Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 79 (1938)
- Issue
- Heft 25 (23.6.1938)
- Date
- 1938-06-23
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6 Nr. 25 D e r- I s r a e>l i t 23^iÄipi9# Bezirksrabbiner Dr. Salomon Stein ^"XT» Im 73. Lebensjahre ist am 14. Siwan Rabbiner Dr. Stein in Bad Ems, wo er einige Tage zur Erholung weilte, in die Ewigkeit eingegangen. Am 16. Siwan geleitete eine große Trauerversammlung auf dem Friedhof der Israelitischen Gemeinde in Frankfurt a. M., was irdisch an ihm war, zur letzten Ruhestätte, wobei innige Worte des Dankes und der Würdigung dem edlen Verblichenen gewidmet wurden. Ein weit größerer Kreis von Männern und Frauen, 2erstr&ut über das ganze Erdenrund, trauert um den Verlust dieses Mannes von eigener Art und Prägung. In Nordheim v. d. Rhön als Kind einer Familie geboren, in der Glaubenstreue, Familiensinn und Ehrbarkeit fest verankert waren, hat er sich auf dem Gymnasium in Schweinfurt als glänzender Schüler bewährt. Nach seiner Reifeprüfung studierte er auf den Universitäten Würzburg und Berlin. Aber bei allem Fleiße, den er auf das Studium verwandte, war ihm das „Lernen" die Hauptsache. Auf dem Rabbiner- Seminar in Berlin unter Hildesheimer ^"UT und Hoff mann V'XT war ihm Gelegenheit geboten, sein talmudisch-rabbinisches Wissen zu vertiefen, Im Alier von 24 Jahren wurde ihm das Distriktsrabbinat Schweinfurt übertragen, dem er 44 Jahre bis zu seinem Uebertritt in den Ruhestand die Treue hielt, indem er die verschiedensten glänzenden Berufungen ablehnte. Von seltenstem Pflichtgefühl und strengster Gewissenhaftigkeit beseelt, verwaltete er sein Amt in vorbildlicher Weise, sorgte er in selbstloser Hingabe für alle religiösen Belange. Wer zu ihm kam, dem fiel sein« rührende Liebenswürdigkeit, seine innere Bescheidenheit wie Sonnenschein ins Gemüt. In Freud und Leid fühlte er sich fest und innig mit seinem Bezirke verbunden. Er kannte kein Mißtrauen und keine Verbitterung, und auch nach den herbsten Erfahrungen bewahrte er sich den festen Glauben an den Adel der menschlichen Natur. Weil jeder, der mit Dr. Stein zu tun hatte, herausfühlte, daß bei diesem schlichten und anspruchslosen Manne, dem alles Glänzen und Gleißen fremd war, eine jede Handlung aus Lauterkeit und Wahrhaftigkeit, aus einer Seele ohne Arg herausquillt, daß bei ihm Religion mit allen Betätigungen seines Lebens schlechthin verschmolzen ist, darum gelang es ihm, auch Andersdenkende für seinen Standpunkt zu gewinnen. Man vergalt ihm Treue mit Treue und Liebe mit Liebe. So wirkte er als ein echter Seelsorger, der sich in die Psyche der seiner Leitung Anvertrauten hineinzuleben verstand und durch sein Wesen zeigte, wie man gut sein kann ohne Schwäche, weich und doch voll Rückgrat, lenksam und doch leitend. Der jüdischen Erziehung galt sein besonderes Interesse. Mit dem Gefühl der tiefen und beglückenden Andacht kam er in die arbeitenden Schulklassen und erlebte dort Stunden des Erfassens und Verstehens unter den jungen Menschenkindern. Den Lehrern als Berater, den Kindern als Freund erscheinend, stellte er sich nicht als Schulbeamter über das Leben, sondern als menschlich fühlender, Lebensuchender, * Leben anerkennender und Leben weckender Schulpfleger mitten in das Leben hinein. Er beschränkte seine pädagogische Tätigkeit nicht nur auf die Schule. Schon lange, bevor das Wort geprägt wurde, trieb er „Erwachsenenbildung" in des Wortes bester Bedeutung. Durch geistreiche Vorträge "insbesondere über die Psalmen und geschichtliche Themen senkte er Saatkörner religiösen Wissens und jüdischen Bewußtseins in die Herzen der ihm gerne Lauschenden. Die Ergebnisse dieser Vorträge sind uns zum größten Teil als wissenschaftliche Arbeiten in den Jahrbüchern der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft und in selbständigen Geschichtsdarbietungen überliefert. Es ist klar, daß der Ruf einer solchen Persönlichkeit weit über die Grenzen seines Bezir- Korrespondenzen. Deutsches Reich. Selbsthilfebund jüdischer Körperbehinderter. Berlin, 16. Juni, Der Bundestag des „Selbsthilfebundes jüdischer Körperbehinderter in Deutschland (SBJK)" am 28. April 1938 faßte eine Resolution, aus der wir folgendes ersehen; Neben den Aufgaben der persönlichen und der gegenseitigen Hilfe hat es sich der SBJK zum Bestreben gemacht, prinzipielle Voraussetzungen zu schaffen, die geeignet sind, die mannigfachen Nöte seiner Schicksalsgefährten zu beheben oder zu verringern. Die Erfordernisse liegen auf Gebieten, die in den letzten zwei Jahren von dem BSJK wiederholt in den Vordergrund des Interesses gestellt worden sind. Es handelt sich um die Schaffung a) eines Heimes für jüdische Körperbehinderte, b) einer allgemeinen jüdischen Krüppelfürsorge. Zu der Heimfrage sei vorweg besonders hervorgehoben, daß diese mit jedem Tage, der die Auswanderung neu belebt, dringlicher wird. Nach den Feststellungen des SBJK ist im Endpunkt aller Auswanderungsbestrebungen ersichtlich, daß zu. dem nicht attswandeftmgsfähigen Teil der Juden in Deutschland eine nicht unbedeutende Zahl von Krüppeln gehört. Den Behinderten wird wohl jede Existenzmöglichkeit genommen, wenn deren Angehörige in ein anderes Land übersiedeln. „Wo bleibe ich?", ist die in den verschiedensten Variationen und in gleichbleibender Folg© an uns gerichtete Frage. Die Resolution schließt mit folgenden Worten: „Die Vereinheitlichung der vielfältigen Einrichtungen der jüdischen Gesundheitsfürsorge und die damit verbundene Einsetzung von Bezirksärzten ist sehr zu begrüßen. Insbesondere werden bekanntlich hierdurch erfaßt; die Tuberkulosefürsorge und Heilmaßnahmen für organische Leiden, Nerven- und Gemütskrankheiten u. a. wichtige Dinge, die an dieser Stelle keiner Erwähnung bedürfen. In diesen großen Rahmen hätte ohne weiteres und? ohne Aufwand besonderer Mittel die jüdische Krüppelfürsorge (auch orthopädische Fürsorge genannt) eingebaut werden können. Die eingesetzten Institutionen erscheinen in jeder Weise zur Aufnahme dieses Gebietes geeignet, und die damit verbundenen organisatorischen Fragen kannten, evtl. mit geringen, nicht ins Ge» wicht fallenden Mitteln gemeinsam mit der jüdischen Krüppelselbsthilfe die beste Lösung finden." kes hinausdrang und seine, Arbeitskraft für alle möglichen Organisationen'' in Anspruch genom- - men wurde; in Rabbinervereinigungen, im. Landesverband, im Dienste der Lehrerbildung und Lehrerfortbildung, auf dem Gebiete der Wohltätigkeit. Ueberall arbeitete er mit feinem Takte,, im Geiste der Versöhnlichkeit unter unverrückbarem Festhalten am gesetzöstreuen Prinzip. W» es aber um die Reinheit der jüdischen Lehre ging, kämpfte er mit Mut und Unerschrockenheit. Nach seiner Pensionierung vor vier Jahren: siedelte Dr. Stein nach Frankfurt a. M. über, um hier seinen Lebensabend, umhegt und gepflegt von seiner treuen, ihm verständnisvoll zur Seite stehenden Gattin, zu verbringen,- Die Verbindung mit seinem Bezirk bestand weiter. Wer von den von ihm ehemals Betreuten ein An¬ Hegen auf dem Herzen hatte, wandte sieh vertrauensvoll an Rabbiner Dr. Stein, der daher auch im Ruhestande einen ausgedehnten Schriftverkehr zu bewältigen hatte. Hier wich er allen ihm zugedachten Ehrungen aus. In. vornehmer Zurückhaltung lebte er m seiner Frankfurter Zeit der Erfüllung der niXö' der Beschäftigung1 mit min« 'Sü/yw *]rmrv Aus der Lehre schöpfte er die Wahrheit, deren Erkenntnis ihm die Kraft gab, viel Schweres zu ertragen, das die Vorsehung ihm auferlegte, Auf Dr. Salomon Stein läßt sich das Mischle- Wort anwenden: JTD13 31 niJlöK WH« Er war ein» Mann der Treue, treu sich selbst und treu den anderen. Darum trug er den Segen in sich, und sein Wirken wurde zum Segen für andere. nrmV pH* idt Die Anmeldung des jüdischen Vermögens, Berlin, 21. Juni. Ueber die jetzt ergangene Durchführungsverordnung zur Bestandsaufnahme desjüdischen Vermögens wird, vorbehaltlich des noch nicht bekannten Wortlauts,- folgendes mitgeteilt: „Zu der Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April hat der Reichswirtschafisminister unter dem 18. Juni eine Durchführungsverordnung erlassen, in der unter anderem klargestellt wird, daß die amtlichen Formulare für die Anmeldung des Vermögens bei der für den Wohnsitz des- Anmeldepflichtigen zuständigen Ortspolizeibehörde anzufordern sind, In den Fällen, in denen Anmeldepflichtige ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland haben, gilt als höhere Verwaltungsbehörde, bei der die Anmeldung zu erfolgen hat, allgemein der Polizeipräsident in Berlin. Die Anmeldefrist, die grundsätzlich bis zum 30. Juni begrenzt ist, wird für solche Anmeldepflichtige, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb des Reichsgebiets haben, bis zum 31. Juli 1938, für solche, die1 ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb Europas (einschl. der Türkei und der Mittelmeerländer) haben, bis zum 31, Oktober ds. Js. verlängert. — Soweit in der Durchführungsverordnung Vorschriften über die Anmeldung des Vermögens solcher Personen erlassen werden, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Auslande haben, gelten diese Vorschriften nur für deutsche Staatsangehörige. Personen mit fremder Staatsangehörigkeit werden von der Anmeldepflicht nur erfaßt, wenn sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Reichsgebiet haben. Sie haben alsdann entsprechend den Vorschriften der Verordnung vom 26. April ds. Js. ihr gesamtes inländisches Vermögen bis zum 30. Juni bei der für ihren Wohnsitz oder den Ort ihres ständigen Aufenthaltes zuständigen höheren Verwaltungsbehörden auf dem vorgeschriebenen amtlichen Muster anzumelden." Zum Börsenbesuch, durch Juden. B e r 1 i n , 20. Jutti. Der Reichswirtschaftsminister hat mit Erlaß vom 20. Juni eine Abänderung der Börsenordnungen sämtlicher deutschen Börsen und amtlichen Großmärkte dahingehend veranlaßt, nach der Juden nicht mehr zum Börsenbesuch zugelassen werden. Damit entfallen zugleich die bisherigen. Zulassungen von Juden. Um die fortschreitende Arisierung bei den zum Börsenhandel zugelassenen Firmen nicht zu stören, ist bis auf . weiteres die Möglichkeit, gegeben, daß sich die jüdischen Firmen durch nicht-., jüdische Prokuristen oder Bevollmächtigte an den Börsen und Großmärkten vertreten lassen.