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Der Israelit · 1938-02-10 · Heft 6 (10.2.1938) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
79 (1938)
Issue
Heft 6 (10.2.1938)
Date
1938-02-10
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seit? Zi. Nr.. 6 D 1 i t 10. Februar 1938 Klärung in den Organisationsfragen der Agudas JisroeL Ein Aufruf zur Arbeit. Von der Londoner Exekutive der Agudas Jisroel wird uns geschrieben: Die Wiener Plenarsitzung des Geschäftsführenden Ausschusses der- Agudas Jisroel-Weltorganisation hat erfreulicherweise in den Organisationsfragen, die für die praktische Aufbauarbeit in Erez Jisroel wichtig sind, die notwendige Klärung gebracht, Die Kompetenzen der einzelnen Organe — Keren Hajischuw-Direktorium, Sochnuth, Poalim — sind sorgfältig abgegrenzt, und eine harmonische Zusammenarbeit der an der Spitze v dieser Organe stehenden Persönlichkeiten ist gesichert worden. Nun aber gilt es, die Formen mit Gehalt -zu erfüllen und sich den schweren Aufgaben gewachsen zu zeigen, die die Sorge um die Rettung des jüdischen Landes für G'tt und seine Thora an jeden Einzelnen von uns stellt. Die gesetzestreue Judenheit Deutschlands wird dabei, wfe bisher, beispielgebend voranzugehen haben. Der Keren Hajischuw unter der energischen Leitung Dr. Isaac Breuers fordert das Opfer erheblicher Geldleistungen, um unserer eigenen Jugend eine Existenz auf eigenem Boden, H i t h j a - schwuth, in Kibbuzim.und Kolonien als Einzelarbeiter oder in Kooperativen zu ermöglichen, Schulen zu schaffen und zu unterhalten, die der Jugend den wahren jüdischen Geist, den Geist Jet* Thora und der Mizwoth vermitteln, Einrichtungen ins Leben zu rufen, um überall im öffentlichen Leben Erez Jisroels die schwer bedrohten Interessen des thoratreuen. Judentums zu vertreten und zur Geltung y.u bringen. ' Jedes Land hat sich zur Aufbringung einer bestimmten Minimalst mme verpflichten müssen, die gedeckt werden m U ß, soll nicht, G'tt behüte, schwerster Schaden für die Gesamtheit entstehen. Wir rufen alle Agudisten auf, ihre Pflicht zvl tun und im Geiste der alten Schekolim-Lehre zur Rettung des Heiligtums die ganze Summe ihrer materiellen und moralischen Kraft für das Sammelwerk einzusetzen. Die Judenfrage im englischen Parlament. London, 7. Febr. Auf eine Frage von Col. Wedgewood erklärte Mr. Eden heute im Unterhaus, daß die von den jüdischen Organisationen beim Völkerbund eingereichten Eingaben, soweit Rumänien in Betracht kommt, nach dem üblichen Verfahren durch ein Dreier-Komitee geprüft werden. Das Komitee werde für seine Arbeit keineswegs die nächste Ratssitzung abzuwarten haben. Mittlerweile studiere auch die Regierung die Frage, ob eine unmittelbare Aktion den Umständen nach nützlich sei. t. " -» Die Vereinigten Staaten seien nicht Mitglieder -des Völkerbundes und daher nicht in derselben Lage wie England und Frankreich als Mitunterzeichner der Minderheitsschutzverträge. Wedgewood suchte alsdann nochmals die Rei gierung dazu zu drängen, mit den Vereinigten Staaten in Beratung zu treten, die aus humanitären Gründen an dem Schicksal der rumänischen Juden interessiert, seien, Eden erwiderte jedoch, er glaube nach dieser Richtung nichts tun zu können. Die englische Regierung habe schon vor dem Zusammentritt des Völfrerbundrates völlig klar gemacht, welchen Standpunkt sie in dieser Frage einnehme. Der Teilungsplan nicht aufgegeben. x London, 10. Febr. Im Verlauf einßr Aussprache im Unterhause am 9. Februar gab Kolonialminister O r ni s b y - G o r e einen Ueberblick über die gegenwärtige Lage!in P a 1 ä s t i n a und stellte fest, daß die bewaffneten Widerstände in den letzten Wochen nicht abgenommen hätten. Dagegen wären die Gefechte mit Freischaren in diesem Zeitpunkt zum Stillstand gekommen. Die Mandatsbehörden unternähmen in den Gebieten,; aus denen die Anwesenheit von Freischaren gemeldet worden sei) weiterhin alles, um ih?e Verstecke aufzuspüren. Die Polizei übe eine strenge Kontrolle über den Waffenbesitz aus. — Auf eine Anfrage erklärte der Minister, die englische Regierung habe den im vergangenen Juii in feinem Weißbuch bekanntgegebenen und im September in Genf vorgelegten Teilungsplan Palästinas nicht fallen gelassen. Das Todesurteil gegen Jecheskel Altmann- Jerusalem, 5. Febr. Das Kriegsgericht hat den Polizisten Jecheskel Altmann nach Vernehmung von 11 Belastllilgs- und 5 Entlastungszeugen zum Tode verurteilt. Sowohl Oberrabbiner Herzog als auch Oberrabbiner Duschinski habe sich an den Oberkommandierenden mit der Bitte um Begnadigung des Verurteilten gewendet. Das Arbeiterblatt „Dawar" weist darauf hin, daß die Führer der jüdischen Gemeinschaft die Jugend unausgesetzt zur Zurückhaltung ermahnt hätten. Wenn Altmann dieser Mahnung nicht Folge geleistet habe, so müßten doch die Eindrücke der beiden vergangenen Jahre des Terror5 mit in Rechnung gezogen werden. Möge man das Schicksal des unglückseligen Altmann, so schließt der „Dawar", nicht schlechter gestalten, als dasjenige der zahlreichen Angeklagten, deren Todesurteil in mildere Strafen durch den Oberkommandierenden umgewandelt worden sind. * * ' ■•!:; Jerusalem,?. Febr. Der Oberkqmmandierende, Generalmajor A. P. Wavell, hat das Todesurteil gegen Jecheskel A 11 m a n n in lebenslängliche Gefängnisstrafe umgewandelt. Der Hilfsverein zur Frage jüdischer Einwanderung nach Kanada. Zu der von uns veröffentlichten Nachricht über die positive Stellungnahme Canadas zu einer landwirtschaftlichen Einwanderung von Juden schreibt uns der Hilfsyerein der Juden in Deutschland unterm 31. Januar folgendes: „Bis vor kurzem hat sich Canada* jeder jüdischen Einwanderung gegenüber fast völlig abweisend verhalten; höchstens Landwirte mit erheblichem Kapital oder ganz nahe Angehörige in Canada Ansässiger konnten unter Umständen einwandern. <Wir haben die Möglichkeiten in Canada'nicht nur aufmerksam verfolgt, sondern" über London mehrfache Interventionen versucht, tin* dieses aussichtsreiche Land, mehr zu erschließen. In allerletzter Zeit scheint sich im Zusammenhang mit der Besserung . der Wirtschaftslage eine Äenderung der canäidischen Einwanderungspraxis anzubahnen — wenn auch keineswegs klar ist, von was für Einwanderungsbeamten die von Ihnen wiedergegebene Erklärung tatsächlich stammt; d. h, ob es wirklich maßgebende Beamte waren." Wir möchten unsererseits ausdrücklich erklären, daß unsere kritische Bemerkung sich in keiner Weise gegen den Hilfsyerein-;oder gegen Stellen in Deutschland, die sich mit der Auswanderung befassen überhaupt, gerichtet hat, sondern ausschließlich auf den Schaden hinweisen sollte, der den Gesamtheitsinteressen dadurch entsteht, daß nicht längst in London oder New York ein einheitliches jüdisches Wanderungsamt geschaffen worden ist. Ein solches Amt, wenn es vorhanden wäre, würde über die Lage in Canada zweifellos rascher und genauer unterrichtet sein, als es den zahlreichen Organisationen in den verschiedenen Ländern der Natur der Sache nach möglich sein kann. Das neue Ausländergesetz in Oesterreich. W i e n~ 6. Febr. Der Ministerrat überwies das neue Ausländergesetz den vorbereitenden Organen der Bundesgesetzgebung zu rascher Erledigung. Nach dem neuen Gesetz sind alle Ausländer verpflichtet, sich sofort nach ihrer/Einreise nach Oesterreich eine „Erkennungskarte" zu beschaffen, so wie sie künftig auch jeder: andere Einwohner Oesterreichs besitzen muß.'^Wer sich ohne Erkennungskarte in Oesterreich aufhält, kann nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes sofort über die Grenze abgeschoben werden. ' Weiter wird uns darüber aus Wien geschrieben: ' In dem Entwurf hat man sich für die Lösung entschlossen, daß nicht erst nach einem sechsmonatigen, sondern bereits nach Ö'inem dreimonatigen Aufenthalt im Bundesgebiete jeder Ausländer um die Aufenthalts K e w i 11 i g u n g; ansuchen muß, gleichgültig, zu welchem Zweck er in' Oesterreich weilt. Wer ^einem Erwerbnachgehen will, ob er nun Unternehmer oder Angestellter ist, muß unmittelbar*; nach der Einreise um die Erlaubnis einkommen. Dasselbe gilt von allen Personen, die von der Unterstützung anderer leben, welche nicht gesetzlich zu deren Unterhalt verpflichtet sind. Mit dieser Bestimmung soll dem längeren Aufenthalt politischer Flüchtlinge ein Riegel, vorgeschoben werden. Die Gesuche um die Bewilligung zum Aufenthalt sind bei der Bundespolizeidirektion, bezw. bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen. Die Entscheidung hierüber trifft in Wien der Bürgermeister, sonst der Landeshauptmann. Bei einer Abweisung des Gesuches besteht die Möglichkeit der Berufung an das Bundeskanzleramt. Wird die Berufung auch dort abgelehnt, dann hat der Ausländer das österreichische Gebiet zu verlassen, andernfalls er abgeschoben werden müßte. Winter - Schluß - Verkauf Günstige Einkaufsgelegenheit für Auswanderer

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