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Der Israelit · 1937-10-28 · Heft 43 (28.10.1937) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
78 (1937)
Issue
Heft 43 (28.10.1937)
Date
1937-10-28
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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Wmm^^^mMmm ^WS»W?S3 vri^—a^SSgij^s.^VfVr<^^^^^5^^^^^^'^^55N^ ^'^^---iv i 28. Oktober 1937 Oer Israelit Nr. 43 Seite 5 Korrespondenzen. Deutsches Reich. . Die Beratungsstellen beim Hilfsverein. Berlin, 13. Okt. Der H i 1 f sv er ein der Juden in Deut sc h- 1 a ri d weist darauf hm, daß eine prompte Erledigung der Arbeit nur möglich ist, wenn alle schriftlichen oder persönlichen Anfragen an den örtlich zuständigen Auswandererberater gerichtet werden, und daß es nur zur Verzögerung und Erschwerung der Arbeit beiträgt,, wenn sich Auswanderungswillige aus dem Reich brieflich oder persönlich direkt an die Zentrale in Berlin wenden. Beratungsstellen befinden sich in Berlin W. 35, Ludendorffstr. 20; Bielefeld, Viktoriastr. 24; Bremen, Obernstr. 14, 2.; Breslau, Wallsfr. 9, 2.; Frankfurt a, M„ Quinckestr. 26, Nebenhaus; (Zuständigkeitsbezirk: Stadt Frankfurt, Provinz Hessen-Nassau, jedoch vom Regierungsbezirk Kassel nur folgende Kreise: Kreis Frankenberg, Kreis Staade, Stadt Fulda, Landkreis Fulda, Kreis Geldhausenr Stadtkreis Hanau, Kreis Hersfeld, Stadtkreis Marburg (Lahn), Landkreis Marburg (Lahn), Kreis Schlüchtern, Kreis Ziegenhain, ferner das Land Hessen); Hamburg, Beneckestr. 6; Hannover, Sophienstr. la; Karlsruhe, Kriegsstr. 154; Köln, Rubensstr. 33; Königsberg, Tragheimer Pulverstr. 5a: Leipzig, C 1 Goethestr. 1, 3.; Mannheim, E 7, 28; München, Herzog Maxstr. 5; Nürnberg, Neue Gasse 12; Stettin, Friedrich Karlstr. 3; Stuttgart, Gartenstraße 15, 1. — Anfragen aus dem ehemaligen Abstimmungsgebiet O b e r s c h 1 e s i e n sind zu richten: a) für. den Bezirk Beuthen und die umliegenden Bezirke an den Provinzialverband für jüdische Wohlfahrtspflege Beuthen, Schießhausstr; 6; b) für Stadt Gleiwitz und das übrige Abstimmungsgebiet, soweit es nicht zur Zuständigkeit der Beuthener Stelle gehört, an die Jüdische Wirtschaftshilfe Gleiwitz, - Niederwallstr. 9. Nachtrags-Etat in der Hamburger Gemeinde. Hamburg, 18. Okt. ' In einer Sitzung der Repräsentanten der Deutsch- Israelitischen Gemeinde in Hamburg wurde ein Nachtragsetat für 1937 in Höhe von 172.000' RM. genehmigt. Die Nachforderungen sind durch die besondere Lage vieler Institutionen, vor allem des Krankenhauses, des Kulturbundes, der Wohlfahrt und Auswanderungshilfe notwendig geworden. Vom Vorstand wurde, hierbei mitgeteilt, daß durch die Abwanderung jüdischer Steuerzahler seit 1933 ein jährlicher Steuörausfall von etwa 24Ö.000 RM. eingetreten sei. In diesem Jahr sei dieser Ausfall durch .die Verkäufe jüdischer "Geschäfte wettgemacht worden, die als Einnahmen erscheinen, und durch die_ Abgaben der Auswanderer. In der Versammlung wurde, ferner der Vertrag mit der Jüdischen Gemeinde in Altona über die Vereinigung der beiden Gemeinden angenommen, und der Vorstand ermächtigt, gleiche Vertrage mit den jüdischen Gemeinden Wandsbek Und Harburg-Wilhelmsburg abzuschließen. Oesterreich, Judenieindliche Ausschreitungen bei Wien. Wien, 19. Okt. Nach einem Wettspiel des jüdischen Sportklub* H a k o a "gegen den Fußballortsverband in Sc h w exhat bei Wien ist es zu judenfeindlichen Ausschreitungen gekommen. Zwei Spieler der Hakoamannschaft wurden auf dem Spielplatz von einer Gruppe von Zuschauern niedergeschlagen und mißhandelt, Hakoa-Sportler kamen ihren Kameraden zu Hilfe; es kam zu einem Handgemenge. Weitere Zusammenstöße ereigneten sich auf der ganzen Strecke von Schwechat nach Wien. Judenfeindliche Exzedenten hielten Autos an, bewarfen die Straßenbahn mit Steinen und attackierten jüdisch aussehende Passanten. Drei. Personen wurden verletzt, eine durch einen Messerstich ins Gesicht schwer. Ungarn. Die Festsetzung von Markttagen und die Gleichberechtigung der Konfessionen in Ungarn. Budapest, 19. Okt. Das Amtsblatt hat folgende Entscheidung des Handelsministers veröffentlicht: ..Der Umstand, daß der Zeitpunkt irgendeines bewilligten Marktes mit dem Zeitpunkt der Feste der israelitischen Konfession zusammenfällt, kann kein Grund zur aüsnahmsweisen Verlegung des Marktes sein." Diese Entscheidung hat im Hinblick auf die gesetzliche „Rezeption" (verfassungsmäßige Gleichstellung) des jüdischen Glaubens Aufsehen erregt. „Egyenlöseg" bemerkt, die ungarische Judenheit nehme diese Entscheidung mit großer Bestürzung zur Kenntnis; denn die anerkannte jüdische Glaubensgemeinschaft habe ein Recht darauf, daß die Behörden ihre Feiertage ebenso wie diejenigen anderer Konfessionen respektiere. Polen. Dreieinhalb Millionen Juden protestieren. Warschau, 20. Okt. .Der halbtägige Proteststreik gegen das Hochschulghetto, den die jüdische Bevölkerung Polens am Dienstag durchführte, hat durch die Einmütigkeit und Geschlossenheit, mit der alle sozialen Schichten und politischen Gruppen der dreieinhalb Millionen Seelen zählenden Judenheit Polens der Streikparole gefolgt waren, alle bisherigen Kundgebungen ähnlicher Art weit übertroffen. Am Morgen der Kundgebung boten die jüdischen Stadtteile von Warschau, in denen der größte Teil der 300.000 Warschauer Juden lebt, ein eindrucksvolles Bild absoluter Ruhe. Sämtliche jüdischen Geschäfte, Werkstätten und Fabriken, die Banken, Büros, Kaffeehäuser und Restaurants waren geschlossen. Aber auch in den nichtjüdischen Stadtteilen fielen die zahlreichen geschlossenen jüdischen Läden auf. Ebenso ruhte die Arbeit in allen jüdischen Institutionen und Gemeindeeinrichtungen. Sogar Leichenbegängnisse fanden wahrend des Streiks nicht statt. Der Unterricht in den judischen Schulen war unterbrochen, keine judische Zeitung ist erschienen. Im Laufe des Vormittags sammelten sich Tausende in den Straßen an, die in Ruhe an den geschlossenen Geschäften vorbeizogen und den wirkungsvollen Eindruck der Solidaritätskundgebung besprachen. Ansammlungen wurden von den in großer Menge aufgebotenen Polizeipatrouillen zerstreut. Hier und da bildeten sich spontan kleine Demonstrationszüge jüdischer Studenten und Schüler; sie wurden von der Polizei sofort aufgelöst. Viele jüdische Jugendliche wurden wegen Verteilens von Streikaufrufen angehalten. 200 jüdische Jugendliche anläßlich des Proteststreiks gegen das Hochschulghetto verhaftet. Warschau, 20. Okt. Im Laufe des diensttätigen Proteststreikes gegen das Hochschulghetto sind in verschiedenen Städten Polens rund 200 jüdische Jugendliche festgenommen worden. Die Mehrzahl der Verhafteten wurde später freigelassen. In Lodz wurden vier jüdische Jugendliche auf administrativem Wege zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt. In L u b l i n hat der Distriktsgouverneur die Jüdische Gemeinde wegen der von ihr gefaßten Protestresolution verwarnt. Er erklärte, die Jüdische Gemeinde habe damit ihre Befugnisse überschritten, da sie sich ausschließlich mit der Verwaltung religiöser Angelegenheiten zu befassen h/ibe und sich in politische Dinge nicht einmischen aürfe. Im Przytyk-Prozeß verurteilte Juden vorzeitig aus der Hait entlassen. Warschau, 22. Okt. Mit Rücksicht auf ihre gute Führung sind der 70jährige Leiser Feldberg und der 50jährige Abraham Hochberg, die im Przytykprozeß verurteilt worden waren, von der Gefängnisverwaltung in Radom fünf Monate vor Verbüßung der Strafe entlassen worden. Feldberg und Hochberg haben 18 Monate im Gefängnis verbracht. In Przytyk wurde für den Empfang der beiden Freigelassenen ein Komitee gebildet, dem auch; mehrere Nichtjudett angehören. Arier-Paragraph führt zur Spaltung der Aerzteschaft Polens. Warschau, 19. Okt. Der Beschluß des in Posen abgehaltenen Kongresses der polnischen Aerzte, künftighin nur „christlich geborene" Personen als Mitglieder des Verbandes zuzulassen, wird von der nationaldemokfatisehen Presse mit großer Genugtuung begrüßt. Allgemein herrscht jedoch die Meinung vor, daß die Einführung des Arierparagraphen zur Spaltung der Berufsorganisation der Aerzte führen wird. Die Gegner der Nationaldemokraten, die in den Kreisärzteversammlungen fast überall die Mehrheit bildeten, und an der Posener Tagung ebenso wie die Vertreter der jüdischen Aerzteschaft überhaupt nicht teilgenommen haben, dürften in nächster Zeit an die Schaffung eines neuen ärztlichen Berufsverbandes herantreten. schöpfen im Schmerz um uns durch den Tod entrissene liebe Angehörige, dazu ist allein die Lehre ausersehen, die in uns die Ueberzeugung weckt, daß auch unsere Seele unsterblich ist, daß auch sie in G'tt in unverändertem Zustande unaufhörlich weiterlebt und dort für ihre guten Taten Lohn empfängt und für ihre bösen Taten Strafe erleidet. Diese Lehre hat es auch bewirkt, daß unsere Altvordern in den düsteren Zeiten des dunklen Mittelalters, wo die grausigen Religionskämpfe wüteten, ihr Leben mutig zu Ehren G'ttes in die Schanze schlugen und lieber ihre Seelen auf dem lohenden Scheiterhaufen aushauchten, als ihren Glauben äußeren, verlockenden Vorteilen oder der Gewalt preiszugeben, Sarah starb als hochbetagte Frau. Sie war 127 Jahre alt. Sie starb auch nicht auf dem Orte ihres Wirkens, sondern an einem anderen Platz. Sie lebte in Ber Seba und starb in Kirjath Arba. Hätte in Abraham der Glaube gelebt; unsterblich ist nur das Wirken, der Seele selbst aber haftet nichts Unsterbliches an, dann hätte er an der Bahre Sarah's einen geringen Trost verspürt. Wieviele mögen noch gelebt haben und von ihnen wieviele in Kirjath Arba gewesen sein, die das Leben Sarah's von der Kind- Ii eit bis ins. hohe Älter hinein verfolgt haben, um es nach Gebühr würdigen zu können? Keine. Nicht der Hinblick auf die Unsterblichkeit des Wirkens und des Namens, die Abraham für Sarah erhoffte, verlieh ihm die Kraft, mitten im tiefsten Schmerz* Inn /»as ^>j>» öp'i sich aufzurichten und zu erheben, mit •der Sorge um ihr. Grab zugleich auch an das -seinige zu denken, das er—aus Liebe zu ihr neben dem ihrigen" bestimmte. Nein, in ihm rauschte eine andere Quelle des Trostes.' der Glaube „G'tt kennt die Tage der Frommen und ihr Erbe bleibt auf ewig". „G'tt kennt die Tage der Frommen", auch wenn sie keiner mehr kennt, in Ihm leben sie weiter auch wenn sie in der Welt schon längst vergessen sind. „Und ihr Erbe bleibt auf 'ewig". Das Erbe der Frommen bleibt auf ewig, nicht nur als Gemeingut der Welt, wo es wie der Tropfen im Meere verschwindet, sondern auch zu ihrem eigenen -Wohle, zu ihrem eigenen Heile. Diesen Glauben suchen wir uns zu erringen, dann .hat unser Leben eine Richtschnur, unser Streben ein Ziel und der Tod ist uns kein Schrecken. Schriftdeutungen zum Wochenabschnitt. Mitgeteilt von S. Speier, Kap. 23. V. 6. -inana uaira nns b'pVs *roi »aitt iwatf .■p» «ups nby* naj? na u»a w>s -]m m *iap irnap „Höre uns an, mein Herr! Ein Fürst G'ttes bist du in unserer Mitte. In dem erlesensten unserer Gräber begrabe deinen Toten; - niemand von uns wird sein Grab dir versagen, deinen Toten zu begraben." Du mußt dir kein Familiengrab erwerben. Ein jeder von uns rechnet es. sich als hohe Ehre an, dir ein in seiner Begräbnisstätte gelegenes Grab zu überlassen. Awraham dankt für dieses Anerbieten, möchte aber Sara in "einem ihm gehörigen Familiengrab ( i3p mm ) bestatten. (V. 7fJ. * * Kap. 24. V. 3. vb iwk psn ipbvn D-wn >j?Vs 'na fpmm .ia*ipa vor» »an *wk 'lyaan niaan *3aV nr« npn „Ich will dich schwören lassen bei G'tt, dem G'tte des Himmels und der Erde, daß du meinem Sohne keine Frau nehmest von den Töchtern des Kanaaniters, in dessen Mitte ich wohne." In der Regel wird 'fi nur als ea'opn v^«, der im Himmel thronende G'tt bezeichnet. Vgl. Jona i, 9; Esra 1, 2; Nechemja. 1, 4; 2, 4; Diwre-ha-Jamim II 36, 23. So heißt es auch hier in V. 7 psn ybv> Allein bei dem Eide iügt Awraham hinzu?nsn "?^RT . Wisse, so beschwört er seinen Diener, die Herrschaft G'ttes dehnt sich auch auf die Erde aus. In Seiner Macht liegt es auch, den Meineid zu ahnden! — Die Weisen erklären unsere Stelle auf folgende Weise? Awraham wollte damit sagen: Jetzt ist Er G'tt des Himmels und der Erde, weil ich Seinen Namen im Munde der Menschen geläufig gemacht habe; aber als Er mich aus meinem Vaterhause nahm, war Er nur als G'tt des Himmels und nicht als G'tt der Erde anerkannt, weil die Menschen nicht von Ihm wußten und Sein Name auf Erden nicht geläufig war.' (Bereschit Rabba, Raschi.) — Obwohl Awraham bereits in Charan „Seelen gebildet", d. h. sie zur G'Heserkenntnis geführt hatte,1) so war es damals nur eine Minorität, die G'tt anerkannte; nun aber war Sein Name im Munde vieler Menschen geläufig. * * Kap. 24, V. 62. a»n psa asn» Kim -k-i ->nb ito »an sa pny> „Und Jizchak war gekommen vom Hinkommen zum Brunnen des Lebendigen mich Sehenden; er wohnte im Süden des Landes." Der Nachsatz besagt nur, daß Jizchak um jene Zeit im Südlande, nicht aber gerade bei dem in diesem Gebiete gelegenen Brunnen2! wohnte. Dorthin verlegte er seinen Wohnsitz erst nach dem Tode seines Vaters (25, 11). *) Vgl. Bereschit Rabba und Raschi zu 12, 5. 2) Vgl. 16, 7 und 14; 20, 1. ■N

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