Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 79 (1938)
- Issue
- Heft 4 (27.1.1938)
- Date
- 1938-01-27
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 Nr. 4 D,er I s r a,e 1 i t 27. Januar 1938 ben und dementsprechend ein Kampf um die Macht völlig fern liegt, die sich vielmehr ausschließlich von Liebe zu ihrem Volke und,ihrer sittlichen Lebensauffassung leiten lassen. So also stellt sich das Wirken der wahren Führer des jüdischen Volkes dar, wenn es einmal in das helle Licht der Geschichte tritt. Selbst die haßerfüllten Schilderungen eines Gegners, wie es Josephus gewesen ist, vermögen den Eindruck der sittlichen Höhe und des Weitblicks ihrer Staatsführung nicht zu verwischen. Sie haben die politischen, militärischen und finanziellen Erfordernisse durchaus erkannt und bewiesen, daß sie das Leben mit allen seinen Schwierigkeiten zu meistern verstanden. Einer Ergänzung ihrer Staatsauffassung durch „sadduzäische Staatskunst" bedurfte es damals gewiß nicht und bedarf es auch heute nicht! Die ungeheure Lebenskraft dieser Staatsidee ist überdies hundertfältig erprobt durch die Geschichte all jener autonomen Verbände, in welchen das jüdische Volk schon seit der Zeit des zweiten Tempels außerhalb Palästinas zusammengefaßt war. Seit der ersten Zerstörung befand sich der Hauptteil des jüdischen Volkes nicht mehr in Palästina, sondern in Babylonien. Dort lebten sie^geschlossen in bestimmten Gebieten unter eigener autonomer Verwaltung zusammen. An ihrer Spitze standen Exilarchen, welche im Verhältnis zu den Königen etwa die Stellung von Lehensvasallen einnahmen. Die Hauptorte waren Nehardea und Neziwin. Hierüber berichtet Josephus folgendes: „In Babylonien liegt eine Stadt Naarda, die sehr bevölkert ist und außer anderen Vorzügen auch ein fruchtbares, ausgedehntes Gebiet besitzt. Dazu kommt, daß sie nicht eingenommen werden kann, weil sie rings vom Euphrat umflossen und stark befestigt ist. Gleichfalls von diesem Flusse umströmt ist auch die Stadt Nisibis, welche in jener Gegend liegt. Die Juden, die sich auf die natürliche Festigkeit dieser "Orte verließen, verwahrten hier die Doppeldrachme, welche jeder Jude G'tt nach dem Gesetze opfern mußte, sowie alle übrigen Opfergelder und betrachteten diese Städte gleichsam als ihre Schatzkammern. Von hier aus wurde das Geld dann zu bestimmten Zeiten nach Jerusalem geschafft, und zwar aus Furcht vor den Räubereien der Parther, denen Babylonien zinspflichtig war, unter Bedeckung von mehreren Tausend Mann." (Altert. 18, 9, 1.) Naturgemäß setzt schon dieses eine vollständige Organisation der Verwaltung voraus. In welchem Geiste sie geführt wurde, lehrt die Tatsache, daß man selbst in Palästina den babylonischen Juden eine höhere Stufe in Bezug auf die Familienreinheit zuerkannte als den palästinensischen. (Kidduschin 69, 71; D. H. Ic S. 102.) Die Rechtspflege lag im weitesten Umfange in den Händen der Juden. Man gab daher bei Meinungsverschiedenheiten in Rechtsfragen der Ansicht der babylonischen Gelehrten häufig den Vorzug, weil sie über eine große Praxis auf diesem Gebiete verfügten. Aehnlich lagen die Verhältnisse der Juden in Alexandrien, welche dort zwei von den fünf Stadtteilen bewohnten. Ueber sie bemerkt Strabo (Josephus Altert. 14, 7, 2): „In Aegypten ist es ihnen verstattet worden, zu wohnen und ein großer Teil von Alexandria ist diesem'Volke besonders eingeräumt. Sie haben^auch ihren eigenen Vorsteher, der ihre eigenen Gemeindeangelegenheiten leitet, Recht spricht und ihre Verträge bekräftigt, als wenn er der wirkliche Beherrscher eines Staates wäre." (Fortsetzung folgt.) Korrespondenzen. Deutsches Reich. Transierveriahren für jüdische Auswanderer. Berlin, 18. Jan. Die Presse-Abteilung der Reichsvertretung der Juden in Deutschland, teilt mit: Da noch nicht feststeht, wann das Transfer-Verfahren wieder aufgenommen werden kann, das von der Allgemeinen Treuhand-Stelle für die jüdische Auswanderung GmbH. (Altreu), Berlin W 35, Poisdamerstr. 72, auf Veranlassung der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung im November v, Js. zur Förderung der jüdischen Auswanderung aus Deutschland eingeleitet worden ist, wird die Altreu, von ganz besonders dringlichen Fällen für kleinere Beträge abgesehen, neue Anträge bis auf weiteres, nicht entgegennehmen. Eine etwaige Wiederaufnahme des Verfahrens "wird in den jüdischen Blättern bekanntgegeben werden. Das „Beth-Chinuch" in Berlin. Berlin, 19. Jan. Die Einrichtungen der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland auf dem Gebiet der Erziehung von Jugendlichen wurden vor zwei Jahren um eine Erscheinung bereichert, die bis heute einzigartig ist: Es handelt sich um das Beth-Chinuch in Berlin. Eine kürzlich stattgefundene Veranstaltung des Beth- Chinuch gibt Veranlassung, einer breiteren Oeffentlichkeit von dieser Institution Kunde zu geben. Als es notwendig wurde, schulentlassene jüdische Jugendliche aus Kleingemeinden zur Weiterbildung und Berufsvorbereitung in den Großstädten unterzubringen, erkannte die als ,,Noar Agudati" organisierte thoratreue Jugend in Deutschland die Besonderheit der Situation für die aus konservativen Elternhäusern stammenden Jugendlichen. Es war zu befürchten, , daß die religiöse Grundhaltung dieser Jungen in dem religiös einheitlichen Milieu der bestehenden Institutionen erschüttert werden würde. Andererseits erkannte die Leitung des ,,N. A.", daß falls sie selbst die Erfassung und Ausbildung ihrer Jugend vornehmen würde, in Berlin eine jüdische Erziehungsstätte idealer Prägung entstehen könnte. Es gelang, eine ausreichende :• Zahl guter und geeigneter Räume für Wohn- und Unterrichtszwecke zu finden "und zwar ganz nahe dem Rabbinerseminar mit seiner Synagoge, seiner Bibliothek und überhaupt seiner Atmosphäre. Es ist bekannt, welch eminent erzieherische Wirkung die Versenkung in das jüdische Traditionsgut hat, wie es auf den Jesehiwoth des Ostens noch heute gepflegt wird. Das B. Ch. ist eine gute und fruchtbare Synthese aus Jeschiwah und ,,Beth Chaluz". Es herrscht dort eine kameradschaftliche Beziehung zwischen Lehrer und Schüler, es herrscht ein Ton wie in einer großen Familie. Das tragende Element der Erziehung ist die echte und doch welfcoffene "und frohe Jüdischkeit, wie sie vor allem von der Persönlichkeit des Leiters, des jungen Seminardozenten Rabb. Abraham Wolff repräsentiert wird. Der Lehrplan vereinigt ebenfalls die Vorzüge der Jeschiwah mit den Erfordernissen einer wirklichkeitsnahen Erziehung unserer Jugend: Im Vordergrund steht das Studium d<ss Talmud, A&aehea Chumisch sowie die anderen jüdischen Fächer- und einige Profanfächer. Außerdem nehmen die Jungens an den handwerklichen Kursen der „Vorlehre" der jüdischen Gemeinde teil. Bestimmend aber ist das „Lernen". Was hierin erreicht wird, ist einzigartig und nur zu begreifen aus der vollen Erschließung der geistigen und der Gemütskräfte in diesen jungen Menschen. Wer kürzlich Gelegenheit hatte, der öffentlichen Semesterprüfung — traditionsgemäß „Verhör" genannt — beizuwohnen; wird es kaum für möglich halten, daß die jüdischen und hebräischen Kenntnisse beim Eintritt ins Beth-Chinuch bei den meisten minimal waren. Es handelte sich bei der Prüfung um einige Abschnitte aus dem Traktat Kidduschin und hier zeigte sich trotz aller Kompliziertheit der Materie eine sehr erfreuliche Sachkenntnis und Klarheit. Der Rektor des Rabbinerseminars, Herr Rabb. Dr: Weinberg, griff in das Verhör ein und stellte überraschende Fragen, deren Beantwortung von den Jugendlichen in selbständiger Gedankenführung erarbeitet wurde. — Die Schüler sind nach Vorkenntnissen und Reife in drei verschiedene Gruppen! eingeteilt; jede Stufe leistete im Rahmen des Gelernten Gutes. Das Beth-Chinuch stellt für die schulentlassene' Jugend Berlins und der Provinz eine erstrangige Stätte der jüdischen Erziehung dar, für deren Schaffung und Erhaltung die jüdische Gemeinschaft allen beteiligten Organisationen (R. V., Jüdische Gemeinde Berlin, Adaß Jisroel) Dank schuldet. Oesterreich. Statistisches aus Oesterreich, Wien, 17. Jan. Nach dem Ergebnis der Volkszählung des Jahres 1923 wohnten im österreichischen Bundesgebiet insgesamt 220 200 Juden, und zwar in Wien 201 513 und in allen Bundesländern zusammengenommen 18 695. Die letzte Volkszählung, die in Oesterreich im Jahre t934 durchgeführt wurde, wies bereits eine jüdische Gesamtbevölkerung im österreichischen Bundesgebiet von bloß 191481 und also einen Abgang von 28 727 Seelen oder 13,1 Proz. auf. Davon entfiel auf Wien mit seiner damaligen Judenzahl von 176 034 ein Abgang von 25 479, auf die Bundesländer, die insgesamt 15 447 jüdische Einwohner hatten, ein Abgang von 3248. Innerhalb von elf Jahren betrüg also die. Verminderung der j ü-d ischen Bevölkerung in Wien 12,6 Proz,, in den Bundesländern sogar 17,3 Proz. Die 15 447 Juden in der österreichischen Provinz verteilen sich auf acht Bundesländer; So leben gegenwärtig in-Niederösterrei.ch, der judenreichsten österreichischen Provinz, 7716, im Burgenland 3632, in der Steiermark 2195, in Oberösterreich 866, in Salzburg 239, in Kärnten 269, in Tirol 365 und in Vorarlberg 42 Juden. Rumänien. Die neue jüdische Lage in Rumänien. Bukarest, 24. Jan. Auf Anordnung des Arbeitsministeriums wurden alle jüdischen Aerzte aus den Sozialversicherungskassen entfernt. Den Rabbinern Rumäniens ist Untersagt, an rumänischen Schulen jüdischen Religionsunterricht zu. erteilen. Nach einer Verfügung des Kultusministeriums sollen Rabbiner in rumänischen Gemeinden, die die rumänische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, keine Prolongierung ihrer Pässe mehr erhalten und dementsprechend bald das Land verlassen. Außerdem hat der Kultusminister beschlossen, die Subventionen an die jüdische Religionsgemeinschaft im ganzen Lande einzustellen. Ueber die Revision des Staatsbürgerrechtes werden im rumänischen^ Amtsblatt vom Samstag genaue Verordnungen veröffentlicht. Danach müssen sämtliche Stadt- und Gemeindebehörden binnen dreißig Tagen die Listen ihrer jüdischen Staatsbürger an die zuständigen Kreisbehörden abliefern. Diese Listen werden auch gleichzeitig, öffentlich angeschlagen. Die in ihnen aufgeführten Juden müssen innerhalb von zwanzig Tagen ihre Staatsbürgerschaftspapiere dem zuständigen Kreisgericht unterbreiten und ihre Staatsbürgerschaft nachweisen. In den neu-rumänischen Gebieten muß nachgewiesen werden, daß die betreffenden Juden bereits am 1. Dezember 1918 das Gemeindebürgerrecht besaßen, das heißt, daß sie mindestens fünf Jahre am gleichen Ort gewohnt haben. Zur Aktion gegen die jüdischen Anwälte erklärte der Justizminister, die Beschlüsse der Bukarester Anwaltskammer, die den Antrag auf eine aligemeine und vorläufige Aufhebung des Rechtes der Berufsausübung für fünfzehnhundert jüdische Rechtsanwälte abgelehnt hatte, seien nichtrechtskräftig. Er erwarte die Rückkehr des Außenministers M ic e 1 c u , des früheren Dekans der Anwaltskammer, um die Lage im Einvernehmen mit ihm zu bereinigen. Inzwischen arbeiten zwölf Ratsmitglieder der Anwaltskammer mit Unterstützung von hundert anderen christlichen Anwälten beschleunigt an einer Ueberprüfung der etwa fünfzehnhundert jüdischen Anwaltslizenzen, die nach dem Kriege erteilt worden sind. Sie hoffen, die Arbeit .in wenigen Tagen abschließen zu können. Die Sozialversicherung in Galatz hat die bei ihr beschäftigten jüdischen Aerzte auf Grund einer Weisung des Arbeitsministers entlassen. Drei jüdische Handelsattaches sind aus Rom, Lissabon Und Jerusalem abberufen worden. Aus der Anwaltskammer in J a s s y sind bereits 161 jüdische Anwälte ausgeschlossen worden, nur 10 jüdische Anwälte und 16 jüdische Anwaltswärter sind noch in der Kammer verblieben. Nach einem Beschluß der Einwanderungskommis-. sion sollen alle Kaufleute, die ausländische Staatsbürger sind und nach dem 1. Januar 1930 in die Register der Handelskammer eingetragen wurden, m Zukunft keine Aufenthaltsbewilligung mehr erhalten. Nur in ganz vereinzelten Fällen, wo die Nützlichkeit der Firma für das Land, nachgewiesen ist, können Ausnahmen gemacht werden. In Genf erklärte der Außenminister Micescu, die rumänische Regierung habe nicht die Absicht, das Judenbezw, Minderheitsproblem vor den Völkerbund zu bringen, da Rumänien über seine Innenpolitik keine Ratschläge vom Ausland brauche. Die Minderheitsverträge bezögen sich nur auf jene Nationalitäten, die in den abgetrennten Gebie-" ten, die ehemals zur Habsburger Monarchie gehörten, leben, und gelten mithin nicht für die in . Altrumänien ansässigen Juden. Den alteingesessenen Juden rät der Minister, sich von ihren neu hinzugekommenen Glaubensgenossen loszusagen. In diesem Falle würden sie unbehelligt bleiben. V