunde weithin gehört werden!" Die Aufgabe der Vertreter der unabhängigen Orthodoxie, welche, wie. bereits berichtet, dem Präsidialausschuß und dem Rate angehören und auch in Zukunft ^angehören werden, bestand vor allem darin, dafür Sorge zu tragen, daß trotz der notwendigen organisatorischen Einheit, die durch die Verhältnisse bedingt ist, alle jene Gefahren für die religiöse Autonomie beseitigt werden, die seinerzeit in den früheren Versuchen zu einer Zwangsorganisation der Juden in Deutschland (Rosin'scher und Machol'scher Entwurf) Ursache für die Nichtzustimmung der Orthodoxie waren. Es wurden deshalb auf Grund der Beschlüsse, welche innerhalb der Vertretung der unabhängigen Orthodoxie gefaßt worden waren, von dem Sprecher derselben bei der Ratssitzung verlangt, daß der Reichsbund jüdischer gesetzestreuer Gemeinden Sich nicht etwa auflöse, sondern vielmehr als solcher in den Reichsverband eintrete und alle die ihm angeschlossenen Gemeinden und Einzelmitglieder vertrete, ferner, daß für alle religiösen und kulturellen Angelegenheiten er, wie bisher, für seine Gemeinden und deren Mitglieder zuständig bleibe. Diese Forderung wurde vom Präsidialausschuß und vom Rate anerkannt und wird in den Satzungen des Reichsverbandes verankert werden. Besonders bedeutungsvoll war die Stellungnahme der Unabhängigen Orthodoxie bei den Entwürfen für die zukünftigen Mustersatzungen, die für das Vereinsregister eingereicht werden sollen. In den Verhandlungen war von Seiten der Reichsvertretung zugesagt worden, daß der bisherige Besitzstand der Unabhängigen Orthodoxie nicht angetastet werden Vereinsamt---- Ein Wort zum „neunten Aw", Das Wörtchen na in seiner verschiedenfachen Bedeutung erläutert uns eine Wortgegenüberstellung der agadischen Literatur, eine sogenannte ,,Messora". Es gibt ein "na der Absonderung, wie es das Schicksal des „Aussätzigen" in der Thora war •nenn runaV -fin» ä»' tu Daneben kennt die Schrift ein TO der freiwilligen Isolierung, der Selbstabsonderung, des Erkennens des eigenen Ich und der eigenen Aufgabe, das dem heidnischen Seher die Worte abrang; TOW naV oy in „Siehe ein Volk, das einsam und für sich lagert". Ein m der erschütternden Klage reißt uns aber am neunten Aw in Schmerz und Bestürzung zu Boden, indem wir die jahrtausendealte Klage Jirmijahus anstimmen Tia n3B» n^s ,,Wie einsam und verödet ist doch die einst so volkreiche Stadt!" All dem gegenüber gibt es aber ein viertes "na mit dem der große Lehrer Mosche unser Schicksal, unseren eigenen Weg durch die Geschichte, unsere G'ttverbundenheit und den letzten Erfolg der von uns verkündeten Wahrheit bezeichnet: 133 'N my ]'si lana» *m n „G'tt führt uns einsam unseren Weg!" Und diese Einbahn der jüdischen Hoffnung führt zu jenem Ziele, da alle jüdischen Tränen und mit ihnen alles Weltenleid ihr Ende finden. ♦ ♦ « * Zu verschiedenen Zeiten der Geschichte trat das im als unser Schicksalswort in der einen oder anderen Bedeutung hervor. In Jahrhunderten des Ghettolebens hätten die Tore der Judengasse die Inschrift tragen können r\mnh fima aw na „Allein, vereinsamt jenseits des Lagers ist ihr Wohnsitz" — faßte man die Armut nur, die Kleinheit, die Gedrücktheit der zwischen ewigen Gefahren schwebenden Ghettomenschen ins Auge. Das tiefer dringende Seherauge, das über den engen Rahmen hinaus all die inneren heiligen Werte dieses in sich geschlossenen jüdischen Lebens erspähte, mußte aber zugeben, „wie schön auch die Zelte", die Wanderzelte Jakobs innerhalb der engen Mauern sind und er stimmt das Lob dieser Niederlassungen an: „Siehe, es ist doch ein Volk, das allein ruht" allein seinen Weg findet und dem Gesetze der Natur und der Völkergeschichte nicht unterworfen ist! * * *• Wie aber, wenn in Zeiten der Verblendung Israels Söhne die Barriere völlig durchbrachen und aus dem pr naV cy sich zur Anschauutig A&s individuellen oder kollektiven Q'ua ''HJ ">n entwickelten?! Wir erlebten es zur Zeit Jirmijahus ebenso wie Jahrhunderte später in den Zeiten von R. Jochänan ben Sakkai, und später und noch später, und nicht zuletzt heute nach dem Zusammenbruch aller Etüanzipationsträume. Ein neues .na, aber nicht mehr in der gesicherten und geruhigen Abgeschlossenheit zwischen schützenden Mauern, sondern mitten im Völkerstrome den Fluten preisgegeben. Den Wa'nderwird, daß ferner in Orten, in denen sich neben: liberalen selbständige orthodoxe Gemeinden befinden, neu Hinzuziehende in freier Wahl zu entscheiden haben, welcher Gemeinde sie angehören wollen. Des weiteren hat der Reichsverband gesetzestreuer Gemeinden eine eigene Mustersatzung entworfen, die sich bei aller Angleichung in nicht weltanschaulichen Fragen an diejenige der Reichsvertretung, sich in prinzipiellen Punkten wesentlich von dieser unterscheidet. Im Zweckparagraph ist u. a. folgender Passus aufgenommen: „(§ 2 Abs. 2). Für die Vereinigung sind die jüdischen Religionsvorschriften, wie sie unabänderlich im altüberlieferten religiösen Schrifttum (Bibel und rabbinische Codices) niedergelegt sind, verbindlich. Alle Maßnahmen und Beschlüsse' des Vereins oder seiner Organe haben nur dann Geltung, wenn sie diesen Bestimmungen nicht widersprechen." Es wird ferner bezüglich des Rabbinates in den Mustersatzungen der Orthodoxie folgende Bestimmung getroffen: „Die religionsgesetzliche Autorität der Vereinigung für alle religionsgesetzlichen Angelegenheiten des Einzelnen und der Gesamtheit ist der Rabbiner. Der Rabbiner ist in Lehre und Entscheidung an die in § 2 Abs. 3 des Statuts enthaltenen Grundsätze gebunden. Unterhält die Vereinigung kein eigenes Rabbinat, so untersteht sie nach ihrer Wahl in allen religionsgesetzlichen Angelegenheiten demjenigen Rabbinat einer anderen gleichgearteten Vereinigung, die sich den Grundsätzen des § 2 Abs. 2 unterwirft. Der Rabbiner muß eine gediegene, insbesondere jüdisch-wissenschaftliche Ausbildung besitzen, ein gründlicher Kenner des rabbinischen Schrifttums sein, dessen Inhalt als die unverbrüchlichen Grundsätze auch seines Privatlebens anerkennen und im Besitz eines Rabbinerdiploms sein, das Rabbinen ausgestellt haben, die in Gesinnung und Tat die Grundsätze des § 2 Abs, 2 billigen." Eine Analogie zu diesen Satzungen findet sich in keinem der sonstigen Entwürfe. Es war daher unbedingt notwendig, um die zukünftige Entwicklung der orthodoxen Gemeinden sicherzustellen, daß die Mustersatzung der Unabhängigen Orthodoxie, wie dieses ausdrücklich bei der Ratssitzung als Beschluß des Präsidiums mitgeteilt wurde, sowohl den Behörden eingereicht, wie auch allen Gemeinden zur eventuellen Uebernahme für sich versandt werden. Angesichts der dringenden Notwendigkeit einer gemeinsamen Vertretung der jüdischen Interessen einerseits und der Notwendigkeit, jeden irgendwie gearteten Zwang auf dem Gebiete der weltanschaulichen Fragen auszuschalten, dürfte durch die skizzierte Regelung dafür Sorge getragen sein, daß das weltanschauliche und organisatorische Gefüge der selbständigen Orthodoxie unangetastet bleibt, nicht nur in ihrem eigenen Interesse sondern als ein Reservoir jüdischer Substanz, auch für alle jüdischen Gemeinden in Deutschland, die heute erst langsam und allmählich wieder den Weg. zur altjüdischen Kehillo tastend zurückzugewinnen sich bemühen. Stab in der Hand, gönnen sich unserer Viele, gleich unseren Brüdern in Cordova und Sevilla in den heißen Awtagen vor genau 446 Jahren, ein wenig Rast, setzen sich zu Boden und weinen: „Wie? . . . Wie konnte das alles so kommen? . . ." Vergessen wir aber über der Trauer um Vergangenes und Gegenwärtiges nicht des vierten na- G'tt ist es, der uns diesen einsamen Weg durch die Geschichte weiter führt. Wir vergessen es mitten im Schmerze nicht, wie könnten wir uns sonst nach all den Klagen, nach all dem Ach und Weh stoiz und mutig mit einem brausenden in'on vom Boden erheben, wie sonst wenige Tage später das niederschmetternde s-iam» mit einem aufrichtenden wnj vertauschen! Wir wissen und fühlen es auch mitten in der m-Klage des neunten Aw, daß uns» Iis ' Kleines Feuilleton, Die zehnte Jahrzeit des Herrn Dr, Arthur Kahn« Der talmudische Grundsatz D'-anj?! nnn<?sa i*»s« a'pm D^n,. daß gute und edle Menschen nicht sterben,! sondern auch noch im Tode Gutes wirken und über ihre irdische Laufbahn hinaus zum Segen mit den Lebenden verbunden bleiben, zeigt sich, wenn wir am zehnten Jahrzeitstage, am 29.. Tamus, des bekannten Schriftstellers und edlen Menschenfreundes Dr. Arthur Kahn gedenken, der, damals 78jährig.