Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 78 (1937)
- Issue
- Heft 28 (15.7.1937)
- Date
- 1937-07-15
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 10 Nr. 28 D er Israelit 15, Juli 193J sich die Mutter von einer Verantwortlichkeit nicht nur G'tt gegenüber," sondern auch gegenüber der Welt erfüllt, die sie für die Fehler ihrer Kinder zu belasten geneigt war. Zu Proverb XXXI, 1 wird von R. Jochanan im Namen des R. Simon b. Jochai die Bemerkung überliefert, die Mutter Salomos habe diesen zurechtgewiesen und zu ihm gesagt: „Mein Sohn, du weichst vom Wege G'ttes ab, dein Vater war, wie jeder weiß, fromm und tugendhaft; mir, die ich dich erzog, mir wird man deine Gottlosigkeit zur Last legen."10) Immer wieder wurde das Verhalten eines Menschen mit seiner Mutter in Beziehung gebracht. Sprach man von einem tugendhaften Menschen, so pflegte man beizufügen, „zum Lobe seiner Mutter, zum Lobe seiner Familie; bei einem lasterhaften Menschen hingegen, „zur Schmach seiner Mutter, zur Schmach seiner Familie."1X) Das Verdienst des Chur, Großvaters des Bezalel, Weisheit besessen zu haben, wird seiner Mutter Mirjam, Schwester Moses', zugeschrieben.12) Es gab indessen auch Frauen, welche es mit der Aufgabe, ihre Kinder zur Schule zu bringen, leicht nahmen und sich kein Gewissen daraus machten, sie bei geringfügigen Anlässen der Schule fernzuhalten. „Wenn es G'ttes Wille ist, daß aus dem Kinde ein Gelehrter werde, so wird es auch ohne mein Hinzutun geschehen." R. Simon tadelte solche Frauen mit dem Hinweis aufJes. XXVIII. 26; man habe das Kind anzuleiten, zurechtzuweisen, wie auch G'tt es lehret.13) Solche Frauen bildeten jedoch eine Ausnahme. In der Regel war die Mutter unermüdlich, wo es galt, die religiöse Erziehung ihrer Kinder zu fördern und deren Wissen auf religiösem Gebiete zu mehren. Manche Mutter tradierte ihrem Sohne sogar halachische Bestimmungen praktischer Natur von seinem verstorbenen Vater.14) Wie immer auch die gegenseitigen Beziehungen beider Eltern waren, in der Tendenz der religiösen Erziehung ihrer Kinder waren sie eins. R. Chija ertrug die Launen seiner Frau mit großer Geduld und erwies * ihr bei jeder Gelegenheit die liebevollste Aufmerksamkeit. Auf die Frage seines Neffen Rab, der gleichfalls unter den Launen seiner Frau zu leiden hatte, wie er es über sich bringe, seine Frau so aufmerksam zu behandeln — wenn er auf dem Markte etwas Gutes fand, wickelte er es in ein Tuch und -brachte es seiner Frau — erwiderte er; unsere Frauen leisten genug, wenn sie unsere kleinen Kinder großziehen.15) In einzelnen Fällen (Babylon) lag auch die materielle Erhaltung der Kinder den Frauen ob.16) Mitteilungen, die Pädagogische Beilage „Erziehung und Lehre" betreffend, sind an Lehrer L. Kaufmann in Sprendlingen, Kr. Offenbach, zu richten. Die Mischnah als Lehrstoff im Religionsunterricht. Die -Lichter. Von Rabbiner Dr. Michalski in Karlsruhe, (Schluß.) Nicht die Körperkraft, die auch dem Tier zu eigen, ist für iden Begriff der am na» verbotenen Tätigkeit bestimmend. Nicht Weihe und Anstrengung sind untersagt, Die geistige iBeherrschuag der Umwelt,15) die selbst mühelose Ausführung eines Gedankens10) an einem Objekt, um es menschlichem Zweck unterzuordnen und für diesen geeignet zu machen, kennzeichnet den Menschen, erhebt ihn über das Tier. AI« (Mensch soll er am naff sich der Tätigkeit enthalten und hierdurch seinem Schöpfer ebenbiidlich und gehorsam sein. Speisen, die sicherlich unverzehntet waren, sind zum Genuß verboten. Das Absondern des Zehnten macht sie für den Menschenzweck, den Genuß gestattet und geeignet. Ohne jegliche Mühe vollbracht, ist es eine Tätigkeit, die des Menschen würdig ist, der nicht nur, wie das Tier, an sich denkt, sondern vor -dem Genuß an G'tt und Seine Diener nicht vergißt. Ist es auch keine umschaffende Veränderung der Speisen selbst, so doch ilyer Beziehung zum Menschen. Bisher war die Beziehung..untersagt, durch das Absondern tritt in diesem Verhältnis zum Menschen eine wesentliche Aenderung und Umformung ein. Diese steht im Widerspruch zum Ruhegebot des map, ist im Hinblick hierauf als map als Ruhegebot, auch sogar für die Zeit des Dämmerungsübergangs, des Zweifels am 8) Pesikta rabbati (Friedm.) c. 43 Ende. 9) Jer. Kidduschin IV II. B. Bathra 141a. ln) Sanhedrin 70b, Nu. r. 104, Tanchuma (Wien) Schemoth. ") Jer. Kidduschin I 1, Tanchuma (Wien) Wajakhel. " 12) Tanchuma (Wien) Wajakhel. ") Jer. Challah I," 1. 14j Berachoth 39b, Menachoth 68b, Jer. Terumoth XI Ende. 1!i) Jebamoth 63a. 16) Erubin 21b, vergl. Jer. Kethuboth V, 2. 15) Vgl. ann § 144, 147. 16) Vgl. mm mo« mvm roi6n - vollendeten Eintritt der Dämmerung von unseren Weisen, dieset nawa zufolge verboten worden. Verf boten ist daher auch in dieser Zeit unser r~r?n Nehf men, da man es nach rnas?-Ausgang von einem grö*' ßeren, zurückgelassenen Teil nachholen kann. Eine den Menschen adelnde Tätigkeit, die nur die Beziehung des Gefäßes zum Menschen umgestaltet, ist durch das Untertauchen der Gefäße, die durch Totenberührung unrein geworden17) oder aus nichtjüdischer Herstellung in jüdischen Besitz übergegangen.1*) Dies letztere kommt nur bei metallenen und gläsernen und glasierten Speisegeräten in Frage, die zur Bereitung oder zum Genuß von Speisen dienen, unmittelbar mit ihnen in Berührung kommen und die Genießbarkeit der Speisen ermöglichen. Metalle und die ihnen ähnlichen, durch Feuerkraft schmelzbarem gläsernen Gefäße zeigen nicht nur in der Form, sondern schon im Stoff die Herrschaft des menschlichen Geistes über die Erde und was sie birgt. Bereitung und Genuß der Speisen steht im Diensteides menschlichen Körpers., Sind die Gefäße hierzu nicht, -von jüdischer Machtsphäre geschaffen, die im Gesetz'def* Geistes Hochziel anerkennt, so müssen sie im Rei-: nigungsbad, das vom treibenden Zwäng der Unfreiheit des Naturgesetzes den Gedanken auf den Schöpfer aus dem Urzustand lenkt, untergetaucht, und für das Empfinden sittlicher Freiheit und Reinheit, die sich über den Körpergenuß erhebt, gewonnen werden. Auch von dieser den Menschengeist adelnden Tätigkeit soll man, wenn der Menschen?' geist dem Schöpfer ebenbildlieh ruhen soll, in der Dämmerstunde, die den Zweifel eingetretener Dunkelheit weckt, Abstand nehmen. Die von unseren Weisen in diesem Sinne verstandene Ruheverpflichtung erstreckt sich auch auf sie. riwavn pa t]* mawn bv im es ist eine geistig, wenn auch nicht körperlich, umgestaltende Tätigkeit, die die Gefäße in den Zustand der Verwendbarkeit bringt. "»sa ipnna 'im- — So wichtig und bedeutsam die Pflicht des Entzündens der maw-Lichter ist, sie muß unterbleiben, sobald Zweifel der eingetretenen Dunkelheit nicht von der Hand zu weisen sind. Keineswegs darf die Erfüllung dieses Gebotes, das an die!~13»-Heiligung mahnen will, diese verletzen und entweihen. Selbst einen Nichtjuden zu veranlassen, die Lichter zu entzünden, haben unsere Weisen, als im Widerspruch zum Ruheverbot< stehend, verboten map '-ort nva» und haben dies Verbot auch auf die Dämmerstunde ausgedehnt. Nur in ganz besonderem Notfall oder wenn zur Erfüllung eines Gebotes erforderlich, haben sie diese von ihnen verfügte Ausdehnung, die eine Vorsichts- und Vorbeugungsmaßnahme darstellt, eingeschränkt. Nach dem Wortlaut der njs?n ist daher das Untertauchen a^art» von mehreren Geräten, die zur Not entbehrlich sind, verboten. Verboten ist daher unbedingt das reinigende Untertauchen gesetzlich unrein gewordener Gefäße, aber auch bei neuen avfc nichtjüdischem Besitz sind sie nur im geschehenen Fall zur Benutzung. zu gestatten. Nur, wenn sie Eigentum des Juden sind, unterliegen sie der Verpflichtung. Hat man daher vergessen, sie unterzutauchen, kann man sie über r~iar einem Nichtjuden als Geschenk geben und sie dann leihweise sich von ihm zur Benutzung geben lassen. In diesem Falle dürfen sie auch ohne vorheriges Untertauchen benutzt werden. Nach dem Wortlaut der mwa ist das Entzünden von mehreren Lichtern ~nvun* die zur Verstärkung der Helligkeit beitragen, auch durch den Nichtjuden auf Veranlassung des Juden in der Dämmerstunde verboten. Das eino Licht jedoch, das für natr unerläßlich, dürfte man, aber nur vor wirklich eingetretener Dunkelheit, durch einen Nichtjuden entzünden lassen, später aber unter keinen Umständen, sondern muß vielmehr an den kommenden Freitagen des Abends immer eines mehr als bisher entzünden, um hierdurch an sein« Unterlassungssünde erinnert zu werden. Allen diesen Schwierigkeiten und den daraus sich ergebenden Unstimmigkeiten will der jüdische Mann vorbeugen, indem er an die Seinen die, erinnernde und fragende Mahnung vor Eintritt der Dämmerstunde richtet, 'tfsa Dt^a nitni19) „Des Friedens beraubt ist meine Seele" nan np^m IT was'*i in« 20) das bezieht sich nach Rabbi Abbahu. auf das r-iaw Licht, das, nicht entzündet, den Frieden des. Hauses gefährdet. *a rorpi *V?nK Ort«?'2*) „Erfahren sollst. Du es durch Rückfrage, daß Frieden dein Zelt erfüllt," darum mahne an das MW-Licht, daß der Friede Dich beglückt, Tia rnpai ai) „und Du richtest Dein Augenmerk auf Deine Wohnung", daß man durch mxn 'avw im Kreise Deines Wohnens die Gegenstände tragen und bringen kann, wo immer man sie braucht,22) daß man durch 'jn? paimi den Wohnsitz der Mahlzeit an die Grenze . der''2000 Ellen verlögt, um zur AIS» gehen zu kön-;. nen,23) das stelle durch Deine Frage Dnai» fest, Niurifl «Vi 21) '„daß Dir Nichts fehlt," daß Du selbst, das Obst am tiaw nicht zu entbehren brauchst, weil es verabsäumt wurde,.; es. zu verzehnten, darum richte die Frage an die Deinen rechtzeitig: Camps? 17) Vgl. ">*>k n-usz z. -St........ , i 18) Vgl. Situ § 465 und Kommentar zu IV. B. M. 31, 23. ln) Klagelied 3, 17, 20) n-a naw.- .> . 21) Ijob 5, 24. i 22j v*r\ z, St, habt Ihr den Zehnten^ abgesondert? Bei sicher nicht Verzehntetem läßt es sich in der Dämmerstunde nicht nachholen. wtn nK rnron Va» „Aber man darf das der Sicherheit halber nochmals verzehnten, bei dem es bisher fraglich war, )>any»i darf flvren >anj? noch abgeben pnnn m yyomt und die warmen Speisen in die Wärme erhaltenden Stoffe hineinlegen." Selbst die unwissende Landbevölkerung pflegt zumeist vor dem Verkauf des Obstes den Zehnten abzusondern, die Wahrscheinlichkeit besteht, daß es daher dem Käufer zum Genuß ohnehin erlaubt isti Das nochmalig« Absondern des Zehnten ist daher nicht eine'so stark die Beziehungen zum Menschen umgestaltende, Verbotenes in Erlaubtes verwandelnde, geistige Tätigkeit, daß sie schon in der Dämmerstunde zu verbieten sei. Nur nvrennvw, die die ohnehin begrenzte Oeffentlichkeit nur noch .augenscheinlicher 'vor Augen führen soll, um ein Hinübergreifen aus Achtlosigkeit in wirklich öffentliche Gebiete zu verhindern, sind in der Dämmerstunde noch gestattet, nicht aber painn nny, die in der min angedeutet' sind,24) uiid eine Besitzübertragung in sich schließen. Das Aufbewahren von Speisen am r-utf in wärmenden Stoffen, die den Wärmegrad noch steigern und vermehren, ist als Kochen verboten, selbst,, wenn bereits zeitig am Freitag die Speisen hineingetan worden waren. In Stoffe, die jedoch die Wärme nicht steigern, sondern sie nur im bisherigen Zustand erhalten, wäre es eigentlich sogar am nzv? gestattet, Speisen hineinzulegen, da dies kein Kochen ist, Nur die Befürchtung, man könnte finden, daß die Speisen nicht mehr heiß genug sind und sie in Achtlosigkeit nochmals aufs Feuer setzen, ist Grund genug, selbst es zu verbieten. In der Dämmerstunde sind jedoch die Speisen im allgemeinen alle heiß, die Befürchtung fallt fort, es ist daher gestattet, nur dürfen die Stoffe die Wärme nicht steigern. Nach einer Ansicht25) gilt diese Erlaubnis nur für Wasser j'ann das im bestimmten, besonderen Falle zum 'Mischen des Weines zugelassen ist. — Sieben mawn umfaßt der Abschnitt, sie deuten, beim Eintritt des r-iaw zum Bewußtsein gebracht, auf die sieben Segenssprüche hin,25) in denen wir an Stelle der 18 bezw. 19, die Wünsche des Alltags umschließenden Segenssprüche, den Segen für t~\iv erflehen. Siebenfach wird der G'ttesname im mv Psalm-'0) erwähnt, der das Lob dessen kündet, der am siebenten Tag geruht. Ihn mit leuchtendem, jede Entweihung meidendem Glanz zu ehren, wollen beim natf -Beginn die sieben Vorschriften unseres Abschnitts uns lehren! Für Freitag Abend ist nach der Lesart vieler Gebetbücher ein kürzer aber bedeutsamer Zusatz angefügt.27) In. der Mischnahsammlung, hat er nicht Aufnahme gefunden, weil sein Inhalt in späteren Abschnitten ausführlich behandelt wird. Es schließt sich sinngemäß der siebenten Mischnah an. Er spricht von einer Verpflichtung?, die gleich der der siebenten Mischnah nawn Dy natfr aiv am Vorabend des Schabbos bei eintretender Dunkelheit geboten ist. naon oy na», an? naaa:»awsV ehr a>n «»aan »ai naK «»an .89)- ,,Es ward gelehrt, Rabbi Chananja sagte, der Mensch ist verpflichtet, in seinem Gewand nachzusuchen am Vorabend des Schabbos bei eintretender; Dunkelheit mvb 29) sna-i «roVn qov äi la« Raw Jaussef sagte, eine wichtige Vorschrift ist dies für den Schabbos." „Der Mensch" hat die Erde geliehen erhalten, um sie nach dem Gebot des Schöpfers zu verwalten. Am Schabbos, da der Schöpfer geruht hat, hat auch Sein Beauftragter auf Erden, der Mensch, seine gestaltenden Beziehungen zur Erde zu lösen. Nicht Veränderung durch Körperkraft allein, die er mit dem Tiere teilt, sondern durch Geistesmacht ist Zeichen seiner G'ttähnlichkeit. Einzelgebiet und Gesamtheitsbereich sind durch Sonderbestimmung des Menschengeistes getrennt und unterschieden, sind von ihm als Grundlagen der Gesellschaftsordnung anerkannt. Nicht darf am Schabbos der menschliche Geist diese Grenzen verwischen und vom Inhalt des einen Bereichs in den andern überführen. , , Aus Vergeßlichkeit und Gleichgültigkeit, ohne der Tragweite sich bewußt |Zu. werden, gedankenlos in den Taschen des Gewandes, den] Inhalt;rvpn: Einzelbesitz j in den Gesamtheitsbereich zu; übertragen, ist Achtlosigkeit und Gleichgültigkeit . gegen , den Herrscherbegriff' G'ttes, gegen Seine Anerkennung als Herrn der Welt. Nicht sorgfältig. genüg kkrifl daher die Untersuchung der Taschen am Vorabend des Schabbos bei eintretender Dunkelheit erfolgen, es ist dies eine wichtige Vorschrift für den Begriff der Schabbosruhe. Sie will Verletzung und Entweihung des Schabbos ausschließen und verhüten und' dazJ beitragen,, daß dieser , Tag für Israel Licht .und Freude sei, der' Schabbos der Rujhe. . -s) 'JM z. St. . '**) II. B. M. 16, 29. , 25) Vgl. 7\xbv nasVa und D"a»*inb. '35?» wts z. St. uncl pon, in dieser speziellen Bedeutung in ') pis row 'os ''S r\wt>- ■ .- . ■ .\26). Psalm 92. . ' ' ' : ' - - ") Vgl. a>' tax .und '"V">o ia-^a- 28) Nach anderer Lesart: imi vaw> vmv „vielleicht vergißt er's. und geht hinaus." . , . 29) In der 'na: toij ::v'.