Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 79 (1938)
- Issue
- Heft 7 (17.2.1938)
- Date
- 1938-02-17
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 Nr. 7 Der Israelit 17. Februar 1938 T 5Tn HAtCg Kein.jüdiscKes Haus ohne die KEREN HATORAH Sammeldose! Bitte Dosen bei der Zen.trale' anfordern; Hamburg 13, Heinrich Barthstraße 21 Korrespondenzen. Deutsches Reich- Zählung der hilfsbereiten Juden in Deutschland. Berlin, 11. Febr. Von der Jüdischen Winterhilfe Berlin wird uns geschrieben: Die Zählung der hilfsbereiten Juden in Deutschland, die die Jüdische Winterhilfe am Sonntag, den 27. Februar^ in Form einer Haussammlung in allen jüdischen Gemeinden des Reiches durchführt, dient der Aufgabe, den Juden in den besonders notleidenden Klein- und Mittelgemeinden eine zusätzliche Hilfe zu bringen. Die Not in vielen Klein- und MitteJgemeinden hat sich in diesem Jahre außerordentlich verschärft. Der fünfte Teil der von der Jüdischen Winterhilfe Unterstützten könnte von ihr ohne Hergabe zentraler Mittel nicht versorgt werden. Eine starke Abwanderung ist in vielen Gemeinden zu verzeichnen; wenn auch die absolute Zahl der Hilfsbedürftigen in diesen Gemeinden im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen ist, so ist doch eine Zunahme des Anteils der Hilfsbedürftigen an der jüdischen Gesamtbevölkerung zu beobachten und somit eine Zunahme der Not. Der Prozentsatz der jüdischen Hilfsbedürftigen ist überall stark angestiegen. Die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, die neben der Leitung der gesamten Jüdischen Winterhilfe insbesondere der Versorgung der Juden in den Notstandsgemeinden ihre Aufmerksamkeit zuwendet, ist nicht imst-jnde, die Hilfsbedürftigen in diesen Gemeinden ausreichend zu versorgen, wenn sie nicht zusätzliche Mittel erhält. Die Zählung der hilfsbereiten« Juden in Deutschland am 27. Februar dient der Aufbringung der erforderlichen zusätzlichen Mittel. Diese Zählung knüpit an das Gebot der Zählung des Volkes (II. 30, 8—13), das in dem Wochenabschnitt enthalten 'st, der am Samstag, den 26. Februar 1938, verlesen wird. Jeder, der gezählt wird, soll ein Sühnegeld geben, ohne Unterschied, ob arm, ob reich. Alle die jüdischen Männer, Frauen und Kinder, die selbst oder für andere einen .Spendenschein erwerben, werden als „hilfsbereite" Juden gezählt. Der Hier abtrennen und im Kuwert an den Verlag senden. Bestellschein Ich/Wir bestellen hiermit beim ISRAELIT UND HERMON JÜD. BÜCHVERLAG G. m. b. H., Frankfurt a.M., Schützenstr. 12 Renegaten des Geistes von Oberrabb. Dr. Joseph-XARLEBACH zum Preise von PM. 1.00 oder/und Die Welt der Gebete L Kommentar zu den Werktagsgebeten von Rabbiner Dr. Ehe MÜNK. Paris zum Preise von RM. 5.00- Der Betrag wird auf Postscheck - Konto Frankfurt a. M. Nr. 19802 gezahlt_ soll per Nachnahme erhoben werden. Name Ort Nichtgewünscbtesbitte streichen. Gegenwert des Spendenscheins dient zur Betreuung der Hilfsbedürftigen in den Notstandsgemeinden. „Werkdienst am Zelt, der Gegenwart" nennt die Schrift die Hingabe eines Opfers bei der Zählung. Werkdienst am Zelt, das die Jüdische Winterhilfe schützend über die Hilfsbedürftigen unserer Gemeinschaft spannt, ist die Einordnung in die Zahl der Helfenden. Die Zählung der hilfsbereiten' Juden in Deutschland reiht die Jüdische Winterhilfe ein in die große Tradition des Helfens. Sie gibt jedem Juden in Deutschland die Möglichkeit, Solidarität zu üben mit denjenigen, die vereinsamt in den mittleren und kleineren Gemeinden leben. Wir wissen, daß diese Hilfe längstens nicht mehr nur materielle Not lindert, sondern daß sie die Einsamkeit aufhebt und dem Einzelnen das Gefühl der Geborgenheit in seiner Gemeinschaft gibt. Verbandstagung der Synagogengemeinden des Landrabbinatsbezirks Aurich-Osnabrück. Emde n, 14. Febr Am Sonntag, den 6. Februar d. J., fand im Gemeindehaus zu Emden -eine Tagung der Vorsteher des Landrabbinatsbezirks statt, die sehr gut besucht war. Der Vorsitzende des Verbandes, Herr Gemeindevorsteher Louis W o 1 f f , Emden, begrüßte die Anwesenden und hielt einen ehrenden Nachruf für die kurz vor Beginn der Sitzung verstorbene Gattin des Synagogenvorstehers Max v. d. Walde, Emden. Nach einer kurzen Ansprache des Herrn Land-- rabbiners Dr. Blum wird in die Tagesordnung eingetreten. Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird folgender Beschluß einstimmig gefaßt. Die in der Vorsteherversammlung vom 22. Mai 1933 eingesetzte Kommission (,,Kommission für die Interessen der jüdischen Gemeinden des Landrabbinatsbezirks Emden-Osnabrück") wird aufgelöst. Zu Punkt 2 wird ebenfalls einstimmig folgendes beschlossen. Es wird ein aur.? Mitgliedern bestehender Vorsteherausschuß gebildet. Zu Mitgliedern dieses Ausschusses wurden gewählt Landrabbiner, Dr, Blum, Emden; Louis Wolff, Emden. -Vorsitzender; Adolf Weinberg, Norden; Harry Knurr, Leer; Markus Heß, Papenburg; I. Cohen, Meppen; Katzmann, Osnabrück. Dieser Ausschuß übernimmt folgende Aufgaben: 1. Die Vertretung der gemeinsamen Interessen sämtlicher Gemeinden des Landrabbinatsbezirks gegenüber den Behörden und übergeordneten Verbänden. 2. Die Regelung der Besoldungsangelegenheit des Landrabbiners, sowie die Ueberwachung der Landrabbinatskasse. 3. Die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Gemeinden und innerhalb der Gemeinden; im letzteren Falle jedoch nur auf Antrag einer Partei. Zu Punkt 3 spricht Herr Rechtsanwalt Dr. R o s e n a k , Bremen, als Vertreter des Hilfsvereins der Juden «^Deutschland über die Fragen der Auswanderung und gibt einige Richtlinien für die Hilfsarbeiten der Gemeindevorstände bei Auswanderungsvorhaben. Die Vertreterin des Provinzialverbandes für jüdische Wohlfahrtspflege, Frl. Ascher, Hannover, berichtet über die Bearbeitung der Wohlfahrtsangelegenheiten in den Gemeinden und fordert zu tatkräftiger Mitarbeit auf, um die nötigen Mittel zur Erledigung der an die Gemeinden herantretenden Anträge,, zu beschaffen.. Mit Worten des Dankes schließt der. Vorsitzende um 18.30 Uhr die Tagung. . : ' - : \.~ '^s " Oesterreich. Das Fremdengesetz in Oesterreich.! ' Wien ,;.14. Febr! Ueber den Entwurf zum; F r e m d.e.n g e s e t z e , der schon demnächst vom Ministerium dem Bundestag zur Genehmigung vorgelegt wird, haben wir bereits berichtet. Ueber Inhalt, Zweck und Sinn des Gesetzes erfährt man aus einer den Regierungskreisen nahestehenden Korrespondenz u. a. folgendes: Nach: der gegenwärtigen Praxis . kann, jeder Ausländer, der sich im Besitz eines gültigen Reisepasses befindet, der im Verkehr mit jenen Staaten, ^nit denen noch Visumzwang besteht, ein gültiges Visum zu tragen hat, nach Oesterreich einreisen und hier ungehindert Aufenthalt nehmen. Nur^zur Ausübung eines Erwerbes vals Angestellter oder Arbeiter bedarf er im Sinne des Inlandarbeiterschutzgesetzes einer besonderen B e w i 11 i g u n g , die die Industrielle Bezirkskommission nach^ Anhörung der in Betracht kommenden BeEufskörperschaften erteilen kann. ' ' -J „. Av.cfr."daÄ^orbeVieitung?befindliche Gesetz wird' jedem Ausländer bei Einhaltungder vorstehend ^angeführten Voraussetzungen d|e Eirireise 'nabh Oesterj reich gestatten,. Nur jene Ai^gehörigen fremder Staaten, die im Bundesgebiet einem Erwerb, gleichgültig, ob als Unternehmer oder Angestellter, nachzugehen beabsichtigen, haben sofort um Auf ent ha 1 t.s b e - willigung anzusuchen. Ferner haben um Aufenthaltsbewilligung Personen anzusuchen, die in Oesterreich aus Unterstützungen und materiellen Zuwendungen von Personen ihren Unterhalt bestreiten, die nicht zu diesem Unterhalt durch das Gesetz verpflichtet sind. Diese Bestimmung bezweckt in erster Linie den Aufenthalt von Personen zu kontrollieren, die die Kosten ihres Aufenthaltes auf österreichischem Boden aus Zuwendungen von Organisationen bestreiten, die zum, Bundesstaat Oesterreich in politischem Gegensatz stehen. Da die angesuchten Aufenthaltsbewilligungen diesen Personen auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes selbstverständlich verweigert werden können, ist dadurch die Handhabe zur Entfernung solcher Personen aus dem Bundesgebiet gegeben. r< Jeder Fremde, der nur als - Vergnügungsreisender oder zur Erholung Oesterreich aufsucht,- kann sich, sofern der vorliegende Entwurf Gesetz wird, ohne weitere Anmeldung als sie durch die Ausfüllung des polizeilichen Meldezettels gegeben ist, drei Monate auf österreichischem Boden aufhalten. Erst wenn dieser Zeitraum verstrichen ist, obliegt ihm die Verpflichtung, um eine Aufenthaltsbewilligung anzusuchen. Sie wird vom Landeshauptmann des Bundeslandes, in dem er sich aufhält (Bürgermeister) ohne weiteres erteilt, wenn tatsächlich die vorstehend wiedergegebenen Voraussetzungen zutreffen. Diese Bestimmung in dem neuen Gesetz ist kein Novum im Vergleich zur Gesetzgebung anderer Staaten. Die Schweiz verlangt diese Aufenthaltsbewilligung bereits nach einem Monat, die Tschechoslovakei nach zwei Monaten und auch andere Staaten stellen diese Forderung. Daten über die jüdische Bevölkerungsbewegung'. Wfen, .15. Febr. Die Amtsdirektion der. Kultusgemeinde Wien veröffentlicht auf Grund der vom Matrikelamte der. Israelitischen Kultusgemeinde Wien geführten Ausweise nachstehende Daten über die Bewegung der jüdischen Bevölkerung im Jahre 1937: Die Zahl der Geburten betrug in diesem Jahre 720, die Zahl der Sterbefälle 2824, die Zahl der Eintritte in die jüdische Religionsgesellschaft 262, die der Austritte 620. Die Zahl der Geburten, die im Jahre 1923 noch 2733, im Jahre 19-30 1222 und im Jahre 1936 757 betrug, erreichte ihre niedrigste Ziffer von 720 im Jahre 1937.;' V' Von den geborenen Kindern waren 22, von den verstorbenen Personen 121 Ortsfremde.:Nach Abrechnung dieser auf Ortsfremde Bezug habenden Zahlen und unter Berücksichtigung der Geburten, Todesfälle, Eintritte. und Austritte ist im Jahre 1937 eine. Verringerung der jüdischen Seelen in Wien um 2363 » zu verzeichnen. Diese Zahl erhöht sich,-„noch durch;die Auswanderung nach Palästina und -anderen Ueberseeiändern. Die ständig sinkende Zähl der jüdischen Bevölkerung kommt auch in den Volkszählungsergebnissen der Jahre 1923 und 1934 zum Ausdruck;f Während im Jahre 1923' in ganz Oesterreich 220.208 Juden und b iervon in. Wien 201.513 gezählt wurden, fiel die Gesamtzahl "der; Juden in Oesterreich'-im Jahre 1934 auf 19L481 Und hiervon in Wien auf -176.034. Innerhalb dieses Zeitraumes verringerte sich die jüdische Bevölkerung in Wien um 25.479 Seelen, das ist'um 12,6 Pros. 1;'• Der natürliche Abgang betrug iri den Jahren 1^35, 1936 und 1937 weitere 6927 Seelen,- so daß die jüdische Bevölkerung Wiens Ende 1937 unter Berüc'ksichtigung der in den Jahren 1935 und 1936 stattgefundenen erheblichen Auswanderung höchstens 16^000 bis 167.000 Seelen zählt. Ungarn, : Sir Ronald Storrs in Budapest.' Budapest, 10. Febr. "'. Anläßlich der .Anwesenheit' des vormaligen Gouverneurs von. Jerusalem in Budapest, begrüßte*; ihn der zur Zeit in Budapest weilende- Rabbiner Jonathan H o r o'v i c z , Präsident der palästinensischen^ iLändesorg^nisation der Ägüdas Jisroel aus Jerusalem, »mit dem er in seiner Regierungszeit amtliche und-persönlich freundliche Beziehungen unterhielt. Der:- illustre Gast ludden Rabbiner zu seinem Vortrage inr Iunerstädter Klub ein, und in eineri freundschaftlichen Unterhältung überbrachte Herr ^Rabbiner »H.iö x.p - v'i c z dem1 illustren Gast 'den ,Dank der Agtidazentrale für die 'sympathischen Aufsätze in seinein; neuen. i>t«U^i