Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 78 (1937)
- Issue
- Heft 51 (23.12.1937)
- Date
- 1937-12-23
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Der I s r a e Ii t ^^^wwiü'-'^-i-™iäi->y£':Hrv >-^* " i-\ ^^^S^^^^mSßW^ Ü>-f*s£2& D'ezemberM937 ■ — . , ' - ■'■-■■^v--■ --; T^Zwi erschcincadc Arbeit über ,,das Noachidischc r,- rUrrecht'') zeigt; indessen ganz grundsätzliche ^Abweichungen gegenüber dem Recht der Thora.. : pieses ist in materieller Hinsicht viel stärker : .differenziert. Im Gegensatz zum noachidischen '•Recht wird beispielsweise auf den Grad des Verschuldens bei der Begehung von Straftaten Rücksicht genommen. Das gesamte Recht wird von einem außerordentlich engen Verursachungsbegriff beherrscht. Diebstahl von Dingen geringfügigen Wertes bleibt straflos." In formeller Hinsicht unterscheidet es sich dadurch, daß ein l Verfahren vor einem Kollegialgericht erforderlich ist, Ünd, Verurteilung hur auf Aussage zweier -tauglicher Zeugen nach vorgängiger Verwarnung des Täters erfolgen kann. Geständnis und Indizien sind' als Beweismittel ausgeschlossen. Es treten in den beiden Rechtssystemen zwei gegensätzliche Prinzipien in die Erscheinung, die sich .etwa in die Begriffe „Friedensordnung'' und „Rechtsordnung" fassen lassen. Dem Rechtsgedanken entspricht. es beispielsweise, Indizienbeweise und Geständnisse unbeachtet zu lassen, weil sie höchst unzulängliche Beweismittel sind. Gleichwohl erweist; es sich für den modernen Staat als völlig undurchführbar, diesen Rechts- .gedanken zu verwirklichen. Allein die Vorschrift, daß nur auf Aussäge zweier tauglicher Zeugen verurteilt werden kann, würde ja jede geregelte Rechtspflege unmöglich machen. Wieviel Straf taten werden denn in Gegenwart von zwei Zeugen ausgeführt? Zur Aufrechterhältung der .öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist also der moderne Staat dazu gezwungen, von dem Rechtsprinzip abzuweichen. Seine Rechtsordnung kann daher nur Friedensordnung sein! Für " ihn trifft es also zu, daß sein Recht nur Technik des sozialen Zusammenlebens ohne absolute Bedeutung ist. Anders im jüdischen Staat. Sein Ziel ist die Verwirklichung des Rechtsgedankens in seiner Reinheit. Führt das dazu, daß eine Verurteilung in weitaus den meisten Fällen aus prinzipiellen Gründen nicht erfolgen kann, so hat eine solche zu unterbleiben. In diesem Sinne berichtet die. Mischnah (Makkoth I., 10) daß ein Gerichtshof, der einmal in sieben Jähren oder" sogar nur einmal in .70 Jahren ein Todesurteil fällte, ein vernichtender genannt wurde. Ermöglicht wird dies wiederum nur dadurch, daß das Recht der Thora im untrennbaren Zusammenhang steht mit" den übrigen Ge- und Verboten der Thora, welche dazu bestimmt sind, das Innenleben des Einzelnen zu versittiichen. Lehre, G'ttesdienst und Liebestaten waren ja die Vorbedingungen für die Herrschaft des Rechts im sozialen Zusammenleben. Durch, diese Grundlage wird verhindert, daß die aus der Harden Seinen Anspruch an jene Ueberfülle von Legaten zu sichern, die hier von den Früheren in größtem Umfang für alle nur denkbaren Wechselfälle des Lebens gestiftet wurden. Gabriel mußte daher . schon kraftvoll die Hände wegziehen, es müssen sehr starke Verantwortlichkeiten, es niuß ein sehr reges Gefühl des unbedingten G'ttvertrauens gewesen sein, die heute vor 25 Jahren die Gründer unserer Machasike Hadas nach der glühenden „Kohle greifen, ihre Aufgabe . darin erkennen ließen, u n a hh ä n gi g e Verfechter und ~ unbeugsame Verkünder jenes Geistes und jener Gemeinschaftsführung zu werden, welche allein das Leben, Leben im Sinne der Thora, verbürgen können. •" Sie griffen nach dieser Kohle- und sie waren sich vom ersten Augenblick an darüber im Klaren, daß diese „ g 1 üh end e Kohle" nicht nur ein S y mbol ihres hohen Berufes war, sondern auch ein Ken n z e i c h e.n desoft schmerze n s r e ic h e n W e g e s , der. ihrer harrte! Sie -waren sich be- . wüßt, daß sie in ihrer Umgebung kein Verständnis finden würden, daß sie durch ihren Schritt zu m -]WV*raai as würden, zu Menschen, deren Lebenssprache von den Gutwilligen und 'Gutherzigen ihrer ^. Umgebungnicht verstanden, von den wohl Verstehen- : den bewußt mißdeutet werden würde. Daß sie all dies genau im Voraus wußten,-und - dennoch den Weg gingen, den das Gewissen ihnen;v vorzeichnete, ■ das macht die Gründer unserer Machasike Hadas zu nsw ■>w»» zu vorbildlichen Män? : rnern, zu Vorbildern für uns und alle, die nach Treue . streben und nach Wahrheit suchen. Daß diesen Gründern in unserm ersten Rabbiner b'sr, der-^ast zwei Jahrzehnte unserem Kreis voranmonie des Ganzeh im Einzelnen sich ergebenden Differenzierungen einen verderblichen Miß- . brauch zur Folge haben können. Wenn demnach auch diejpraktische Anwendung des Rechts durch die harmonistische Grundtendenz erheblich beschränkt wird, so hat es dennoch nach anderer Richtung eine ganz überragende Bedeutung. Dient es doch als Mittel der Erziehung des Volkes ini Geiste wirklichen Rechtes und der Durchdringung jedes Einzelnen mit einem unbeugsamen Rechtsgefühl, das nicht gewohnt und gewillt ist, als richtig, eingesehene Rechtsprinzipien aus eudämonisti- Korrespondenzen. Deutsches Reich. Reichsvertretung der Juden in Deutschland. Berlin, 15. Dez. Die Presseab.teilung der Reichsvertretung der Juden in Deutschland teilt mit: In dem landwirtschaftlichen Lehrgut Landwerk Neuendorf können zur- Zeit eine Reihe von Ausbildungsplätzen für landwirtschaftliche und gärtnerische Ausbildung von Jungen und für die Ausbil- . dung von Mädchen im Haushalt, in Geflügelzucht , und Milchwirtschaft neu besetzt werden. Prospekte stehen auf Wunsch zur Verfügung. Anfragen von Selbstzahlern werden erbeten an die: Hauptverwaltung des Landwerk Neuendorf,. Berlin-Charlottenburg 2, Kantstr. 158. Eine Jüdische Oberschule in Köln, Köln, 10. Dez. Unter obigem Titel schreibt Direktor Dr. Kiib a n s k y im „Jüdischen Gemeindeblatt für Rheinland und. Westfalen" u. a. folgendes: Ziemlich unbemerkt von der größeren jüdischen Oeffentlichkeit hat im Zuge des allgemeinen Neuaufbaus des höheren -Schulwesens in Deutschland seit April 1937 auch, die jüdische höhere" Schule einen Umbau ihrer ganzen Innenkonstruktion begonnen, dessen Veränderungen sich auf allen Klassenstufen und in den meisten Fächern einschneidender auswirken müssen, als dies je bei einer früheren Schulreform der Fall gewesen ist. Eine große Anzahl gleichzeitig einsetzender schulorganisatorischer Uebergangsbestimmungen hatmit einem Schlage die zuletzt im Jahre 1924 neu geordneten höheren Schultypen von Grund auf einem Umgestaltungsprozeß unterworfen, der nach der ganzen Art seiner Anlage erst nach einer Reihe von Jahren zu einem vorläufigen Abschluß kommen wird. Für die jüdische höhere Schule ergab sich sogleich nach Bekanntwerden der Einzelbestimmungen dieser Reform die Notwendigkeit, im, Interesse der Vorbereitung unserer Jugend für eine spätere Auswanderung eine Abändestand, sich ein Führer zugesellte, dem immer die glühende Kohle turmhoch über dem Golde stand, der nur den Ruf seines G'ttes hörte und* niemals die Lockung der Umwelt sah, der, auf schwerstem Posten stehend, niemals die Fahne aus Händen gab, der im Reinmenschlichen weich,, wie ein Kind, in Dingen des Judentums von eherner Strenge war, das wurde unserm Kreis zum Heile, das riß ihn immer wieder nach oben. Das ließ . ihn schwerste Notjahre tragen, ließ ihn den Abfall vieler, denen drüben eine Ehre, ein Amt oder eine- Freiwohnung winkte, verschmerzen und überwinden, das machte ihn zu einer Gemeinschaft, die die Enge ihrer Grenzen kennt, aber auch die Ewigkeit ihrer Dauer. Sie ist bei aller zugestandenen materiellen Ohnmacht der Mittelpunkt eines mit g'ttlicher Hilfe sich immer mehr steigernden ideellen Wirkens, "wenn in der Gesinnung ihrer Menschen allezeit das Prinzip sich kundtut, von dem ihre Gründer erfüllt und ihr erster Rabbiner getragen waren; niemals die glühende Kohle gegen Gold einzutauschen, niemals das g'ttliche' Recht gegen menschliche Macht, niemals Treue gegen Einfluß, niemals Wahrheit gegen Behagen, niemalsdie Seele gegen den Körper! nV'n bwi: unsere Gemeinschaft wird mit g'ttlicher Hilfe wachsen, wenn sie nie die schweren Zeiten: ihres Werdens vergißt: nwn .mw mpm. wenn ihre Menschen sich allezeit und unter allen Versuchungen des Lebens, wenn sie sich in ihren Beziehungen zu G'tt und in ihren Beziehungen zu den Nebenmenschen bewähren als das, wozu sie vor 25 Jahren aufgerufen wurden, als mn »pMna- Nr. 51 Seite 5 sehen Erwägungen preiszugeben. Auf diese Weise bewirkt die Harmonie 4es Rechtssystems nicht nur eine nahezu völlige Abschaffung der Anwendung der Straf rech tsnormen, sondern auch eine fast völlige Beseitigung der Straftaten! Es ist eine bekannte Tatsache, daß z. B. Tötungsdelikte unter Juden zu den allerseltensten Ausnahmen gehören. Das ist eine unverkennbare Folge jenes Volks er Ziehungssystems. Daher verliert sich diese Erscheinung, sobald dieses Erziehungssystem verlassen wird. (Forlsetzung folgt.) rung dieser Bestimmungen in einigen Punkten zu beantragen. Die auffallendsten Abweichungen gegenüber dem bisherigen Zustand betreffen die Dauer des Schulbesuches, die bekanntlich um ein Jahr verkürzt wurde, sowie die Reihenfolge der fremden Sprachen. Für die Jawne trifft die Durchführung des Neu- . aufbaus zusammen mit einem seit Beginn des laufenden Schuljahres zum ersten Mal unternommenen Versuch, Absolventen der bisherigen Untersekunda zum School-Certificate Examination der University of Cambridge vorzubereiten, der in enger Fühlungnahme mit den zuständigen Instanzen unternommen wurde und der, wie der starke Besuch der Vrsten Abschlußklasse beweist, einem wirklichen Bedürfnis entgegenkam. 1 Schon seit Beginn des laufenden Schuljahres läßt sich ein wachsender Andrang zur höheren Schule beobachten, der m. E. vor allem mit der letztjährigen Entwicklung der Auswanderungsmöglichkeiten zusammenhängt. Immer wieder hören wir aus den neuerdings mehr in den Vordergrund getretenen Auswanderungsländern, wie wichtig vor allem eine gediegene sprachliche Schulung für die Neuankommenden ist, und wie sehr es viele bedauern, daß sie in dieser Beziehung zu wenig Wert auf die bestmögliche Vorbereitung hier gelegt haben. Es trifft sich günstig, daß in Zukunft an unserer höheren Schule das Latein immer mehr die bisherige Stellung des Französischen übernehmen wird, da es die Grund- . spräche aller romanischen Sprachen ist, während das französische Sprachgebiet vom Gesichtspunkt der Auswanderung aus immer mehr an Interesse für uns. verliert. Wenn die Jawne im laufenden Schuljahr mit über 400 Jungen und Mädchen die höchste Frequenz seit ihrer Gründung erreicht hat, so ist dies allerdings auch auf den immer noch zunehmenden Zugäng auswärtiger Schüler zurückzuführen, die sich bereits auf über 80 belaufen, und die zum größten Teil jeden Tag aus Bonn, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Ohligs, Solingen, Remscheid sowie aus vielen anderen Orten des ganzen Rheinlandes mit der Eisenbahn hierher kommen müssen. Es häufen sich auch bereits die Fälle, daß Eltern im Interesse der höheren Schulbildung ihrer Kinder aus Klein- und Mittelgemeinden nach Köln ziehen. Es darf deshalb damit gerechnet werden, daß trotz des Weitergangs der Abwanderung im kommenden Schuljahr die Schulfrequenz sich nicht beträchtlich verändern wird. Das Jubiläum des Hamburger Reformtempels und der Synagogenverband. Hamburg, 20. Dez. Nach einem Bericht des „Israelitischen Familienblattes" hat der Deutsch-Israelitische Synagogenverband dem Tempelverband anläßlich des 120jährigen Bestehens seine Glückwünsche übermittelt, und zwar, nach dem ergänzenden Bericht unseres Korrespondenten, in Verbindung mit einer dankend erfolgten Ablehnung zur Teilnahme am Festg'ttesdienst im Reformtempel. Von zuverlässiger Seite wird uns aber mitgeteilt, daß weite Kreise des Synagogenverbandes gegen dieses vom Vorstand beschlossene Glückwunschschreiben Verwahrung einlegten und entschlossen sind, Wiederholungen dieser oder ähnlicher Art zu verhindern. Todesurteil wegen Ermordung eines jüdischen Ehepaares. Stettin, 16. Dez. In dem Prozeß gegen die Mörder des Händlerehepaares Abraham aus Bahn (Kreis Greifenhagen), in dem der 26jährige Josef Reinhardt wegen Mordes zum Tode und lebenslänglichem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, wegen .Verbrechens gegen den § 214 des StGB, zu lebenslänglichem Zuchthaus' und wegen gemeinschaftlichen schweren Diebstahls zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt wurde, führte Landgerichtsrat Dr. Klaar in seiner Urteilsbegründung u. a. aus, daß bei der Bestrafung der Täter es keine Rolle spiele, daß der ermordete Ehemann Abraham ein Jude gewesen sei. Mord bleibe Mord. Der Jude sei in Deutschland nicht schutzlos, sondern genieße in vollem Umfange den Schutz der Gesetze,