Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 79 (1938)
- Issue
- Heft 24 (16.6.1938)
- Date
- 1938-06-16
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Mandat und Teilungsplan in der Mandats-Kommission des Völkerbundes. .{Fortsetzung:'von Seite 1.) ■" ■. Nach ausführlichen historischen Erörterungen kommt dann die Royal Commission zu folgender Schlußfolgerung: „Ohne irgendwelchen Zweifel ist es der Hauptzweck äes Mandats, wie es in der Ein- 1 e i t u n g und d e.n E i n z e 1 b e s t i m m u ng e n f e s t g e 1 e g t i s t (Sperrdruck seitens der Royal, Commission) die Errichtung einer . judischen nationalen Heimstätte zu fördern". Die Kommission äußert dann einige wichtige Meinungen über die allgemeinen Pflichten der Mandatsmacht. Ormsby Gore folgt aber diesen Gedankengängen nicht, und ich lasse deshalb diese Argumente unbesprochen. Eine prinzipielle Aeußerung der englischen Regierung finden wir wieder in Absatz 3 der Regierungserklärung, die gleichzeitig mit dem Peelbericht (CMD 5513) erschien. Die Erklärung vertritt den Standpunkt, von dem auch die Royal Commission ausgeht und lautet wie folgt! „Durch die Erfahrungen und die Argumente, die die Kommission angeführt hat, wird sie (die Regierung) zu der Schlußfolgerung genötigt, daß ein unversöhnlicher Konflikt zwischen den Forderungen der Araber und der Juden in Palästina besteht, daß diese Forderungen unter dem jetzt bestehenden Mandat nicht befriedigt werden können und daß ein Vertetlungsplan nach den Richtlinien, die die Kommission empfohlen hat, der beste und hoffnungsvollste Ausweg aus den Schwierigkeiten ist". Die Regierung geht deshalb offensichtlich davon aus, daß die Araber gesetzlich begründete Forderungen haben, die unter dem Mandat nicht zu ihrem Recht kommen können, eben so wenig wie die der Juden. Hier kommen wir also zu den Wurzeln des Mandats. Welches Recht können die Araber aus den Mandatsbestimmungen herleiten? Ormsby Gore sagte in der Kommission: ,,Wenn ich den Text des Mandats richtig verstehe, ist es ^in A-Mandat. Entscheidend dafür ist, daß es eine Uebergangsperiode festlegt, deren Zweck ist, aus dem Mandatsgebiet einen. .unabhängigen, sich selbst regierenden Staat zu machen. Die Bestimmungen des Mandats zeigen dies deutlich". Darauf fragte das japanische Mitglied der Kommission Säkenobe: „Wollte der bevollmächtigte Vertreter (Englands) sagen, daß Palästina ungefähr so wie Syrien und Irak behandelt werden muß, für die ein A-Mandat bestanden hat, obschon m. E. ein sehr deutlicher Unterschied zwischen den Mandaten über Syrien und Irak und dem über Palästina besteht? Welche Bestimmungen zeigen, daß dies der Fall ist?" Herr Ormsby Gore antwortete darauf, daß die Einleitung des Mandats auf Artikel 22 dar Völkerbundssatzung verweist und daß in dieser Einleitung daran erinnert wird, daß Palästina früher zur Türkei gehörte. Daraus leitet Herr Ormsby Gore ab, daß Palästina auch zu den A-Mandaten gehört. Sakenobe antwortete hierauf, daß er diese Interpretation keineswegs billigen könne, seine eigene Meinungsäußerung aber einstweilen zurückstelle. In einer folgenden Sitzung machte das dänische Mitglied der Kommission, Frl. Dannevig, die Bemerkung, die Grundlage der Unsicherheit seien die politische Situation und die Tatsache, daß man offenbar heute die Balfourdekla- ^tion nicht mehr so auffassen wolle, wie sie — ■ nach der Meinung von Frl. Dannevig in der ganzen Welt — 1917 aufgefaßt worden sei. Darauf antwortete Ormsby Gore, daß mehrere Interpretationen der BalfOurdeklaration bestehen. Er erinnerte an ide bekannten zwei gleichen und mitinnerte an die bekannten zwei „gleichen und mildie nach der von der englischen Regierung stets vertretenen Meinung in der Deklaration enthalten sind. Später, als die Kommissionsmitglieder viele „maximalistischen" Auffassungen geäußert haben, gibt Ormsby Gore zu, daß das Mandat den Ha u.p t zweck hat, eine jüdische nationale Heimstätte zu errichten, die bestimmt ist, zu einem autonome n j ü d i s chen Staat sich auszuweiten. Er bemerkt aber dazu weiter Folgendes '. ,,Es ist das erste Mal, daß diese Idee deutlich geäußert wird. In Zukunft sind die Juden und Araber davon unterrichtet. Darum kann man meiner Meinung /nach die frühere Situation nicht wiederherstellen, die nach der liebertragung des Mandats 1922 bestand und auch nicht die Auslegungen von "damals oder von 1930. Wie ich bereits gesagt habe, muß das Mandat jetzt von Neuem unter dem Gesichtspunkt des Art. 22 der Völkerbundssatzung untersucht werden". * Obschon ich mich in diesem Aufsatz im Allgemeinen einer eigenen Meinungsäußerung absichtlich enthalte, muß ich hier doch deutlich darauf hinweisen, daß Ormsby Gore nach seiner Aeußerung das ganze Palästinaproblem von neuem auf der Basis des Völkerbundsvertrags diskutieren will, unabhängig von dem bestehenden Mandat. Aus völkerrechtlichen Gründen, die ich hier nicht weiter entwickeln kann, halte ich es für sehr gut möglich, daß ein solches Aufrollen des Palästinaproblems, sogar frei von d 3 r juristischen Grundlage des bestehenden Mandats, unter bestimmten und hauptsächlich durch uns selbst zu bestimmenden Umständen einmal zu radikal anderen Folgen führen können als Ormsby Gore meint. Züsäimäienfassend kann 'man' den "englischen Standpunkt wie folgt 'wiedergeben: - -~ 1. Artikel 22 Absatz 4 der Völkerbundssatzung verspricht den Einwohnern Palästinas bal-. dige Unabhängigkeit. 2. Das Mandat hat zum Hauptzweck die'Errichtung einer jüdischen nationalen Heimstätte ^in Palästina, bestimmt, um sich zu einem jüdischen Staat zu entwickeln. 3. Die Balfourdeklaration verleiht den nicht-: jüdischen Einwohnern Palästinas bestimmte bürgerliche Rechte, wozu im Sinne von Art. 22 der Satzung auch das auf Unabhängigkeit gehört. 4. Artikel 2 des Mandats verspricht den Einwohnern Palästinas Autonomie. 5. Eine jüdische Mehrheit in Palästina würde Unterdrückung der Araber bedeuten, da die unter 1, 3 und 4 bezeichneten arabischen Rechte auf Unabhängigkeit dann nicht verwirklicht werden könnten. Nach der Meinung der Royal Commission er-, streckt sich das Grundgebiet der nationalen jüdischen Heimstätte über ganz Palästina außer Transjordanien. Ormsby Gore scheint eine weitere territoriale Beschränkung als mit den Mandatsbestimmungen vereinbar anzusehen. Da die Araber zufolge der Punkte 1, 3 und 4 in jedem Fall das Recht auf Unabhängigkeit haben, ist — auch mit Rücksicht auf Punkt 5 — die jüdische nationale Heimstätte nur dann ein, durchführbares Projekt, wenn die Araber sich nicht widersetzen. Mit anderen Worten: die Bestimmungen des Mandats über die jüdische nationale Heimstätte . bedürfen der ausdrücklichen oder stillschweigenden Bestimmung der Araber. ' Dies ist nach englischer Auffassung die völkerrechtliche Basis, auf der Palästina fünfzehn Jahre lang regiert wurde. In einem Satz kann, man dies wie folgt zusammenfassen: Palästina war als Judenstaat bestimmt, wenn die Araber zustimmen. In einem zweiten Artikel werden wir sehen, wie die Mandatskommission darüber dachte. Wochenrundschau. „Religiöse Problematik". — Klagen über den Tel Awiwer Haien. — Was wir der Mandatskommission zu sagen haben. Es wird wieder einmal über religiöse Problematik diskutiert. Wer einmal von religiöser Problematik beschwert ist, d. h,, wem die Religion Probleme aufwirft, der wird nicht ohne Interesse den Aufsatz von Dr. Max Nußbaum in Nummer 44/45 der „J. R." über diese Dinge lesen, Wie immer in der Sprache der Modernen, die oft dazu da ist, Gedanken zu verhüllen, bekommt man zunächst zu hören, daß ,,der «Zionismus nciht gut daran tat, der Konfrontierung mit der Religion auszuweichen", daß „eine solche Chance, wie sie die jüdische Religion und die Bibel in dieser Zeit in Palästina haben, sie bisher in der zweitausendjährigen Geschichte des Galuth noch nicht besessen haben", daß „die Schrift uns noch. nie so viel zu sagen hatte, wie in diesen Jahren des Aufbaus", daß „es kein glückliches jüdisches Leben geben kann ohne die Durchdringung mit ethisch-religiösen Werten unserer Tradition.'- Unsere Freude ob dieser Erkenntnisse wird aber getrübt durch die wiederholte Betonung, daß es dabei weniger auf das Was als mehr auf das W i e ankomme. Und wie denkt sich Nußbaum das Wie? Die Lehrtätigkeit Bubers auf dem Skopusberge könne s, E. neue Wege zeigen. Es ist für ihn auch eine Frage zwe-iter Ordnung, ob die Religiosität im kommenden Judenstaate eine dogmatische oder eine freie sein wird. Dogmatisch oder frei! Sowohl Max Nußbaum, wie Schalom Ben Chorin, der in der gleichen Nummer des Blattes „die Frage nach der Wahrheit" aufwirft, und, — was uns sehr sympathisch anmutet — mit Franz Rosenzweig die Gefahr einer ästhetisch-romantischen Einstellung gegenüber den jüdischen Festen und Formen einsieht, die nur „durch einen kräftigen Zusatz der Würze halachischen Wissens" gebannt werden könne, übersehen, daß Dogma (soweit man im Judentum von Dogma sprechen kann) und Freiheit im religiösen Bezirke des Judentums eins und dasselbe seien, min und nivn sind gleiche Worte und gleiche Begriffe. Was in die Steine des Zeugnisses als „dogmatische Gesetze" eingegraben wurde, bedingt, begründet und regelt unsere sittliche Freiheit! In zionistischen Blättern Palästinas und in der Gola wird Kritik an der Verwaltung des Tel Awiwer Hafens geübt, die von hier aus auf ihre Berechtigung nicht geprüft werden kann. Jedes Unternehmen hat seine Uebergangsperiode und seine Kinderkrankheiten zu überstehen, und Kritiksucht ist dem jüdischen Volke nicht weniger eigen als anderen Völkern. Es gibt auch bei uns Viele, die glauben, mit Kritik die positive Arbeit zu ersetzen. Das hat schon einmal jede Organisation und jede Institution am eigenen Leibe genugsam erfahren. Die HauptfehlerqueUe im Tel Awiwer Hafen wird darin gesehen, daß er keinen eigentlichen Herrn hat. Der Palestine Maritime Trust, der die Konzession für den Hafenbau erhielt, mußte das Werk mit Hilfe von Aktionären I Je«* t' leichte Sommerkieidong {:..utffir Herren und Knaben von .Frankfurt a. Mj Hindenburgplatz 12 am Hauptbähnhof.' lauft im STRUMPFHAUS METZ6ER ZEIL 87 auöh Herrenwäsehe; TriKotagen und Badewei s che