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Der Israelit · 1938-05-19 · Heft 20 (19.5.1938) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
79 (1938)
Issue
Heft 20 (19.5.1938)
Date
1938-05-19
Page
– (sequence 3)
Language
German
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wmw ^ig^iiät^if38 De r r a e 1 i t Nr. .20. Sexte. 3 Festu. Richtigstellungen um das Sabbat-Jahr. (Fortsetzung von Seite 1.) nen Tresor des jüdischen Schrifttums, harrend der Stunde, da sie wieder in Geltung treten sollten. Nun ist die Zeit, da jüdische Menschen auf Heimatboden nach Väterart Arbeit verrichten, da- und sie hat kein allzu starkes Geschlecht gefunden. Wo das Schmittagesetz aus der Theorie ins Leben treten sollte, wurde daraus ein „Schmittaproblem", eine Streitfrage. Muß man, soll man, kann man? Oeffnet sich nicht ein Hintertürchen, um aus dem Zwange des alten Gesetzes, ohne den Zaun zu beschädigen, herauszuschlüpfen? Vielleicht! Und große Führer, deren Entscheidungen keiner Nachprüfung von unserer Seite unterliegen, haben solche Aus- und Umwege gezeigt. Um wie viel größer müßte aber unsere Bewunderung für die Menschen sein, die die Hintertreppe ablehnen und im vollen Bewußtsein der Verantwortung, die ihnen der heilige Böden auferlegt, sagen: „Wir suchen keine Heterim, wir wollen, der Welt zeigen, daß Israels Lancl heute noch die Fähigkeit hat, mit der Thor a ihre Söhne zu tragen. Hätten, jene großen Männer, die zu einer Zeit, da die jüdische Kolonisation in Palästina noch in den ersten Kinderschuhen steckte, glaubten, einen Weg der Erleichterung zeigen zu müssen,, diese Elite jüdischer Unbedingten noch erlebt, sie hätten in ihren Schriften auf ■diese als Beispiel und Muster für einen jüdischen Willen hingewiesen* ■der über alle Hindernisse und Hemmungen hinweg einen Weg--und keinen Ausweg — schafft. Nicht wollen wir uns auseinandersetzen mit •denen, die in Erez Israel im Drange der Zeitumstände glauben, auf dem ihnen gewiesenen Wege Konzessionen für sieb in Anspruch nehmen zu müssen. Sie .haben es mit ihrem Gewissen auszumachen und man darf annehmen, •daß sie den großen Männern, auf die sie sich stützen, auch in all . ihren Vorbehalten folgen. Scharf zurückweisen, müssen wir aber, die Außenseiter, die für ihre Person „sieben Jahre in der Jahreswoche Schmitta halten", mit der Bodenarbeit nichts zu tun haben, und sich anmaßen, über die „Ueberfrommen" herzuziehen und/ sie anit Hinweis auf die bekannten Schriften zu beraten und zu Belehren, ja, sie der Perhorreszierung autoritärer rabbinischer Gutachten zu zeihen. Haben diese Männer, die in den palästinensischen Zeitungen ungerüfen und unberufen ihre Stimme erheben, überhaupt jene Schriften und Gutachten je zu Gesicht bekommen? Sind ihnen jene Werke, tiefgründige halachische Abhandlung; in ihrer eigenen Sprache und-Terminologie überhaupt zugänglich? Vermutlich nicht! Sie hätten dann sonst nicht den Mut, ernste Worte tiefer Verantwortung, Frucht harten inneren Ringens, geboren als ntttP nKTlfi in schwerer Notzeit, leichtfertig in ihr Gegenteil umzubiegen. »• Man beruft sich zunächst auf den Gaon der Gaonim uni die Mitte des vorigen Jahrhunderts, Rabbi Ji'zchok Elchonon Spektor b"11 in Kowno. Dieser Führer seiner Generation gab sein Gutachten zu einer Zeit ab, da die einigen wenigen Kolonien in Palästina in den Anfangs- Stadien schwer zu ringen hatten und der große Philanthrop in Paris, von Zwischenmännern schlecht beraten, drohte, seine Hand und all* seine Subventionen von den Kolonien, die im Schmittajahre unbearbeitet bleiben, zurückzuziehen. Unter welchen Klauseln und Kau-, telen, Unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen sahen sowohl er wie sein kongenialer Zeitgenosse, R a bb i Jossef Bär aus B r i s k, eine Möglichkeit, im Schmittajahre auf dem Wege eines „Verkaufsvertrages" oder durch Nichtjuden auf dem Feld arbeiten zu lassen? Bei den aus der äußerst komplizierten halachischen Konstruktion gewonnenen Konzessionen spielt auch noch die Frage mit eine Rolle, ob es sich um Arbeiten handelt, die von der Thora a u s oder nur nach späterer r a b b i n i s c her A n o r d n u n g verboten sind, Von alldem haben die „Gelehrten", die „ernten ohne zu säen", d. h.. die oberflächlich und mißverständlich Entscheidungen verkünden, ohne sich durch das Gestrüpp, das zu diesen Lichtungen führt, zu wagen, keinen Schimmer von einer Ahnung. Sie lächeln überlegen: „Was heißt das, „von der Thora aus" oder „von den Rabbinern" her verboten? Ist nicht das Schwiithgesetz in unserer Zeit überhaupt im ganzen Komplexe seiner Vorschriften rabbinische Anordnung nur? Aehnliches konnte man vor kurzem in mehreren hebräischen Zeitungen lesen. So leicht wie die Zeitungsschreiber haben Sich aber jene großen Rabbiner die Aufgabe wahrlich nicht gemacht. Man lese das Werk "»iVn J—pl vom genannten Rabbi Josse! Bär Brisker auf Grund des Gutachtens von Rabbi Jizchak Elchonon, wo ausdrücklich betont wird, daß es auch zur Zeit des Tempelbestandes Feldarbeiten gab, die „von der Thora aus" verboten waren und andere, die man „nach rabbihischer Anordnung" unterlassen mußte. Ebenso kommt auch in unseren Tagen allen Arbeiten, die in der schriftlichen Lehre genannt sind, der Charakter von SJpnina zu. die auch nach jenen Erleichterungen im äußersten Notfalle höchstens durch einen Nichtjuden verrichtet werden dürfen. Uebrigens ist dieses auch in jenem klassischen Werke, auf das sich heute so viele berufen, ohne es zu kennen, im Werke p-)8n riülP von Oberrabbiner Kuk y'XT wiederholt mit einer Deutlichkeit ausgesprochen, die nur einem völligen Ignoranten entgehen kann. So schon im Geleitwort, Kap. 10, wo es heißt, daß man selbst im Zwange der Verhältnisse sich fernhalte von allen Arbeiten, die ein Kmun TltTN darstellen. In Kap; 14 dieses Werkes wird davon gesprochen, daß man unter allen Umständen wenigstens „durch Einstellung all der Arbeiten, die von der Thora aus verboten sind, das Schmittagesetz zur Geltung bringe." Die gleichen Ausführungen in Bezug auf die Arbeit ten, deren Einstellung auch in unseren Tagen von der Thora aus geboten sind, lesen wir noch ausführlicher in Kap. 15 und an anderen Stellen. Aus jeder Zeile dieses Buches kann man herauslesen, mit welch schwerem Herzen Rabbi Kuk an die Materie herangegangen ist und welche Freude es ihm bereitet hätte, zu hören, daß es doch noclr welche gibt, die selbst von den spärlichen Konzessionen im äußersten Notfalle keinen Gebrauch machen wollen. Die Wenigen, die damals schon (das Buch ist im Jahre 5670, also vor 28 Jahren, erschienen), allen Schwierigkeiten zum Trotze, Schmitta ohne Ausflüchte hielten, begrüßt Rabbi Kuk ^>«XT ia der Einleitung zu seinem "pHfl rntP (Seite 8) mit folgenden Worten: wnp 'as» -wx ™»iw B'Yinn h w wwm di om min Tosn Vsrü>ün arn pK3 rwitow msan nan 0)35^i nb "iT owa -bswösi na ^aa rm->pb troiai „Beialldem gibt es noch Männer von starker G'ttesfurcht, die, von der Heiligkeit der Bodengesetze und der Liebe zu ihnen beseelt, ungeachtet der Schäden und Mühen das ganze Schwiithgesetz nach Recht und Vorschrift mit aller Kraft erfüllen. Gesegnet seien diese Männer vor G'tt und ihrem Volke!" Und weiter, als eigene öffentliche Erklärung am Eingang des gleichen Werkes: „Bei alldem sei es fern von Jedem, aus dem in diesem Werke Gesagten irgend eine Gleichgültigkeit gegenüber dem heiligen Geböte der Schmitta abzuleiten oder eine Geringschätzung dessen, dem G'tt vom Geiste der Reinheit, von Mut und Vertrauen genug ins Herz gepflanzt hat, daß er die Schmittagesetze in all ihren E in z e 1 h e i t e.n halten möchte. Und vor allem sei die Warnung ausgesprochen, daß es kein Privater und? keine Institution wage, unsere Worte in dem Sinne zu mißbrauchen, daß sie diejenigen, die aus Liebe zu G'tt und Seinen Geboten dennoch alle Bestimmungen des Schmittagesetzes uneingeschränkt halten wollen, auf Grund dieses Heter zwingen wollten, Bodenarbeit in diesem Jahre zu verrichten . . So sehen in Wahrheit die Gutachten aus, auf die sich heute so viele, die sie nur vom Hörensagen kennen, berufen. In einem Schriftchen des Keren Hajis c h u w (Jerusalem 5698), das Aeußerungen führender Männer über Schmitta enthält, ist manch einer vertreten ,der sich zu den Jüngern und Verehrern,, wohl auch zu den besten Kennern Rabbi Kuks zählt. Und wie interpretieren sie die Worte ihres Meisters? Rabbi Amiel, der Oberrabbiner von Tel Awiw, schreibt in dieser Gutachtensammlung u. a.: „Wie wir zu jenen Erleichterungen auch stehen mögen, so verfolgen sie doch nur den Zweck, zu zeigen, daß im äußersten Notfalle gewisse Arbeiten das Schwiithgesetz nicht verletzen, keinesfalls aber zeigen doch jene Heterim, wie man die Mizwah von Schwiith erfülle." Und er verweist auf Talmud Gittin Folio 71, wo Menschen getadelt werden, die „Ihre Frücht« auf Umwegen ins Haus bringen, um damit die Maaserpflicht zu umgehen", obwohl nach der klaren Bestimmung des Gesetzes diese Art des Einbringens wirklich nicht zu Maaser verpflichtet. „All jene Entschediungen", schreibt auch der sefardische Oberrabbiner von Tel Awiw, Chacham U s i e 1, „entbindn uns als Gesamtheit nicht von der Pflicht, alles aufzubieten, um die unentwegt zum Gesetze Haltendeninden Stand zu s e tzen, das Sabbat jähr bedingungslos in all seinen Teilen einzuhalte n." „Es gilt zu wissen," schreibt auch der Oberrabbiner von Haifa, Rabbi Baruch Markus, „daß auch die Gaonim, die einen Ausweg durch vorübergehenden Verkauf des Bodens suchten, in der Arbeitsenthaltsamkeit derer, die auf die Konzession verzichten, eine höhere Denkart, einen Kiddusch Haschern schönster A r t s a h e n." Fast alle, so auch Oberrabbiner Duschinski, Jerusalem, verweisen auf die 112*7 '"#'13? fD ">*Viaa' im Psalm 103, der sich nach Midrasch auf die Schmittahaltenden bezieht. HD 'TD! „Helden an Kraft" sind die Menschen, die in heutiger Zeit solche Opfer der Thora zu bringen wissen, die in Ablehnung aller ihnen gebotenen Erleichterungen als 1131 "»Entf das Wort G'ttes in all seinen Ausstrahlungen bis ins Letzte erfüllen wollen, * Eine Richtigstellung und ein Appell sollten diese Worte sein. Der Appell ergibt sich aus der Fest- und Richtigstellung, daß wer heute unsere Arbeiterelite, die den Namen G'ttes mit der Einhaltung des Jahressabbat heiligt, unterstützt, nicht gegen die großen Männer, die einen Ausweg suchen, handelt, sondern gerade im Sinne dieser Meister, die immer wie-~ der die Hoffnung aussprachen, daß sich ein Geschlecht finde, dem die Thoragesetze unabdingbares Gut sind. Das Geschlecht hat sich gefunden. Es ist klein und gering an Zahl und Kraft. Aber hinter ihm steht — das soll es durch das Maß der ihm werdenden Hilfe erfahren — das ganze thoratreue Volk! I iiinfr-r* t- -j. , :l, : , . - für Herrenund Knaben von Frankfurt a. M. Hindenburgplatz \2 am Hauptbahnhof. nauu im uiiiumi i umru btii.i&.umi 1.4,11» y auch Herrenwäsche, Trikotagen und Badevyäsch

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