Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 79 (1938)
- Issue
- Heft 23 (9.6.1938)
- Date
- 1938-06-09
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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, 9. Juni 1938 Der Israelit Nr. 23 Seite 3 Wenn jeder, der die Keren Hatorah-Zieie begreift, in die Kerefl HätOrah -SammeldoSe täglich wenige Pfennige legt, dann können wir allen unseren Aufgaben gerecht werden. Dosen anfordern bei: Keren Hatorah, Hamburg 13, Heinrich Barthstraße 21 daß die darin erwähnten Gegenstände sein Eigentum waren, nach USA überführt werden, um in USA von ihm selbst zu Wohnzwecken verwendet zu werden. Es ist zweckmäßig, wenn sich der Einwanderer die Unterschrift von dem für seinen bisherigen Wohnsitz zuständigen Polizei- Revier beglaubigen läßt. Diese Beglaubigung ist aber nicht unbedingt erforderlich. W ohnungen: In New York selbst sind die Wohnungen außerordentlich teuer und klein; an Inlandplätzen jedoch meistens geräumiger und billiger. Die Küche wird hier als ein Zimmer gerechnet, dafür ist aber häufig in der Küche ein separater Platz eingerichtet, an dem man Tisch und Stühle unterbringen und den man als Eßraum benutzen kann, eine sogenannte „Dinette". Möbel: Keine großen Möbel mitbringen, insbesondere kein Küchenbüfett; für die Küche allenfalls einen kleinen Küchen tisch (evtl. Klapptisch), dazu 2 Küchenstühle. Auch Kleiderschränke, so wie sie in Deutschland gebraucht werden, sind nicht mitzubringen, weil in den meisten Wohnungen Wandschränke in genügender Anzahl eingebaut sind; dagegen kleinere Kommoden für Wäsche usw. Einzel-Betten möglichst nicht breiter als 1 m. Am zweckmäßigsten ist es; keine Betten mitzubringen, sondern nur Schlaf-Couches mit Bettkästen, besonders wenn voraussichtlich beschränkte Wohnverhältnisse in Frage kommen, Federbetten mitzubringen ist nicht praktisch, dagegen Wolldecken oder Steppdecken. Neue Möbel kosten Zoll (45 Proz. vom Wert}, wenn jedoch das eine oder andere Stück zur Auffüllung des Haushaltes neu angeschafft und .zusammen mit dem Umzugsgut eingeführt wird, wird meistens von der Erhebung eines Zolles abgesehn, wenn der betreffende Zollbeamte sich vergewissert hat, daß es nicht zur Veräußerung, sondern lediglich zu Wohnzwecken eingeführt wird. Flügel und Klaviere sind ebenfalls zollfrei, ebenso alle technischen und ärztlichen Instrumente, wenn sie zur Ausübung des Berufes des betreffenden Einwanderers dienen. Falls Polstermöbel mitgebracht werden, oder auch nur Stühle mit Polstersitzen, empfiehlt es sich, schon in der Heimat sogenannte Sommer- Ueberzüge für diese Möbel anfertigen zu lassen. Es ist Usus in New York, im Sommer die Möbel mit Bezügen zu versehen, damit sie vor den Einwirkungen der Hitze und Feuchtigkeit und auch etwaigem Ungeziefer geschützt sind. Diese Bezüge werden am besten aus einfachem etwas gemustertem Leinenstoff oder Chintz angefertigt. Kleine Tischchen mitzubringen ist angebracht. Beleuchtungskörper können mitgebracht werden, aber nicht etwa große Kronleuchter oder schwere Hängelampen, Stehlampen sind am besten zu verwenden, möglichst sogenannte "„Indirekta- Lampen". Elektrischer Strom ist billig. Stromstärke in New York ist 110 bis 120 Volt, meistens Wechselstrom, Radio-Apparate, auf Allstrom umgearbeitet, können mitgebracht werden, auch elektrische Bügeleisen und Staubsauger. Keine zu großen Teppiche mitbringen, dagegen Brükken; nicht zu viel Geschirr, noch weniger Kristalle. ' . Tisch-Wäsche, Bett-Wäsche und Leib-Wäsche muß, wenn sie neu angeschafft wurde, auf alle Fälle durchgewaschen und möglichst mit Monogramm bestickt sein, damit der Zollbeamte erkennt, daß sie zum eigenen Gebrauch und nicht zur weiteren Veräußerung gedacht ist. Die Fenster in den meisten hiesigen Wohnungen sind klein und häufig zum Schieben nach oben und unten eingerichtet. Die in Deutschland gangbaren Gardinen haben wenig Zweck, Uebergardinen werden fast gar nicht verwendet. Es ist zweckmäßig, sich einfach Tuelstoff oder ähnlichen Gardinenstoff vom Meter zu kaufen und sich dann hier an Ort und Stelle die Gardinen den Fenstern entsprechend anzufertigen. Photo-Apparate dürfen ebenfalls zollfrei eingeführt werden, aber nur ein Apparat pro Person und bei Familien größeren Umfangs nicht mehr als drei insgesamt. Keine Bilder mit schweren Rahmen mitbringen. In den meisten Häusern ist es nicht erlaubt, Nägel in die Wände 2U schlagen, sondern alle Bilder müssen an einer an der Decke entlang führenden Leiste mit Schnüren befestigt werden. Kleidung : Da der Winter sehr streng und der Sommer sehr heiß ist, empfiehlt es sich, warme Unterkleidung, Wollkleider, Ueberschuhe, Gummischuhe, Regenschirme, warme Ulstermäntel mitzubringen, für regnerische Sommertage leichte Seidenregenmäntel, oder sogenannte Regenhaut. Auch Damen-Pelze aller Art können mitgebracht werden, für Herren keine Pelze, allenfalls pelzgefütterte Mäntel ohne Pelzkragen. Herrensportanzüge nur mit langen Hosen, sogenannte Knickerbockers sind verpönt. Herrensommeranzüge möglichst ohne Futter, Herrenoberhemden möglichst in Rockform mit angeschnittenem Kragen, weiß oder bunt, keine .Doppelmanschetten, sondern einfach rund mit einem Wäscheknopf. Die Herren tragen hier im Sommer Strohhüte. Transport: Die Hauslieferung in New York kann in Reichsmark bezahlt werden, da aber die meisten Einwanderer, noch an die deutschen Verhältnisse gewohnt, ihre hiesige Wohnung wahrscheinlich wiedrum an der Peripherie New Yorks oder in einem Vorort von New York wählen, muß darauf geachtet werden, daß bei Abschluß des Transportes gleich für Hauslieferung die hierfür in Frage kommenden Kosten eingeschlossen werden, damit in New York bei Ankunft keine Nachzahlung in Dollars erforderlich wird. Falls in New York noch keine Wohnung vorhanden ist, kann der Transport bis zum Lager in New York zuzüglich einer zweimonatlichen Lagerung gemäß den zur Zeit herrschenden Bestimmungen in Reichsmark bezahlt werden. Es ist unbedingt erforderlich, daß der Weiter - Transport von Umzugsgut nach New York erst auf Abruf erfolgt, d. h. wenn der Einwanderer hier eine Wohnung zu einem bestimmten Termin gemietet hat. Erst dann soll er dem Hafen-Spediteur Anweisung geben, das Umzugsgut hierher zu expedieren. Die dadurch entstehenden Lagerspesen am deutschen Hafenplatz können natürlich in Reichsmark verrechnet werden. Wer Verwandte in USA hat, bei denen er wohnen kann, oder die für ihn eine Wohnung hier gemietet haben, kann natürlich seinen Umzug sofort durchführen lassen. In letzteren Fällen empfiehlt es sich, daß diese Verwandten sich vorher an den hiesigen Spediteur wenden, um mit ihm die Vorbereitungen für den Transport zu besprechen und auf Grund der hier gemachten Mitteilungen die Weisungen nach drüben zu geben. Für leere Litis Wird häufig Zoll erhoben, durchschnittlich Doli. 10.— pro Lift. Dieser Zoll muß hier bezahlt werden und kann nicht in Reichsmark verrechnet werden. Ein Verkauf der leeren Lifts ist nicht mehr möglich. Die New Yorker Lagerhäuser^ sind überfüllt mit leeren Lifts, die meistens zu Brennholz zerhackt werden. Die vorstehenden Angaben stützen sich auf selbst gesammelte Erfahrungen und Eindrücke, erheben keinerlei Anspruch auf absolute Richtigkeit und Vollständigkeit und erfolgen daher ohne jegliche Verbindlichkeit. Korrespondenzen. Deutsches Reich. Religiöse Auswanderer-Betreuung. Berlin, 7. Juni. Die Agudas Jisroel, Ortsverband Berlin, hat eine Stelle für religiöse Auswanderer-Betreuung ab 1. Juni eingerichtet, die die Aufgabe hat, die Auswanderer aller Kreise, unabhängig von jüdischpolitischen Gesichtspunkten, in ideeller und technischer Hinsicht so zu fördern, daß sie ihre thoragemäße Lebensführung im Ziellande fortsetzen können. Die „Religiöse Auswanderer-Betreuung" wird u. a. die Auswanderer über die jüdisch-religiösen Verhak*"««^ im Ziellande (Gemeinde, Schulwesen, KaschruthverhältniÖOo „sw<) un{j über fce Möglichkeiten der rituellen Versorgung ^er Fahrt informieren. Die Religiöse Auswanderer-Betreuung — Aguda* Jisroel Berlin wird bestrebt sein, ihre Arbeiten in engstem Konnex mit den allgemeinen jüdischen Organisationen durchzuführen. Anschrift: Berlin N -1, Johannisstr. 4, 2. RabbÜierkonferenz. ft. Köln, 8. Juni. . Am Donnerstag, den 26. Mai, fand in Krefeld eine Tagung des Rheinisch -westfälischen Rabbinerverbandes statt. Nach Eröffnungsworten gab der Vorsitzende, Rabbiner Dr. Schönberger, einen Geschäftsbericht. Als erster Referent behandelte dann Gemeinderabbiner Dr. K o b e r (Köln) die sich aus dem neuen Gemeindegesetz ergebende Stellung des Rabbiners. Nach einem geschichtlichen Ueberblick über die Rechtsstellung des Rabbiners in den verschiedenen Judengesetzen und Gemeinden seit Beginn des 19. Jahrhunderts zeigte der Referent auf, wie sich die Stellung des Rabbiners nach dem, neuen Gemeindegesetz entwickeln wird und verlangte für den Rabbiner tatkräftige Mitarbeit in den Gemeinden und für ihren Bestand, wobei aber auch dem Rabbiner verwaltungsmäßig die ihm gebührende Stellung in der Gemeindeverwaltung zuzuweisen sei. Es sei ferner nötig, daß in jeder Gemeinde die notwendigen religiösen Einrichtungen zu schaffen seien, und daß jede Gemeinde einem Rabbinat unterstellt sei. Das müsse auch in dem geplanten Normalstatut verankert werden, zu dessen Ausarbeitung Vertreter des Rabbinerverbandes hinzuzuziehen seien. An das Referat schloß sich eine ausgedehnte Aussprache über die Stellung des Rabbiners in der Gemeinde, in der fast durchgängig betont wurde, daß die Bedeutung des Rabbiners in seiner Eigenschaft als Raw liege, und daß er als Helfer in menschlichen und religiösen Dingen unersetzlich sei. Hierbei kamen auch Schwierigkeiten der religiösen Praxis zur Sprache. In der Nachmittagssitzung entwarf Rabbiner Dr. Eschelbacher (Düsseldorf) an Hand von Reminiszenzen aus der Amtstätigkeit seines Vaters ein Bild.von der Stellung und der Arbeit des Rabbiners im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts. Es war für die Zuhörer besonders lehrreich, Vergleiche zwischen der damaligen, viel geruhigeren Amtstätigkeit eines Rabbiners und der heutigen vielseitigeren Tätigkeit zu ziehen, _ Bei GELLHORN ste INWEG 9 erfiaffen Sie äffe T^u^aren und iBesafgarfikef