Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 78 (1937)
- Issue
- Heft 52 (30.12.1937)
- Date
- 1937-12-30
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2450961-2451011--83446-2541447- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 6 Nr.-52 D er Israelit 30, Öezenäber 1937^ U lieh werden, führt das zwangsläufig zur Rezeption fremder Rechtsgedanken und damit zur völligen Aufgabe des Rechts in seiner Eigenart. Staat und Recht. Die bisherigen Darlegungen ergeben ohne weiteres auch schon die Beantwortung der außerordentlich bedeutsamen Frage nach dem Verhältnis, in welchem der jüdische Staat zum Recht steht. Nach einer weit verbreiteten Ansicht, die man als den Rechtspositivismus bezeichnet, ist es der Staat, welcher die Rechtsordnung begründet. Dieser Auffassung stehen indessen begriffliche Bedenken entgegen. Der Staat ist ja in seinen Handlungen selbst auch irgendwie dem Recht unterworfen. Ein Akt der Verwaltung kann beispielsweise für rechtswidrig erklärt Werden. Dieser Schwierigkeit sucht man durch die Annahme einer Selbstverpflichtung des Staates auf sein eigenes Recht zu begegnen. Da rin liegt jedoch ein begrifflicher Widerspruch. Es ist unvorstellbar, daß der Staat, welcher souverän das Recht schafft, seinerseits an dieses Recht gebunden sein soll. Wenn er sich auch zur Wahrung _ des von ihm, gesetzten Rechtes verpflichtet hätte, so gäbe es doch keine Norm, welche ihn Owingen würde, sich hieran zu halten. Auch diese Verpflichtung wäre ja nur von ihm gesetztes Recht, welches er als alleiniger Urheber der Rechtsordnung auch abändern könnte. Noch schwerwiegender erscheint der Einwand, daß es nach dieser Auffassung ja keinerlei sachliche Abgrenzungen geben würde für das, was Recht ist. Recht wäre ja alles dasjenige, was der Staat durch seine Organe anordnet. Als Erzeugnis des Willens könnte theoretisch das Recht demnach jeden beliebigen Inhalt haben. Auch unsittliche Anordnungen wären Recht. Zu welchem Ergebnis diese theoretische Auffassung führen könnte, wenn sie wirklich einmal praktisch durchgeführt werden würde, veranschaulichen die folgenden Proben sodomitischen Rechts. (Vgl. Sanhedrin 109a.) Dort galt es als Recht, daß wer einen Ochsen besaß, das Vieh des Ortes einen Tag hütete. Wer aber keinen Ochsen hatte, der mußte zwei Tage hüten. Wer einen Anderen blutig schlug, hatte Anspruch auf Entschädigung, weil er ihm zu einem Aderlaß verholten hatte. Wer eine Brücke benutzte, hatte 4 Sus zu bezahlen. Ging er aber durch das Wasser und benutzzte sie nicht, dann hatte er 8 Sus zu bezahlen. Diese Beispiele zeigen zur Evidenz, daß, selbst wenn man den Staat theoretisch als alleinigen Urheber der Rechtsordnung betrachtet, er doch praktisch an irgendwelche Schranken gebunden ist, welche über ihn hinausweisen. Für den jüdischen Staat ist es nach dem über das Wesen und die Bedeutung des Rechts Ausgeführten ganz selbstverständlich, daß das Recht seine Grundlage ist, und daß nicht etwa er Urheber der Rechtsordnung sein kann. Auch insoweit er Gesetze oder Verordnungen erläßt oder Gewohnheitsrecht anerkennt, kann er das nur im Rahmen der ihm von der Thora' in dieser Hinsicht übertragenen Befugnisse. Diese sind freilich recht weit bemessen. Dem Synhedrion steht die Befugnis zu, im Wege allgemeiner Anordnungen Vermögensrechte'zu beseitigen, (Gittin 36). "Daneben hat sowohl das Synhedrion, wie auch der König ein Ausnahmerecht für solche Zeiten, in denen das Volk nicht dem sittlichen Hochstand entspricht, welcher in der Rechtsordnung der Thora vorausgesetzt wird. Es können alsdann die spezifischen Einengungen des Rechts der Thora durchbrochen werden und Strafen, auch Todesstrafen, verhängt werden, welche nach allgemeinen Grundsätzen nicht verwirkt sind. (Vgl. Rambam Hilch. Rozäach II, 4; Hilch. Melochim III, 10; Hilch. Sanhedrin 24, 4; Choschen Mischpath 2, 1). Unverrückbarer Ausgangspunkt aber auch dieser Rechsbildung und Rechtsanwendung sowie überhaupt aller zu treffender Entscheidungen bleibt jedoch das Recht der Thora. Dadurch tritt zu den persönlichen Garantien, auf welchen nach dem im ersten Kapitel Ausgeführten die Verfassung des jüdischen Staates beruht, eine hochbedeutsame sachliche Garantie. Einheitliche Gründlage der .Willensbildung für alle Mitglieder des Synhedrions waren die Normen der Thora. Es ist damit jene Schranke gegeben, nach welcher Montesquieu sucht, wenn er ausruft, daß selbst die Tugend der Schranken bedürfe, um sie am Mißbrauch der Macht zu hindern. Verhütet wird damit auch ein anderes Grundübel des modernen Verfassungslebens: das Parteiwesen! Ein solches kann sich ja nur dort herausbilden, wo Entscheidungsgrundlage für jeden Einzelnen die Maximen politischer Zweckmäßigkeit sein können. Dort besteht die Möglichkeit, daß sich bestimmte Gegensätze prinzipieller Natur herauskristallisieren, die zu Parteibildungen führen, welche ihrerseits Anlaß zu einem Kampf um die Macht mit der Gefahr des Machtmißbrauchs geben. Das ist im Richterparlament der Thora nicht möglich. Hier konnten wohl Meinungsverschiedenheiten für den Einzelfall auftreten. Durch die entscheidende Abstimmung wurden sie aber Endgültig beseitigt, so daß sich grundlegende Prinzipiengegensätze an sie nicht anschließen*- Forinten. Daher gab!ess in die-ar sem Parlament keine Parteien und daher auch-: keinen Kampf um die Macht aus prinzipiellen.,. Gründen. Die im ersten Kapitel entwickeltet^ Garantien persönlicher Art hätten -den Kampf ': um die Macht nur insoweit verhindern können, p als er persönlichen Motiven zu entspringen'' pflegt. In dem Recht der Thora als einheitlicher Grundlage der Willensbildung findet demnach die Verfassung des jüdischen Staates das notwendige Korrelat, durch welches jeder Kampf um die* Macht und damit jede Gefahr des Mißbrauchs der Macht endgültig beseitigt wird. Die Erkenntnis dieser inneren Gefestigtheit der Verfassung des jüdischen Volkes drängtesich dem Seher Bileam auf, als er, nach Schwächen in der Führung Ausschau haltend, nur die- Worte findet: „Er schaute nicht Machtmiß-' brauch in Jakob, darum sah er kein Unglück in Israel". (IV. B. M. 23, 21.) Die Auswirkungen einer solchen Verfassung auf das Leben des Volkes werden durch die folgenden Psalmenworte (144, 14) charakterisiert:'„Unsere Führer meistbelastet; keine Ausgelassenheit, keine Ausgeartete, kein Geschrei in unseren Gassen " Sie zei- " gen das Volk im Besitze des sozialen Friedens. Ruhe herrscht auf den Gassen, welche sonst den. Schauplatz abgeben für das Geschrei der durch Parteileidenschaft erregten Volksmenge. Die Last. des Staates aber ruht auf den Führern, die " jeden Durchbruch der Schranken von Recht« und". Sitte zu verhüten wissen. ' <• (Fortsetzung folgt.) Korrespondenzen. Deutsches Reich. Ein Glückwunsch der Reichsvertretung der Juden in Deutschland. B «S r.lin, 27. Dez. Von, der Presseabteilung der. Reichsvertretung; geht tins ein längerer Artikel, zu, in dem es speziell über die Leistungen und Verdienste Dr. Leo Baecks auf dem Wohlfahrtsgebiete heißt: .,Unter seiner Leitung erstarkte die Zentralwohlfahrtsstelle und als es nach dem Umbruch im Jahre 1933 galt, alle Kräfte für Hilfe und Aufbau im jüdischen Leben in Deutschland Eine mißverstandene Bibelerzählung. Von B. Krupernik in Zürich. Die Verse 24—26, Kap. IV, M. II rAoa -pii ">ai mtwa1! bieten der Exegese unüberwindliche Schwierigkeiten, die trotz allen Bemühungen von keinem Kommentator restlos befriedigend behoben werden konnten. Schon das Wort Ttoa, welches mit Herberge ' gewöhnlich übersetzt wird, erscheint eigentlich uberflüssig, da es doch für die weitere Erzählung ganz nebensächlich ist. Daß G'tt seinen erwählten Erlöser töten will, nachdem er endlich gerade auf dem Wege ist, seinen Auftrag auszuführen, daß Moses seinen Sohn nicht beschnitten hat und auch dann, als Zippora ihn auf die Unterlassung hinweist, die Beschneidung nicht selbst ausfuhrt, sondern sie, der Zippora überläßty und vollends die Sprüche der'Zippora dabei, zuerst nns epni mn und dann tnhybb B">an ]M , das alles ist urid;: bleibt bei allen Deutungsversuchen der Exegese wie der Homiletik unerklärlich. Es besteht auch eine Kontroverse, auf wen diese Worte sich beziehen, ob auf Moses Y oder auf den soeben beschnittenen Sohn, ebenso bezüglich des Wortes Ybxfr* ob ..es za?jien Füßen, Moses öder zu den Füßen des Söhnest gemeint -ist. ■ r/ Y Ich glaube,' eine Deutung vorschlagen, zu 'dürfen, wodurch alle diese angeführten, wie der Kürze häal- . •her, unangeführt' gebliebenen Schwierigkeiten- •> vollkommen behoben werden. -'i -; .? ■■ :*\[ h; Das Wort pfes 'sollte'nicht mit''Herberge ubersetzt werden, sondern, was ebenfalls vom Stamme yb abgeleitet werden kann, mit hadern, murren, verdrießlich sein. Freilich wird yb in der Bedeutung von murren nur in bwsn und ^ysa gebraucht, jedoch kann das Hauptwort daraus ybh ebenso aus dem ^ssn wie aus dem H»? gebildet werden. Es würde also heißen: Moses war auf dem Wege nach Aegypten mürrisch, verdrießlich. Die Ursache seiner Unzufriedenheit wird aus den folgenden Versen zur Selbstverständlichkeit geklärt. Er hatte einen inneren seelischen Kampf zu bestehen. Er, der nach Aegypten geht, um seine Brüder zu befreien und ihnen G'ttes Gesetze zu geben, er selbst hat das erste G'ttesgesetz an den ersten Stammvater der Juden nicht erfüllt und trotz heißestem Wunsche nicht erfüllen können. Weil er, wie unsere Weisen, sei es auf Grund einer Ueberlieferung oder auf Grund ihres tiefen Verständnisses der Bibelverse, sagen, durch ein Versprechen an Jithro gehalten war, seinen ersten Sohn nicht zu beschneiden. Je mehr er sich dem Ende seiner Reise näherte, um so intensiver wurde in ihm dieser innere Kampf zwischen Pflicht und Versprechen an Jithro. Als daher intZrtSPl 'n 'der g'ttliche Geist über ihn' kam, da wuchs dieser Kampf bis,zu-einem, solchen Grade an, daß;,■■»pa>. Wttner wünschte, G'tt möge ihn töten, Zippora nun, als » Tochter.; . des Jithro, wird, wohl die jAnsichten des Jithroüber die Beschneidung geteiltj haben und ebenfalls.; dagegen gewesen sein, aber als jsie; die Aufregung- und die Leiden des Moses wahrnahm ,n8m «Vw >w;inwn "Ss^friDX hprvu daJ nahm sie einen Stein und beschnitt ihren, Sohn, Sie tat' das äb'eri gegen ihre Üeberzeugung undT^mit:,WiderWillen,." dkhdr »V nn» D'ai \m na»m vbiib yam '' warf sie es hin ZU Moses Füßen, dä sie es 'als unnützes . Blutvergießen betrachtete. Nur4dä diöuBeBchneidüng, ohnedaß Moses sein Versprechen an Jithro übertrete» hat, vollzogen war, uaa tp,'i/ da ließ dieses dieser Seelenkampf bei Moses nach. Und Zippora. sprach: „Du bist eigentlich nicht allgemein ein B'M-v aber nibwb D'm ]nn, nur in Bezug auf die Beschneidung bist Du es," Briefkasten. L. Kl. in S, Es ist nicht möglieh, über jede. Predigt und Drascha Berichte zu bringen.. Wochenkalender. Vom 1.-8. Januar 1938/Vom 28. Tebet — 6. Schebat 5 /• : '0l? ip;vywn paSaa «SkS :V Samstag j-.-, ' T'aiy ■b 1 naa,' 28 na - ' •" / ■ 7; ■th Sonntag 2 29 9*. . ■ ->' - d 'i'l'l! i;l Montag Jan. 3 1 '\. 13 'frin Bfe-lh i Dienstag 4 'tistf': 2 '. TO ' . >: i '; Mittwoch ,3 3 .'• .. M. ' j- '.-■Ili!!,»w^. '>H Donnerstag :;mi' 6 .4 . >' :! Freitag 7 "5 xb \ . k Samstag 8 6 ' aV ' H! »*k ,; ,r :;>!!.. Ü38: ■■" ' V r, ■■;; \V nl_ ',■;■;:•.'}(, ,'J;iH'k y {?. :tli TT ■■';-:vA-:,n . -äff