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Der Israelit · 1938-02-24 · Heft 8 (24.2.1938) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
79 (1938)
Issue
Heft 8 (24.2.1938)
Date
1938-02-24
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
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24. Fefcruar 1938 D e r I s r a e 1 i t Nr. 8 Seite 3 Auch von den Talaschas hört man wieder einmal was. Wie ebenfalls aus NeW York unter dem 15. Februar berichtet wird, ist dort auf Anregung von Dr. Fa'itlovitch ein Pro Falascha-Komiteegegründet worden, das im Zusammenwirken mit den italienischen Juden und mit der italienischen Kolonialregierung von Aethiopien das Hilfs- und Kulturwerk für die abessinischen Juden fortsetzen soll. Vorsitzender des Komitees ist Richter H. J. R e i t. Eine Anzahl weiterer bekannter führender Persönlichkeiten gehören ihm an. Es muß daran erinnert werden, daß Pro-Falascha-Komitees schon seit 1910 in verschiedenen Städten Europas bestehen oder bestanden. Die magere Frucht der ganzen dreißigjährigen Pro-Falascha-Bewegung steht in gar keinem Verhältnis zum Aufwand an Zeit,. Kraft und Geld. Woran das lag, ob an der Unzulänglichkeit der zuständigen Organisationen oder an der mißtrauischen Schwerfälligkeit der Falaschas selbst, soll hier nicht geprüft werden. Tatsache ist, daß sich die Verhältnisse und die Voraussetzungen für eine Falaschaaktiön seit dem abessinischen Krieg von Grund auf geändert haben. Instanzen, die heute Abessinien zum Gegenstand ihrer Forschung machten, hätten nun eine doppelte Aufgabe: das Leben der Falaschahalbbrüder zu heben, und das weite Land, in dem noch viele Schätze zu heben sind (es ist nicht im Goldgräbersinne gemeint), auf Ansiedlungsmöglichkeiten für heimatlose Juden zu prüfen. Nach der letzten bei uns in jüngster Nummer abgedruckten offiziösen Erklärung der italienischen Presse, wonach Italien „das Problern einer Heimschaffung für Juden" (leider nicht in Palästina) beschäftige, könnten die Versuche nach der einen wie nach der anderen Richtung hin mit Aussicht auf Erfolg unternommen werden. Es kommt eben nur darauf an, wie die Dinge angepackt werden. Aus den Hilchaus Talmud Tauroh. I. Das Lernen der Kinder. (Aus Schulchon Oruch Jaure Deo 245.) 1. Jedem Vater ist es geboten, seinen Sohn Tauroh zu lehren. Hat der Vater dies nicht getan, so muß der Sohn selbst Tauroh lernen. 2. Wie es geboten ist, seinen Sohn Tauroh zu lehren, so auch seinen Enkel; noch mehr: es ist j e d e m Weisen in Jisroel von der Tauroh geboten, Schüler auszubilden. Jedoch geht die Belehrung des Sohnes der des Enkels und diese der eines Fremden voran. 3. Der Vater ist verpflichtet, einen Lehrer für den Unterricht seines Sohnes in der Tauroh anzustellen. Diese Verpflichtung ist (bei Geltung jüdischer Gerichtsbarkeit) pfändbar. 4. Von wann ab muß man mit dem Tauroh-Lernen des Sohnes beginnen? Sobald er anfängt zu sprechen, lehre der Vater ihn die Verse: "m ms min »'wi ^sib?1 ynv und so allmählich immer mehr einzelne Tauroh-Verse, bis zum Alter von 5—7 Jahren. In diesem Alter (siehe 6) muß er ihn einem Lehrer zuführen. 5. In jeder Stadt müssen Kinder-Lehrer für den Tauroh-Ünterricht angestellt werden. (Denn durch rabbinische Anordnung hat über die in 3. erwähnto Püicht des Vaters hinaus die jüdische Einwohnerschaft einer jeden Stadt — Kehilloh — die Verpflichtung, Taurohlehrer für alle Kinder des Ortes ohne Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse der Eltern, anzustellen. Ein Ort, in welchem Kinderlehrer für den Tauroliunterricht fehlen, ist (nach jüdischer Rechtssprechung) in den Bann zu. tun, bis er das Versäumte nachgeholt hat. Versagt auch dieses Zwangsmittel, dann ist die Stadt zu : zerstören (wie eine zum Götzendienst verführte1 Stadt); denn „die Welt hat nur Bestand durch den : Hauch des Mundes Tauroh lernender Kinder."*) 6. Wenn es ortsüblich ist, daß der Lehrer vom Vater bezählt wird; dann muß der Vater, auch wenn es ihm seht1 schwer fällt, wenigstens für die Unterweisung in der ganzen schriftlichen Lehre einen bezählten Lehrer nehmen. Wenn es ihm aber irgend möglich ist, muß er auch für die Unterweisung in nliaS' TTO^Ü .mm »nwa einen bezahlten Lehrer anstellen. Ti Nacra der Vollendung des fünften Lebensjahres hat man die Kinder in die Tauroh-Schule zu bringen. Schwächliche Kinder erst mit 6 Jahren, (nach manchen körperlich schwache erst mit sieben Jahren). Jedoch sollen die Kinder schon im Alter von drei Jahren die hebräischen Buchstaben lernen. 8. Der Lehrer hat mit den Kindern den ganzen Tag und einen Teil der Nacht zu lernen, um sie daran zu gewöhnen, Tags und Nachts zu lernen. (Selbstverständlich mit Ausschluß der^Zeit, die zur Pflege des Körpers und der Gesundheit notwendig ist.) 9. Die Kinder dürfen niemals }hr Lernen uriterbrechen, außer während der letzten Stunden der Vortage von Sehabbos und Jomtow. 10. Wegen irgendwelcher Mizwaus dürfen die Kinder ihr Lernen nicht unterbrechen; nicht einmal,,wenn es sich darum handeln würde, das Bes Hamikdosch zu bauen. i 11. Am Sehabbos soll der Lehrer mit den Kindern keinen neuen Stoff durchnehmen wegen „Mühe am Sehabbos", sondern sie, sollen etwas, was sie schon einmal gelernt haben, am Sehabbos wiederholen. 11. Die Pflicht zu lernen. (Aus Schulchon Qruch, Jore Dea 246.) 1. Jeder jüdische Marin ist zum Taurohlernen verpflichtet, sei er arm oder reich, gesund öder leidend, ärmste von Tür zu Tür Frau und Kinder zu er- Tag und in jeder Nacht *) Es wird daher empfohlen, und war auch hierzulande üblich, die kleinen; Knaben Olef Beis und Chumisch im Bes hak'neses lernen zu lassen, damif das S'chus ihres Lernens der T'fillo der Erwachsenen, die dann im selben Raum stattfindet, vor G'ttes Thron Erhörungverschaffe, itfan «nn QV n" py?a in Anlehnung an M'lochim I 8, 28 „Wo der Lärm (lernbeflissener Kinder und auch Erwachsener), dort sei die Tefillo:" So erklärt sich ja auch die Bezeichnung nSchuli' für Bes hak'neses. jung oder alt; selbst der gehende Bettler, auch wer nähren hat, muß an jedem eine gewisse Zeit fürs Taurohlernen festsetzen. Wenn es Jemandem ganz unmöglich ist, zu lernen, weil ihm die Fähigkeit dazu abgeht, oder weil er zu stark beschäftigt ist, dann soll er Anderen, die lernen, ihren Unterhalt geben. Das wird ihm dann so angerechnet, als habe er selbst gelernt. 2. Man lerne Tauroh, ehe man der Pflicht der Eheschließung nachkommt; denn wenn man schon verheiratet ist und eine Familie zu ernähren hat, steht zu befürchten, daß man nicht mehr so intensiv Tauroh lernen kann. Wenn aber Jemand nicht ohne Frau sein kann, weil sein" Trieb stark ist, (das heißt; weil sein Gedankenleben nicht die unbedingt gebotene Reinheit und Heiligkeit haben wird, .wenn er nicht verheiratet ist), dann soll er heiraten, ehe er Tauroh gelernt hat. (Hier ist nicht von der in 1. und 3. besprochenen allgemeinen und ständigen Pflicht eines jeden jüdischen Mannes, sein ganzes Leben hindurch Tag und Nacht Tauroh zu lernen, die Rede, sondern von der zunächst jedem Juden, obliegenden Pflicht, schon als Kind und Jüngling (zuvörderst der Sorge des Vaters überantwortet) die ganze schriftliche Lehre mit ihrer mündlich überlieferten Erklärung bezüglich der Ausführungsformen der Gebote, auch' der rabbinischen,' ohne besondere Vertiefung, sich anzueignen. In diesem Sinne ist die Tauroh durch die Zahl der Halochaus begrenzt. Nur was die weitere Vertiefung in die Begründung der Halochaus anbetrifft, -durch welche der Lernende erst in Stand gesetzt wird, etwaige neu auftauchende, praktische Zweifelsfälle zu entscheiden, sowie bezüglich des tieferen Sinns der Mizwaus ist die Tauroh unbegrenzt, wie es heißt: u«">p D^nn) ikö -jms* 'am yp 'mm 'Van W> Raws, Schulchan Aruch, Hilch. T. T. 1, 5). 3. Bis wann ist man verpflichtet, zu lernen? Bis zum Tage des Todes. So heißt es: „Hüte Dich, . . . daß Du die Worte nicht vergissest, daß sie nicht weichen aus Deinem Herzen alle Tage Deines Lebens": sobald man sich aber mit der Tauroh nicht mehr beschäftigt, beginnt man zu vergessen. 4. Man soll sein Lernen in drei Teile teilen; 1. Die schriftliche Lehre, d. h.: die „24 Bücher", 2. Die M i s c h n a h, d. h.; die „mündliche Lehre", 3. T a 1 m u d , d. h.: die Fähigkeit zu erwerben eines aus dem anderen zu erschließen, richtig zu vergleichen, und die Ableitung vermittelst der überlieferten Regeln, nach welchen die Tauroh gedeutet werden soll, anzuwenden, so daß man den genau umschriebenen' Begriff der einr zelnen Mizwaus verkennt und dadurch die . Ableitung dessen weiß, was verboten und was erlaubt ist, all dessen, was man schon überlief eruhgsmäßig gelernt hatte. > ' Dies gilt aber nur,; wenn man noch im r Beginn des Lernens hält; wenn man :aber in der .Tauroh schon weiter fortgeschritten ist, und es nicht 'mehr nötig hat, ständig schriftliche und mündliche Lehre zu lernen, dann soll man nur zu bestimmten Zeiten diese Wissensgebiete wiederholen, damit man nichts von den Vorschriften der Tauroh vergißt und seine ganze übrige Zeit dem Talmud, je nach der Tiefe der Begabung, widmen. Nach manchen Ansichten genügt man mit dem^Lernen des Talmud Babli, der auch T'nach-Stelleri, Mischna und Geriloro enthält, seiner Pflicht in allen drei Teilen. ' Man soll nichts anderes lernen als T'nachi Mischna, Gemoroh und die Dezisoren. Damit allein wird man diese und jene Welt sich erringen, nicht mit dem Lernen anderer Wissenschaften; jedpeh ist es erlaubt, diese gelegentlich zu lernen, nur dürfen es keinesfalls Bücher von': „Minim", (d. h.: deren Verfasser die jüdischen Glaubenslehren nicht in ihrer Reinheit anerkennen) sein;; auch soll, man dies erst tun, wenn man schon ganz erfüllt ist vom Wissen des Verbotenen und Erlaubten, und der Vorschriften der Mizwaus. 5. Man . darf nicht einen unwürdigen Schüler Tauroh lehren, sondern man führe ihn erst wieder zun Guten? zurück, gewöhne ihn an den rechten Wandel und prüfe ihn darin; erst danach lasse man ihn ins Beshamidrosch und unterweise ihn in der Tauroh. 6. Von einem Lehrer, der nicht einen guten Wandel führt, darf man, auch wenn er ein sehr großer Talmid Chochom ist, und das Volk auf ihn dringend angewiesen zu sein scheint, keinesfalls Tauroh lernen, ehe er wieder zum Guten zurückgekehrt ist. 7. Wenn die Schüler den Lehrer im Unterricht nicht verstanden haben, soll er nicht zürnen, sondern wiederholen und auch oft wiederholen, bis sie die Halochoh in ihrer Tiefe begriffen haben. Ein Schüler darf auch nicht sagen, ich habe verstanden, wenn er tatsächlich nicht verstanden hat, sondern soll immer wieder fragen, und wenn der Lehrer darüber zornig wird, dann sage er ihm: „Rabbi, es handelt sich um die Tauroh, und ich muß lernen, und mein Verstand ist eben so schwach!" 8. Ein Schüler soll sich nicht vor seinen Genossen schämen, die es gleich beim ersten oder zweiten Mal verstanden haben, während er es auch nach vielfacher Wiederholung, noch nicht gelernt hat; denn wenn er sich dessen schämen wird, dann wird er aus dem Beshamidrosch herausgehen, ohne etwas zu wissen. So heißt es: „Wer sich schämt, wird nicht lernen"; „Wer leicht zürnt, kann nicht lehren". Das Gesagte gilt, wenn die Schüler den Gegenstand des Lernens nicht begriffen haben wegen seiner Tiefe oder wegen ihres unzureichenden Aufnahmevermögens. Wenn aber der Lehrer bemerkt, daß sie nachlässig sind beim Lernen, sich dabei gehen lassen und dadurch nicht verstanden haben, dann ist er verpflichtet, ihnen zu zürnen, sie mit Worten zu beschämen, um dadurch ihren Verstand zu wecken und zu schärfen. Daher ziemt es sich nicht, daß der Lehrer zu leichte Formen in seinem Benehmen vor den Schülern zuwendet, damit der Respekt Yor ihm erhalten bleibe, wodurch sie leichter bei ihm lernen werden. III. Ueber die hohe Bedeutung des Lernens. (Zusammengestellt aus Jaure Deoh 246.) 1. Die Heiligkeit eines Beshamidrosch steht höher als die eines Bes Hakneses. 2. Taurohlernen wiegt alle andern Mizwaus auf. Wenn man sich zu entscheiden hat, ob man irgendeine andere Mizwoh erfülle oder anstatt dessen in derselben Zeit Thora lerne, so gilt folgende Regel: Wenn die Mizwoh auch durch Andere erfüllt werden kann, dann soll man sein Lernen nicht unterbrechen; wenn nicht, soll man die Mizwoh erfüllen und dann"'" zu seinem Thorastudium zurück- " ■eilen./ 3. Vo'r''' dem igs4ilk.hen Richter hat jeder Mensch zuerst über die geSISSettbaii^&füllung der Mizwoh des Thoralernens Rechensenart 'abwiAgtgejp^—jdanach erst über seine sonstigen.'-H^andlungen. 'J t; 4. Man soll sich immer auefk^dann mit der Tauroh beschäftigen, wenn die Stufe des TTavb (d. h. um des eigentlichen Zweckes willen, aüä-JLiebe zu G'tt zu lernen und weiter zu lehren, zu beobachten und auszuführen) noch nicht erreicht wird, denn aus diesem Lernen i~mvb i<bv wird die höhere Stufe des rmvb erwachsen. 5. Die Worte der Tauroh haben keinen Bestand, wenn man im Lernen lässig ist; auch nicht, wenn man im Wohlleben und Genuß lernen .zu können glaubt, sondern nur wenn man sich gleichsam tötet für die Tauroh, d. h. seinem Körper ständig Entbehrungen zumutet, seinen Augen keinen Schlaf, seinen Lidern keinen Schlummer gönnt. Man soll sich nicht zum Ziele setzen," mit dem „Lernen" zugleich Reichtum und Ehre zu erwerben. Wer solche Gedanken hegt, der wird der ' Krone der Tauroh nicht gewürdigt. Sondern, (wenn man die Krone der Tauroh erringen will), dann-'muß man das Thoralernen zu seiner Hauptbeschäftigung und die Erwerbsarbeit zur Nebenbeschäftigung machen, verringere nach Möglichkeit alle andere Tätigkeit, um sich mit der Tauroh zu befassen. Und man muß dann alle Gedanken an die vergänglichen Werte aus seinem Herzen bannen, arbeite täglich soviel wie man zum Lebenserwerb:''tiStig hat, und widme die übrigen Stunden am Tage und in der Nacht dem Taurohlernen. Es gilt als besonders hohe Stufe der Vollendung, wenn man sich dabei von. seiner Hände Werk ernährt. So heißt es; „Heil jedem G'ttesfürchtigen, der in Seinen Wegen wandelt (d. h. in der Tauroh und in der Beschäftigung mit ihr); wenn Du aber gar von der Mühe Deiner Hände dabei genießest, dann heil und wohl Dir." (Tehillim 127.) 6. Wer im Bes Hakneses lernt — und erstrecht im Beshamidrasch — dem ist zugesichert, daß er das Gelernte nicht bald vergessen wird. Wer sich mit seinem Lernen im Geheimen abmüht, wird weise werden, wie es heißt: „Bei den demütig Stillen ist Weisheit". (Mischle 11, 2.) Wenn man laut lernt, dann hält sich das Wissen; wer aber leise liest, wird das Gelernte bald wieder vergessen. 7. Wer der Krone der Tauroh gewürdigt werde« will, soll besonders auf alle seine Nächte achtgeben, daß auch nicht eine Nacht nur mit Schlaf, Essen und

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