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Der Israelit · 1937-07-01 · Heft 26 (1.7.1937) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
78 (1937)
Issue
Heft 26 (1.7.1937)
Date
1937-07-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 2 Nr. 26____ Der I s r a e 1 i t Im Zeichen der Kenessio Gedaulo, Der Nürnberger Landestagung der Agudas Jisroel zum Gruß! Am 4.- und 5. Juli findet in Nürnberg die Landestagung der Agudas Jisroel in Deutschland statt, die einen kräftigen Auftakt für die Kenessio Gedaulo bilden soll. Das Programm der Tagung zeigt den ernsten Willen der deutschen Landesorganisätionen, alle Probleme der Aguda mit fester Hand anzupacken und alle Arbeiten für Marienbad zu ihrem Teile sorgsam vorzubereiten. Es werden Aussprachen stattfinden über Auswanderung, Organisationsfragen, die geistigen Aufgaben der Agudas Jisroel in-Deutschland. Im Mittelpunkte der Verhandlungen wird wieder Erez Israel stehen. In allen Teilen der Beratung werden eingeweihte, mit der Materie bestens vertraute Männer die Aussprache einleiten und führen. In einer Öffentlichen Kundgebung werden prominente - Redner über jüdische Lehre und jüdisches Leben, Agudas Jisroel und Erez Jisroel und unsere Gegenwartsaufgaben sprechen. Man sieht daraus, daß, wie in anderen Ländern, sich auch in Deutschland die Gesinnungs^ freunde rühren und rüsten für den Tag d e r großen Sammlung in Marienba'd, und wir zweifeln nicht, daß die Nürnberger Tagung der deutschen Agudas Jisroel einen neuen Auftrieb gibt, daß Nürnberg eine Etappe nach Marienbad wird, wie Marienbad selbst einen Weg nach Jerusalem, wo die Kenessio Gedaulo abzuhalten, uns diesmal leider noch nicht gegönnt war* zeigen solL In diesem Sinne begrüßen wir die Nürnberger Tagung und wünschen ihr den Erfolg, den sie in Anbetracht der großen Sache und der jüdischen Lage verdient. Agudaführer reisen zur Sitzung der Mandatskommission. Jerusalem, 24. Juni. Der Präsident der Weltorganisation Agudas Jisroel, Jacob Rosenheim, sowie Rabbi Mosche Blau und Dr. Isaac Breuer als Führer der Aguda in Palästina, und der politische Sekretär der Aguda, H. A. Goodman, begeben sich im Zusammenhang mit der bevorstehenden außerordentlichen Tagung der Ständigen Mandatskommission des Völkerbundes, bei der die Probleme des Palästina- Mandats erörtert werden sollen, nach Genf. (ITA.) Bericht der Jewish Agency London, 1. Juli.. Kurz vor Redaktionsschluß übermittelt uns die ITA. den umfangreichen Bericht, den soeben die Jewish Agency der Mandatskommission in Genf überreicht hat, In der Hauptsache führt die Jewish Agency darin Klage über die Haltung der Palästina-Regierung bei den Unruhen. In einem ausführlichen Memorandum berichtet Weizmann über' die Entwicklung des Nationalheimes- Es wird clie Forderung nach Entschädigung der Opfer u n d E i n - gliederung der Hilfspolizei in das Sicherheitscorps aufgestellt. An einzelnen Zahlen und Daten wird festgestellt, daß die jüdische Wirtschaft durch die Unruhen wohl schwer gelitten hat, aber nicht erschüttert ist. Trotz der Unruhen machten sich die Fortschritte auf allen Gebieten bemerkbar. Die Zahl der Juden in Palästina betrug 1936 etwas über 400.000, was einen Zuwachs von 30.000 Seelen im Vergleich zum Jahresanfang bedeutet Die Juden machen 30,6 Prozent der Gesamtbevölkerung aus, die im ganzen 1.320.000 beträgt. 148.000 Juden (36,7 Proz. der jüdischen an die Mandatskommission. Bevölkerung) wohnen in Tel Awiw, 75.000 in Jerusalem, knapp 17.000 in Petach T i k w a , 55.000 in Haifa und an der Haifabucht. 15 Prozent leben unmittelbar oder mittelbar von der Landwirtschaft, 29 Prozent von der Industrie, 21 Prozent vom Handel, der Rest betätigt sich im Baugewerbe, in freien Berufen oder als Angestellte. Von den 29.727 Einwanderern im Jahre 1936 stammten zwei Drittel aus Polen und Deutschland, Hervorgehoben wird im Bericht der Hilfsdienst des jüdischen Gesundheitswesens während der Unruhen. Die jüdischen Schulen wiesen im Berichtsjahre 9000 Schüler mehr auf als 1935. Die Städte, insbesondere Tel Awiw, Jerusalem und Haifa seien in steter Entwicklung und raschem Wachstum begriffen. Die Rückschläge in der Industrie seien zum größten Teile überwunden. Die landwirtschaftliche Kolonisation umfaßt 203 Siedlungen mit rund 98.000 Seelen. Etwa 19.000 Dunam wurden im Berichtsjahre neu erworben. Der Geldumlauf und* die Regierungseinkünfte erlitten 1936 infolge der Unruhen einen empfindlichen Niedergang. Erleichterung von Unterstützungszahlungen an Juden in Deutschland. Berlin, 28. Juni. Die Palästinatreuhand-Stelle zur Beratung deutscher Juden teilt mit: Nach den geltenden Devisenbestimmungen dürfen unter gewissen Voraussetzungen Unterstützungszahlungen nach Deutschland mit sogenannter Registermark bewirkt, werden. Durch einen Erlaß der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung ist gestattet worden, daß von jüdischen Spendern zu Gunsten jüdischer Empfänger auch Haavaramark zu diesem Zweck verwendet werden darf. Haavaramark ist diejenige Mark, die von jüdischen Auswanderungswilligen auf die in Deutschland geführten Transfer-Sonderkonten der Trust und Transfer Office „Haavara" Ltd., Tel Awiw, eingezahlt wird. Die genannte Gesellschaft transferiert unter Mitwirkung ihrer deutschen Schwestergesellsehaft, der Palästina- Treuhand-Stelle zur Beratung deutscher Juden GmbH. (Paltreu), Berlin W. 35. Potsdamerstr. 28, auf Grund eines von der Reichsstelle geregelten Verfahrens diese Beträge in ausländische Währung,' Die Haavaramark wird für Unterstützungszahlungen von den ausländischen Banken, die Registermark vertreiben, verkauft werden. Dies bedeutet, daß der ausländische Spender die Haavaramark, die er seinen inländischen Freunden und Verwandten zukommen lassen will, zu dem Registermarkkurs, d. h. sehr günstig erwerben kann. Die Haavara ist dadurch, daß ihr der Gegenwert der Reichsmarkspenden,in ausländischer Währung zufließt, in der Lage, einer großen Anzahl der bei ihr, vorgemerkten Anwärter zür Auswanderung zu verhelfen. Durch J" - ■■<•. Lv' Juli 1937 die hierauf aufgebaute Werbung im Auslande wird die Gebefreudigkeit der■ ausländischen Ju. den für ihre hiesigen Freunde und Verwandten vergrößert werden. Die Abwicklung ist sehr einfach. Der ausländische Geber zahlt bei seiner Bank den Gegenwert der von ihm beabsichtigten. Spende in Devisen ein und unterschreibt ein Formular, aus. dem sich ergibt, daß es sich um eine Leistung ohne kommerziellen Gegenwert handelt. 1. Es dürfen nur bis zu RM. 2QÖ0.—• je Mo na i und Person voll in Haavar^ark gezahlt werden. Ehepaare gelten hierbei als eine Person. In der Hausgemeinschaft lebende Kinder sind dann als Einzelpersonen anzusehen, wenn sie eine gewisse wirtschaftliche Selbständigkeit besitzen. Bei Zahlungen, die über den Betrag von RM. 2000.— hinausgehen,-ist die Zahlung von Haavaramark davon abhängig, daß für die Hälfte des gesamten angewiesenen Reichsmarkbetrages Devisen für den gleichen Zeitraum und Zweck nach Deutschland gesandt werden. 2. Darüber hinaus dürfen Geschenke bis zu weiteren RM. 200.— monatlich aus folgenden Anlässen in Haavaramark gezahlt werden: a) Zu Pessach, Purim, Roschhaschana, Chanukah, b) anläßlich von Hochzeiten, Barmizwoth,. Silbernen und Goldenen Hochzeiten, c) für Grabpflege (außer Begräbniskosten], 3. Ferner können im Auslande lebende Juden jüdischen gemeinnützigen und wohltätigen Organisationen in Deutschland Spenden unter Verwendung von Haavaramark zugehen lassen. Ueber die hierbei zulässige Höchstgrenze erteilt die Paltreu im einzelnen Auskunft. Maßgebend dafür, ob der Spender und der Zahlungsempfänger als Juden gelten, sind die Bestimmungen des Reichsbürgergesetzes. Entscheidend ist daher nicht die Zugehörigkeit zur jüdischen Religionsgemeinschaft, sondern die jüdische Abstammung, Personen mit nur zwei jüdischen Großelternteilen gelten aber nur dann als Juden, wenn sie der jüdischen Religionsgemeinschaft angehören, oder mit einem Volljüden, oder mit einer der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörigen Person verheiratet sind. Vor Entgegennahme der Spende hat der Empfänger wie bei der Registermark eine Erklärung zu unterschreiben, in welcher er bestätigt, daß die an ihn von dem Spender geleistete Zahlung nicht zur Erfüllung einer rechtlichen oder vertraglichen Verpflichtung des Geldgebers oder einer anderen im Auslande wohnenden Person [z. B. auf Grund testamentarischer Bestimmungen als Rentenzahlung, für Warenlieferungen und sonstige Leistungen, für Versicherungsprämien, Hypothekenzinsen usw.) oder , zur Einzahlung auf ein Konto zu Gunsten des Schenkers oder einer im Ausland »wohnenden Person oder zum Erwerb von Liegenschatten oder zur Bezahlung von Schiffspassagen für eine solche Person u. a. mittelbar oder unmittelbar verwandt wird. Eine Rückvergütung des Betrages darf in keiner Form stattfinden, auch nicht durch Verzicht auf eine bestehende oder noch entstehende Forderung. Der Betrag darf vielmehr lediglich zur Bestreitung der persönlichen Ausgaben des Empfängers dienen und von ihm auch nur für solche Zwecke verwandt werden, d. h. also, daß die Unterstützungsmark nicht für Zahlungen verwandt werden darf, ztt denen der Spender verpflichtet ist und gesetzlich gezwungen werden , könnte. Hingegen darf der Empfänger mit dem gespendeten Geld natürlich seine eigenen Hypothekenzinsen bezahlen,' seine eigenen Versicherungsprämien, rückständige Rechnungen usw. , ' Herren- und Berufskleidung, M a ß - K o n f ektion VU.i-Ver, arbeitung Frau F. MAIER Ww. Fahrgasse 9 4 1 Minute von der Konstabier Wache Eine ungekemnteWelt, erscheint demnächst - ..«'*?.. ... . in neuer Aullage in unser.Verlage. ( Erzählungen aus dem jüd;' Familienleben ( von Judäus, n werden schon heute entgesgengehoninieB.

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