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Der Israelit · 1938-01-13 · Heft 2 (13.1.1938) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
79 (1938)
Issue
Heft 2 (13.1.1938)
Date
1938-01-13
Page
– (sequence 3)
Language
German
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pgsj|jgipf||jjfe^j%g^ y *'•. ■' :H 3,^ Januar. 1938 D e r I s r a e 1 i t Nr. 2 Seite 3 europäischer Gesinnung und Kultur, daß sie viel- J mehr ganz und gar orientalisches Gut sind, daß nur die Juden in den Ansprüchen und Mitteln des Lebens europäisiert sind. Das ist alles langdauernde Erziehungsarbeit Es müßte sofort erfolgen eine förmliche Erklärung der jüdischen Vertretung über die Aenderung der politischen Zielsetzung bei unverändert aufrecht erhaltenem Anspruch auf Einwanderung und Recht auf Bodenerwerb in ganz Palästina in wiederholt erwähntem Sinn, Aber beides müßte noch ergänzt werden durch eine Art politischer Abmachung, die eine Garantie in sich schließt, daß die Araber in Palästina in der Tat nicht von den Juden zum Zwecke imperialer englischer oder jüdischer Ziele beherrscht werden. Diese Abmachung könnte .in einer Festlegung bestehen, daß in der zu wählenden Volksvertretung die Juden immer nur soviele Sitze innehaben als ihre gegenwärtige Bevölkerungszahl entspricht. Es würde also zwar jeder jüdische Einwanderer nach einer gewissen Zeit Wählrecht erhalten, die Juden insgesamt (wie auch die Araber insgesamt) jedoch nur soviel Sitze in der Volksvertretung erhalten, «tls ihrer beiderseitigen Bevölkerungszahl zu Beginn des Jahres 1938 entspricht. Diese Regelung soll solange gelten, bis die arabische Bevölkerung selbst durch Volksabstimmung das allgemeine gleiche Wahlrecht wünscht. Die Volksvertretung soll aber nichts beschließen können, was der Verfassung widerspricht. In ihr ist die Grundtendenz des Staates als politisch - arabischer Staat niederzulegen und die Rechte der Juden auf Einwanderung und Bodenkauf. Die Einwanderung soll der wirtschaftlichen Aufnahmefähigkeit angepaßt sein und der Zahl nach festgesetzt werden, von einer Kommission bestehend aus zwei Juden, zwei Arabern und einem neutralen Vorsitzenden, etwa einem Schweden. (Schluß folgt.) Wochenrundschau. Baum und Ball. — Das neue englische Weißbuch. — Verständigung statt Volkskongreß. Das in der Rubrik „Kuriosa" in der jüngsten Nummer behandelte Thema der Weihnachtsbäume und Silvesterbälle in jüdischen Häusern rechtfertigt auch ein ernstes Wort an dieser Stelle. Es geht nicht um Einzelfälle, und gewiß lag es uns, wie den Anderen, die darüber ihre Entrüstung aussprachen, fern, sich in Privatangelegenheiten von Familien innerhalbihrer vier Wände «inzumischeji. Aber die Häufigkeit dieser Fälle gerade dieses Jahi, da die Wogen der jüdischen Leiden überall auf dem Erdenrunde so gewaltig anfluten, zeigt das Symptomatische an der Sache, und dies muß uns mit schwerer Sorge erfüllen. Als die neue ->Zeit begann, — man konnte es damals auch in zionistischen und liberalen Zeitungen in gehobenen Worten lesen — wurden viele unserer Brüder von den Stürmen gepackt und zur Selbsterkenntnis geweckt. Wo blieb das große Heer der Rückkehrenden, auf die wir Juden der Thora bis auf den heutigen Tag vergebens warten? Sie wurden zum größten Teile auf halbem Wege abgefaßt, mit Worten und Weisungen, mit Hohlheiten und Halbheiten abgespeist. „Ja zum Judentum!" hieß die Parole. Neue religiöse Inhalte wurden von liberaler Seite angekündigt. Die religiösliberalen Inhalte blieben aber genau so aus, wie das nationale „Ja zum Judentum" ein Wort ohne Programm blieb. Kein Wunder, daß all diese Wortprogramme, über eine geratene Zurückhaltung auf der Straße hinaus, nicht revolutionierend auf Haus und Familie wirken konnten, nicht imstande waren, den Lichterbaum von der Menorah, den Silvestertanz von den Sabbatlichtern ablösen zu lassen und den Familien die Ueberzeugung beizubringen, daß es einem Juden nicht geziemt, gleich Anderen in das neue bürgerliche Jahr hineinzutanzen und hineinzutaumeln. Dieses Jahr hätten wohl die Gemeinden und Vereine eine Aufgabe gehabt, erzieherisch zu wirken und im Glänze der Freitagabendlichter bessere Erkenntnisse zu wecken. Die Wirkung blieb aus. Gewiß, es £ab und gibt welche, die zum Judentum von Tallith und Tefillin zurückrufen, — aber man sieht sie nicht Jn Tallith und Tefillin den Massen vorangehen (In der liberalen Presse geht jetzt eine Polemik, wer rm Zusammenbruch des religiösen Liberalismus. schuld sei, die Rabbinen oder die Laien); gewiß gab es Zeitungen, die auf das Unsinnige und Ungebührliche der Uebung fremder Bräuche im jüdischen Hause hinwiesen, aber im Inseratenteil zeigten die gleichen Blätter, wo man am besten und schönsten diese „gehobenen Freitagabende" bei Tanz und Tand verbringen konnte. Daß ernste Vereine, u. a. auch den Centralvereir., gelegentlich gegen solche Auswüchse eintraten, nehmen wir gern zur Kenntnis. Daß in einem Fall sogar eine Gemeinde in Württemberg als solche diesem Treiben Vorschub leistete, ist schlimm. Das Bedenklichste an der Sache ist aber, daß die Unternehmer und Veranstalter immer noch mit einem Publikum rechnen können, das Baum und Ball seinen. heiligen Freitagabend zu opfern bereit sei. Wo bleibt also der große Weckruf, wo bleibt alle „Bejahung des Judentums"? * * Das neue Weißbuch der englischen Regierung hält die gesamte jüdische Oeffentlichkeit in Atem. Wir haben vorige Woche schon die Stimmen und Meinungen der gut eingeweihten englischen Presse über das neue Dokument wiedergegeben und lassen auch durch die Berichte dieser Nummer den Eindruck in jüdischen und nichtjüdischen Kreisen widerspiegeln. Eines' wird dabei klar: In vielen zionistischen Landesorganisationen, so in der amerikanischen, englischen und polnischen, wo man bisher, ähnlich wie zuletzt in der Versammlung der holländischen Zionisten, so tat, als wolle man den ganzen Teilungsplan in Bausch und Bogen verwerfen, nunmehr, da der Plan gefährdet ist, sich an ihn klammert und gegen Kantonisierungspläne lebhaft protestiert. Die Abneigung gegen ein nationales Dasein von Arabiens Gnaden in einem Palästinastaat kann man allerdings begreifen. Wir unsererseits vermögen in dem neuen Weißbuch noch keineswegs eine Abwendung von dem Judenstaatsplane zu sehen. Nichts spricht in diesem Dokumente dagegen, daß die britische Regierung nach weiteren Erkundigungen und Vorschlägen der „Technischen Kommission" ihren erstgefaßten Plan, vielleicht mit einigen Aenderungen zugunsten des einen oder anderen Teiles, doch durchführen wird. Die Mahnung zur Rüstung und Vorbereitung für die neue Zeit bleibt für uns nach wie vor zu Recht bestehen. Wie schon berichtet, wurde die Einlädung des Jüdischen Volkskongresses in PoUn an die polnische Agu das J is r o e 1, sich diesem Forum anzuschließen, von ihr im Einvernehmen mit dem polnischen Rabbinischen Rat der A. J. abgelehnt, .Nunmehr veröffentlicht das Zentralkomitee der Agudas Jisroel in Polen eine Erklärung, aus der sich folgende Gründe der Ablehnung ergeben: Schon seit geraumer Zeit zwingt die kritische Lage der Juden in Polen zu einer Vereinigung und Verständigung der jüdischen Organisationen und . zur Schaffung einer Plattform für Aufgaben, die nur gemeinsam zu lösen sind. Daß eine solche Instanz bis jetzt nicht ins Leben gerufen werden konnte, liegt an der hartnäckigen Weigerung einiger Parteien, vor allem der zionistischen Organisation in Kongreßpolen. Von dieser Seite will man aber statt der Zentralstelle der Parteien unbedingt einen Jüdischen Volkskongreß für Polen ins Werk setzen, der aus allgemeinen und öffentlichen Wahlen hervorgehen soll. Was die Orthodoxie und die Aguda hindert, zu einem solchen Kongreß die Hand zu bieten, ist die Ueberlegung, daß ein aus allgemeiner Wahl hervorgegangener und mit gewissen Machtbefugnissen ausgestatteter Kongreß sich anmaßen könnte, in Fragen Entscheidungen zu treffen, die tief ins religiöse Leben der orthodoxen Massen einschneiden. Anders aber, wenn nur Vertreter bestehender Organisationen, Gemeinden und jüdischer Fraktionen zur gemeinsamen Arbeit sich finden. Hier wäre das Kompetenzgebiet der einzelnen Vertreter von vornherein gegeben, und man käme nie in Versuchung, die gegebenen Grenzen zu überschreiten und in den innerjüdischen und religiösen Bezirk einzudringen, wo es für die Orthodoxie eine Diskussion gar nicht geben und sie sich einem Majoritätsbeschluß einfach nicht unterwerfen darf und kann, nachdem diese Fragen durch Thora und Tradition für alle Zeiten entschieden sind und einer Abstimmung nicht mehr unterliegen. Daß noch andere, formelle Gründe, so die unvermeidlichen schweren Wahlkämpfe in dieser kritischen Zeit, gegen den Jüdischen Volkskongreß sprechen, wurde bereits in voriger Nummer gesagt, Noch jetzt warnt die Aguda in zwölfter Stunde und ruft die Initiatoren des Kongresses zur Aufgabe ihres Planes auf, um an dessen Stelle die von der Orthodoxie vorgeschlagene Verständigungsinstanz aller Parteien und Richtungen zu setzen. Gehen aber die Einberufer auf diesen Vorschlag nicht ein und setzen den Jüdis.chen Volkskongreß durch, so wird öffentlich erklärt, daß der religiöse Klall dieses Forum als Vertreter seiner Interessen nicht anerk e n n c n wird. Es wird eine Parteistelle, vorab eine zionistische, bleiben, die sich nicht das Recht anmaßen darf, im Namen der polnischen Judenheit zu sprechen. Diese Erklärung läßt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig und wir haben ihr nichts hinzuzufügen. __J Von Dr, Ph. Biberfeld, (Fortsetzung.) III. Kapitel. Staat und Volk. Juristische Person. Der moderne Staat ist juristische Person. Er ist ein selbständiges Rechtssubjekt, das mit der Gesamtheit des Staatsvolkes nicht identisch ist. Daher tritt er dem Staatsvolk sowie den einzelnen Staatsangehörigen als etwas Drittes gegenüber. Dem jüdischen Recht entspricht diese Konstruktion nicht. Die rechtliche Form des sozialen Zusammenlebens ergab sich bis zur talmudischen Zeit im wesentlichen aus dem Genossenschaftsgedanken. Die Genossenschafter, namentlich die Stadtgenossenschaften, erfüllten durchwegs die Aufgaben, welche im Interesse der Gesamtheit gelöst werden mußten. Es bestand bei ihnen nur eine schwache Scheidung zwischen Rechtssphäre der Genossen und der der Genossenschaft. Das Vermögen der Genossenschaft ist solches der einzelnen Genossen. (Nedarim 48.) In Streitigkeiten der Genossenschaft sind sämtliche Genossen Partei, (Baba Bathra 43.) Für alle zutreffenden Entscheidungen gilt das objektive Recht und nicht das Majoritätsprinzip. (Tur Ch. M. 156.) Die besonderen Verhältnisse, unter denen die Juden im Mittelalter lebten, haben eine Entwicklung dieses Rechtszustandes im Sinne einer schärferen Sonderung ^von Rechtssphäre der Gesamtheit und der der Einzelnen zur Folge gehabt. Aus der Genossenschaft wurde die Körperschaft. Für diese gilt das Majoritätsprinzip bei Beschlußfassungen. (Sma Ch. M. 156, 6.) Die Einzelnen erlangen allmählich Zeugnisfähigkeit in Streitigkeiten der Gesamtheit, werden also nicht mehr völlig als Partei angesehen. (Ch. M. 37, 22.) Auch die Art der Steuererhebung weicht allmählich von rein genossenschaftlichen Rechtsgedanken ab. (Responsen Ascher B. Jechiel (Rosch) VI, 13.) Gleichwohl hat diese Entwicklung durchaus nicht zu einer völligen Loslösung der Rechtssphäre der Einzelnen von der der Gesamtheit geführt. Jeder Einzelne konnte weiterhin für die Schulden der Gesamtheit in Anspruch genommen werden. (Responsen Rosch V, 9.) Das galt selbst für die Mitglieder einer so großen Gebietskörperschaft, wie es die Vierländersynode war. (Lewin neue Materialien zur Geschichte der Vierländersynode, Jahrb. d. J. Lit. Ges. Bd. II. S. 17, 21—23). Auf; der anderen Seite standen auch Eigentum und- I Winter-Mäntel und Anzüge aller Art g u t. und preiswert bei Auf;Wunsch 3 -V erarbeitung Frankfurt a.fM. Hind.enburgptatz 12 am Hauptbahnhof liiifeSTRI UMPFHAUS METZGER ZEIL 87 auch Herr^nw äsche; Trikotagen und Badewasche

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