Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1937-07-22 · Heft 29 (22.7.1937) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
78 (1937)
Issue
Heft 29 (22.7.1937)
Date
1937-07-22
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
89% known words query
IRI
…/2446951-2450961-2450989--83131-2541123
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

•22. Juli 1937 Der Israeli i t Nr, 29 Seite 7 <seset?t'. Die den jüdischen Wahlschulen aufgenemnienen jüdischen Schüler sind auf die Anteilszahl der allgemeinen Wahlschulen anzurechnen. Gegen den "Üebergang eines jüdischen Schülers von einer allgemeinen mittleren oder höheren Schule auf eine jüdische Schule bestehen keine Bedenken. .Ein derartiger Uebergang ist zur Herbeiführung einer mög-' liehst' . vollständigen _ Rassentrennung durchaus erj v ünscht. ' ' ' . J ü Ü i s c h e, M i s c h 1 i n g e besuchen grUndsätz; Lch die allgemeinen'Volks- und Berufsschulen. Sie unterliegen auch bei der Aufnahmean Wahlschulen keinerlei Beschränkung. Den von zwei yolljüdischen Grqßelternteilen abstammenden jüdischeri Mischlingen ist auch der Besuch jüdischer Schulen oder Sammelklassen für jüdische Schüler gestattet, jedoch ist Vorsorge getroffen, daß sie in diesem Fall künftig nicht das Reichsbürgerrecht erhalten. Staatsangehörige jüdische Mischlinge, die die allr oemeinen Schulen besuchen, haben wie jeder andere Schüler an allen Veranstaltungen der' Schule einschl. besonderer Gemeinschaftveranstaltungen außerhalb des schulplanmäßigen Unterrichts (z. B. Schulaus - flügen,. Besuch ' von Schullandheimen, Sportfesten und dergl.j teilzunehmen; sie sollen, da sie das Reichsbürgerrecht erhalten können, grundsätzlich den anderen Schülern gleichgestellt werden. Jüdische Schüler (§ 5 der ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz) nehmen dagegen lediglich an dem lehrplanmäßigen Unterricht teil. Von der Teilnahme an Ge'meihschaftsveranstaltuhgen außerhalb des schulplänmäßigen Unterrichts sind sier. ausgeschlossen. Ausländischen jüdischen Schülern kann. die Teilnahme an Gemeinschaftsverahstaltungen außerhalb des lehrplarimäßigen Unterrichts nach Maßgabe der allgemeinen Schulordnung und der jeweiligen besonderen Anordnungen" des Schulleiters , gestattet werden, wenn daraus Schwierigkeiten nicht zu besorgen sind. Zur .Reifeprüfung als Nicktschüler und zu den sprachlichen Ergänzungsprüf urigen sind wie bisher jüdische Bewerber deutscher Staatsangehörigkeit nicht zugelassen. Sofern sie an einer nicht mit" selbständigem Prüfungsrech^ ausgestatteten jüdischen ' Schule unterrichtet worden.;sind, können sie jedoch-*zur Ablegung der Reifeprüfung" an einer öffentlichen höheren Schule zugelassen werden. Jüdischen Mischlingen" ist die Ablegung "in jedem Fail-i. gestattet. Sowe.it .an jüdischen höheren S.chulen Reifeprüf ungen abgehalten werdÄtf," sind tdfe ' Abgangszeugnisse ausdrücklich als Zeugnisse jüdischer höherer Schulen zu kennzeichnen. In dem Abschnitt ^Lehrerausbildung" heißt es in dem Erlaß: . „Juden können nicht Lehrer oder Erzieher "deutscher Jugend sein. Auch1 jüdische Mischlinge sind künftig für den Beruf eines deutschen Jugenderziehers, ungeeignet. Zur Ausbildung für den Beruf eines Lehrers, oder Erziehers soll daher grundsätzlich nur zugelassen werden, wer für sich und, falls er* verheira'te't ist,; für seine1 Ehefrau den" nach den beamtenrechtlichen Vorschriften erforderlichen Nachweis über die Reinheit des Blutes erbringen "kann." Zur1 Sicherung 'des Nachwuchses der Lehrkräfte für jüdische Schulen "hat sich jedoch der Minister vorbehalten, bis-;zu einer Später ZU erlassenden Neuordnung einzelnev jüdische Antragsteller (-innen), die ihre Ausbildung auf einer anerkannten jüdischen Lehrerbildungsanstalt erhalten haben, zu den Prüfüngeri für das-Lehramt an >Volksschulen und einzelne jüdisclie , Antra'gsteller(-inrien), die im Rahmen der allgemeinen Zulassuhgsbeschränkungen für jüdische Studierende "das1 vorgeschriebene Hochschulstudium abgeleistet haben,1 zu^HAblegung der wissenschaftlichen Prüfung für' Idas höKere' Lehramt von Fall zu . Fall vor besonderen'JPfüfüngsäusschüssen zuzulassen. Ueber die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse ergeht besondere Bestimmung. Ferner hat'sich der Minister vprbehält'ep:, einzelne jüdische AütragsteHer(-ihheh) Von Fall" zü Fall für die Ausbildung als Gewörbölehrer"^in)\ zum!;Besuch des Berüfspä'äagogischen Instituts :iii''Berlin und zu einer besonderen^ Abschlüßörüfing- ^uz^ülasseh: Diese Ausnahm^b^stfm'nlun^ei'n'' ig eltte'fli nur "für; Juden, tiicjit iür jüdisdhe'fMischIfhge.. "' * -;;; '•-'-: f""-*nr : , Schließlich gibt der Erlaßjüdischen, Jun^ehrerr, "He die erste; Lehrerprüfung .beständen habend lund i üdischen' ^Kandidaten und Kandidatinnen, die vor einem besonderen Prüfungsausschuß oder bereits früher nach den allgemeinen Vorschriften die wissenschaftliche, oder künstlerische Prüfung für das.höhere Lehramt abgelegt haben, die Möglichkeit der 3eschäftigungr ai». ihrer;Ausbil4ung , entsprechenden jüdischen. ^phulen/.Bine^Uebernah'me in den^ Vorbereitungsdienst und eine "Anstellung ihi" Beamtenver- -•iä'ltnis" bleibt"' jedoch für Jüdische Lehrer j'eder Ajrt -usgeschlo^h;;'^ T---^ ':'r[;-y ■ «*iunV:.-i ■* j •-..Unterj l|^^^ahn^''äer,'iduiv3h'i. die N^rh'b^ergerl 'Gi;- setze geprägten. Begriffe^'? »»Ätt^^,..W«,.v«lttafecher Mischling"' .bestimmt., 'ß^f^ ^^-ßi^^^^fJ1^- grundsätzlich, da$y$berallj .wo, jpu|)isTheri^en Erlasse^ dbr Ausdruck. ',;,Niphtarier"'. verwandtisjt'|"n soweit [durch besetz oder ",Yie£Qr$n^^ .bestimmt ist,;-'der sichclen ^ff^ax^a^f J ' ' *• <!-JI ■ '; aejh. ^^s^jien '-'.^e^^ni^iing^n, ..-de§f.ijßsß0 vom Ii i$f$ "/niqht? ^arideres ■ ergibt,, darunter , nur njüden" zu verstehen" sind. * '.■ ■ ' : . >:,- \y Reichsvertretung der Juden in Deutschland. Berlin, 15. Juli.;• Von. der R...V. d. J. in D. wird uns geschrieben: Die: erste Ergänzung zum „Sozial- und Wirtschaftsrecht, . ausgewählt und bearbeitet für die . Bedürfnisse der Juden in Deutschland", von Ministerialrat a. D. Fritz; W i 11 e 1 s h Ö f e r;. .— .Nr. X der Schriften der Zentxalwohlfahrtsstjelle' und der Abteilung Wirtschaftshilfe bei der^. Reichsvertfetung' der Juden in. Deutschland ist erschienen, Aus der .Ergänzung, die den gesamten Inhalt des Buches: auf . dea. gegenwärtigen Standvon Gesetzgebung und Rechtsprechung bringt, ist .besonders hervorzuheben: Die eingehende Neukommentierung der Bestimmungen des Haushältsbeschäftigungsverbots; die erweiterte Darstellung des Äuswanderungsrechts, insbesondere in den Fragen des Steuerrechts und der Sozialversicherung; das heu eingefügte Gesäte über die Befreiung von der Pflicht zum Ersatz von Fürsorgekosten; die den Arbeitseinsatz regelnden wichtigsten Bestin^tnungen des Vierjahresplanes j die Darr Stellung deK neuesten Rechtsprechuhg' übeV gewerb1 liehe und politische' Zuverlässigkeit;" die Erläuterunfgen! zü den neuerdings wichtiger gewordenen Bestimmungen ,des Vorzugsrentenwesens und die Einarbeitung der erst am 28. Juni ds. Js. in Kraft getretenen Neuregelung der Unterstützung' Arbeitsloser. Die 40 Blatt starke Lieferung (Preis Mk. 1.50J geht den früheren Beziehern in;den nächsten Tagen zu;, Neubezieher erhalten das Buch einschl. der Ergänzung zum, bisherigen Preis von Mk. 3.80. , . . . .; Die Gemeinde' Berlin sorgt für jüdische Kinder während der Ferien. , M Berlin, 14. Juli, - In', einer E.ühr'ung des Jüdischen Wohlfahrts- und Jugendamtes der Jüdischen Gemeinde zu Berlin wurde Mitgliedern des Gemeindevorstandes, der Repräsentantenversammlung und der jüdischen Presse die. Einrichtungen gezeigt, die die Berliner Jüdische Gemeinde auf dem jüdischen Sportplatz in Berlin- Grunewald für die Unterbringung schulpflichtiger jüdischer Kinder während der großen Ferien geschaffen hat. Die.. Kinder, werden von Pflegern an bestimmten Stadtbahnhöfen gesammelt und auf dij Tagesspielplätze gebracht. In einigen Fällen werden Lastautos für die Fahrt von den Sammelplätzen zu den Spielplätzen verwendet. Die Kinder werden unterhalten und verpflegt, sie treiben■= Sport und beschäftigen . sich bei Spiel und Gesang. Das Jugendamt der Gemeinde gibt Zuschüsse zu Einrichtungen gleicher Art, die nicht unter Regie der Gemeinde stehen» Es sorgt für die Verschickung von Kindern, die dri Gruppen an Erholungsstätten während der Ferien untergebracht werden, und stellt, Zuschüsse zu solchen Verschickungen zur Verfügung. So sind während der großen Ferien 282 Kinder gruppenweise :mit Hilfe der Gemeinde verschickt worden. Zuschüsse sind für die Verschickung von. hundert Kindern gewährt worden. Insgesamt wurden während der Ferien 2392 Kinder von der Gemeinde versorgt. Die Arbeit des Jüdischen Wohlfahrts- und Jugendamtes Berlin. Berlin, 15. Juli. In "einer Broschüre, die vom Jüdischeri Wohlfahrts- und Jugendamt der Berliner Jüdischen Gemeinde herausgegeben wird, gibt der stellvertretende Vorsitzende des Wohlfahrtsamtes, Rechtsanwalt Dr. Fritz Lamm, eine Uebersicht über ide Entwicklung des Wohlfahrtswesens der Gemeinde innerhalb der letzten hundert Jahre. Mit dem Jahre 1837 hatte die Armenkommission eine geordnete Armenpflege begonnen. Sie ist im Laufe des Jahrhunderts entsprechend den Anforderungen der Zeit immer mehr ausgestaltet worden, bis Eugen Ca,spary 1923 das Wohlfahrtstund Jugendamt der Berliner Jüdischen Gemeinde mit 'seiner Zentrale lind 24 Bezirken, seinen tausend Pflegern und Pflegerinnep "gründete. 500 Zertiiikate ji J „iür Jugend-Alija in den nächsten .• ht. •. JVIonaten. .-• iV! ./^<=.•-:,•■ ,^ j n;' .3 Bjerilitt!, 18. Juli.! Die Presseabteilung; der.,Reichs.vertret.ung der Juden in Deutschland teilt mit: „Die Jugend-Alija ist erfreulicherweise in der Lage, ein Programm für die Arbeit der nächsten Monate aufstellen zu können. Nach einer Zeit der Ungewißheit über die Haltung der Palästinä-Regierung' gegenüber' den Wün- .. sehen um, ^die-Zuteilung von Zertifikaten liegt eine eindeutige",} (positive Stellungnahme VQr>;y Es werden Zertifikate, iür jede Siedlung;;geson.dej:tv ausgegeben. 100 Zertifikate iür. .das,,Emek I|ajärden; »sind bereitsgenehmigt. eb^ensQ .äO Zertij^ate^ für', MischmaV Hajemek .und 'Sö ijk~.Kfar ('Jehdschüa.''.,Di£' ."'^Anträge' für, die' 'Siedlungen Giwät; Brenner*, Kw'msat'Schiller,- KfW JecheskieT" und -Tel-' Ghäj rsf ehen vor einer günstigen Erledigung/-b .- ,-.! : : h\: ' Auch1'religiöse JugtendlieheX werden Anteil an der Alija der nächsten Monate?> haben .{gönnen, da die Bauarbeiten. amVreUgipsen; Jugenddorf, .bei Kfar Chafssidirq;rasch,: .!Yprw,ärt^;, schroten. ..... j[)as Jugendddrf ist eine misrachistiscjj^.G.rundühg.) "' Tin deii landwirtschaftlichen Schulen Ben Schemen und-Mikwo Israel konnten eine Anzahl von Plätzen . iür die~ Jugend-Einwanderer aus. Deutschland bereitgestellt werden. Die. Vorbereitungsarbeiten für diese Gruppen, sowie, für die gesamte andere Alija "wird wie bisher geleitet von der Jüdischen Jugendhilfe e. V., Ber- -lin-Charlottenburg 2, Käntstraße 158, Tel. 91 55 56/57. .-,;.Dem.Kinder- und Jugenddorf Ben Schemen in Palästina stehen für das am 1. Oktober beginnende Schuijahr noch eine 'beschränkte Anzahl von ••Zertifikaten "zür Verwendung in Deutschland züri'Verfügung. Ein Teil dieser Zertifikate soll verwendet werden' für Kinder zwischen 12 und 14 Jahren, die in i die Kindergemeinschaft (Grundschule) eintreten." (Bekanntlich hat die areligiöse Erziehung in Ben Schemen seinerzeit' vielfach Kritik hervorgerufen. Red.). . aEinführung der Rassengesetzgebung tt in, Oberschlesien. (Nach einem Berichte der „C. V.-Zeitung"J \' _ B erlin* 20. Juli Die Reichsregierung" hat ein Gesetz über Maßnahmen im ehemaligen oberschlesischen Abstimmugnsgebiet vom 30. Juni 1937.i(RGBl. I, S. .717) eralssen. Dieses Gesetz gilt nicht nur im ehemaligen oberschlesischen Abstimmungsgebiet. Es findet auch außerhalb dieses Gebiets Anwendung, soweit dort Personell, die im Abstimmungsgebiet unter das' Gesetz fallen würden, bisher von der Rassengesetzgebung noch nicht betroffen worden sind. Die Bestimmungen! die das Reichsbürgerrecht und, den Blutschutz betreffen (insbesondere Hausangestelltenvorschriften), treten ohne weiteres am 15. Juli? 1937 in Kraft. Für weibliche Angestellte in jüdischen Häusern gelten, nach der^,„C. V.-Zeitung", folgende Bestimmungen: Auch in Oberschlesien dürfen deutschblutige weibliche Staatsangehörige unter 45 Jahren in einem jüdischen Haushalt grundsätzlich nicht mehr beschäftigt werden. Sie dürfen nur dann weiterbeschäftigt werden, wenn sie , . , 1. in dem betreffenden jüdischen Haushalt bereits am 16. September 1935 beschäftigt waren, 2. wenn sie1 bis zum 31. Dezember 1935 das 35. 'Lebensjahr vollendet hatten und wenn sie 3. seit dem 16. September 1935 ohne Unterbrechung bis zur Gegenwart in diesem Haushalt beschäftigt sind; Nur ['beim Vorliegen aller drei Voraussetzungen ist die- Weiterbeschäftigung der deutschblütigen weiblichen Hausangestellten unter 45 Jahren in Oberschlesien zulässig.,,Das Beschäftigungsverbot bezieht sich auch' auf' deutschblütige staatenlose Hausangestellte, dagegen nicht auf Hausangestellte fremder, insbesondere also polnischer Staatsangehörigkeit.* Das Verbot gilt andererseits auch für solche jüdischen Haushaltsangehörige, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, also insbesondere polnische Häushaltsvorstände oder Staatenlose. Dienstverhältnisse, " die ■ den neuen Bestimmungen nicht, ent- Isprechehy müßten spätestens zum 14, Juli-1937 gelöst werden. . •.; Direktor Georg Kareski will als Gemeinde-Vorsteher zurücktreten. r ",,., - Berlin, 19. Juli. Der. stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Direktor Georg Kareski, hat den Wunsch ausgesprochen,' von seinem Amte z u r ü c kzut.ret.en. Es soll noch in dieser Woche eine Sitzung der Repräsentantenversammlung einberufen werden,-die satzungsgemäß über den Rücktrittsantrag zu entscheiden haben wirdi Einwanderungsmöglichkeit nach Chile. i . . ,i ,'. , :, , B e r 1 i n 16. Juli. Der, Hilfsverein der Juden* in Deutschland gibt iplgendes bekannt,;. i; :.. Es,,, besteht zur Zeit für eine begrenzte Anzahl von Familien ,*eine Einwai^derungsmoglichkeit nach Chile, dofch ist., diesean . folgende Bedingungen geknüpft; .; - Es muß» sich un^.,kinderreiche,,.Familien handeln. .d§r.en. F9,müienvdi^c ni^ht'.iiiQhr als «40. Jahre alt ist und einen manuellen; Beruf ausübt; .ferner darf es sich nicht um Staatenlose handeln. Außerdem muß die . Familie in der Lage sein, auf Grund des Runderlasses 153/36 (der den Kleinkapitalisfen einen fünfzigprozentigen Transfer von höchstens 8000 Mark ge- ,s.tattet)-.,e|inen Betrag: .transferier^' zu können. •>•,..• Zusqhrfften . sind zu .ijiqhten an den Hilfsverein der Juden in Deutschland e. V., Berlin, W. '35', Ludendorf fstr." 20.. ., V; .;J.^ ..' ' . Einwanderung nach Brasilien vorläufig gesperrt. -' .!. -: :>u>,~ ••-v . B, ex bi n r .^ty; Juli. i . Dec Hilfsverein der Juden in. Deutschland gibt folgendes bekannt:;: .-j;!..,;.. Nach Auskunft, der - zuständigen; .Konsulate in Deutschland werden zur Zeit Einwänder,ungsvisa für B r a s i:l i e,ri -vorläufig nicht mehr1 erteilt; Es .handelt sich hierbei voraussichtlich nur um eine provisorische Maßnahme^ $ie auf Grund einer Kabelanweisung des zuständigen" Ministeriums in Rio de Janeiro, getroffen worden ist.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.