Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 78 (1937)
- Issue
- Heft 23 (10.6.1937)
- Date
- 1937-06-10
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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tf^m&s^i^fis^i^^S^^t?: Seite 2 Nr. 23 Der Israelit 10. Juni 1937 Nicht Teilung, sondern Schaffung eines Parlaments >^ Immer neue Pläne. Jerusalem, 6. Juni. Die gut unterrichtete arabische Zeitung ,,Saud Ii Schaab" glaubt zu wissen, daß in dem Bericht der JCgl. Kommission nicht 'der Vorschlag einer Teilung Palästinas, sondern der der Einsetzung eines Parlaments mit weitreichenden Befiughissen enthalten sein wird. Dieses Parlament werde aus jüdischen und arabischen Vertretern bestehen, die auf Grund eines Verhältniswahlrechtes gewählt werden. Ihm werde die Entscheidung über die Zukunft Palästinas zufallen. - - Ein weiterer Vorschlag der Kgl. .Kommission soll dem Blatte zufolge dahin gehen, daß die jüdische Einwanderung so eingeschränkt wird, daß die Juden niemals ihre Mehrheit erlangen können. Die Befugnisse der Jewish Agency sollen bis zur Bedeutungslosigkeit eingeschränkt werden, und das Oberste Arabische Komitee soll dieselben Befugnisse erhalten wie die Jewish Agency. s Tel Awiwer Orthodoxie protestiert gegen die Palästina^Regierung. Tel Awiw, 9. Juni. Die religiöse G h i n n u cb. z e n t r a 1 e in Erez Israel, Merkas Hatorah, veranstaltete in Tel Awiw eine große Protesty ersammlung gegen die Benachteiligung der religiösen Erzieh iffi g durch die städtischen und R e .g i e r u n g s b e h ö rd e n. Die überaus stark besuchte Versammlung war von dem bekannten orthodoxen Vertreter im Tel Awiwer Stadtrate, Josef Fetter, geleitet. Der Präses der Chinnuchzentrale, Rabbiner K a t z von Petach Tikwah, hielt das erste Referat, in dem er die Tatsache . hervorhob, daß während alle areligiösen Schulen im Lande von den Verwaltungen reichlich unterstützt werden, die T a 1 im u d - T ih o r a - S c h u 1 e n leer ausgehen, Der sefardische Oberrabbiner von Tel Awiw, Rabbi U s i e 1, sagte u. a.: Erste Voraussetzung der Erlösung sei die religiöse. Kindererziehung, für die die Rabbinen nur wecken, die Massen aber arbeiten müssen, Herr Trebi.a.ch aus Amerika, der sic|i um die Finanzierung der Erziehungszentrale sehr verdient gemacht hat, schildert die traurige Lage der re-" ligiösen Erziehung in Amerika; 'Die gesamte Golk schaue aber auf Erez Israel hin. Gelinge es,, hier im Lande, die religiöse Erziehung auf eine feste Grundlage zu stellen, dann ..wer de die Wirkung in Europa und Amerika nicht ausbleiben. Es sprachen noch in ähnlichem Sinne der Leiter der Zentrale, Rabbi Samuel Grünemann und der Generalsekretär des Merkas, Rabbi D. Z. S i 1 b e r s t e i n. Es wird" darauf hingewiesen, daß, während in Warschau und Lodz die nichtjüdischen Stadträte die religiöse Erziehung unterstützen, die jüdischen Stadträte in, Erez Israel keinen Groschen für die religiöse Erziehung übrig haben. Es wurde eine •scharfe Resolution gefaßt, die ( der, Regierung rund auch den zuständigen Stadträten zugestellt wird; : Ein Pogrom-Prozeß in Warschau. Chatzkelewicz zum Tode verurteilt. . Warschau, 10. Juni.! Juda Leib Chatzkelewi't'z, der ^dische Schneider, der im Irrsinn einen Wachtmeister erschossen hat und dadurch die Stimmung -auslöste, die zu dent Pogromen in'Brest und anderen Städten geführt hat, wurde gestern vom Warschauer Kreisgericht zum Tode vhe r u r - teilt. Sechzehn Psychiater haben eine geminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten festgestellt und erklärt; daß er für seine Handlungen nicht voll verantwortlich gemacht werden könne. Das Gericht aber sah in seiner Tat „den Ausdruck einer feindlichen Stimmung", die sich .zwischen. Juden und F*olen gebildet . habe. Die Todesstrafe sei verhängt worden, so heißt es in der Begründung; weil das Opfer ein Angehöriger der polnischen Armee war und das Blut eines polnischen Sölföaten gesühnt werden muß; Die These, daß Ch. das Werkzeug. einer' politischen Verschwörung gewesen sei, ließ der Staatsanwalt fallen. Er bedauert auch die an Juden begangenen Morde, aber Ch; habe aus einem Gefühl der Abneigung gegenüber der polnischen Armee gehandelt. Die Gutachten der Aerzte seien aus einem "Gefühle des menschlichen Mitleides heraus entständen, die das Gericht bei der Rechtsprechung nicht beriicksich^ tigen könne. (. ,•-.-»... Waren die Ausführungen'des Staatsanwaltes noch ruhig unA sachlich, so "ergingen jSich die Vertreter der Privatkläger ,int jüdenfeindlichen Ausfällen grimmigster Art. Diesen. .Ausfällen trat mit anerkennenswerter Energie der nicht- . jüdische Verteidiger D ö m b r o w s k i entgegen. Die hier ausgesprochene Verleumdung, sagte er, fielen -schwer auf die Ehre seines eigenen Volkes, ' des polnischen, zurück. Sie, die nationaldemokratischen Anwälte, seien nicht befugt, im Namen des polnischen Volkes und der polnischen Armee aufzutreten. Es sei . einfach unmöglich, aus der Tat eines anormalen Menschen eine nationale Angelegenheit zu konstruieren. Man schicke Ch. ins Irrenhaus und damit wäre der Fall erledigt. Diesen Gedankengängen schloß sich auch der jüdische Verteidiger Honig w i l l;an. Die , Schwachsinnigkeij: des Angeklagten ergebe sich auch daraus, daß er, als man. dhih von den. blutigen nFoigen seiner Tat für die Juden erzählte, äußerte: ij,Was geben mich die. Juden an, mögen sie).Malle .! - .'? Der ^dritte Verteidiger',' Advokat .^Rb-sfe n | zH£eH..g , .mtüHe^/ypt Ereegtjiig sein Tläjdöyör! abf brepjien. .Ch^ selbst brafjhiß .als, Sckl^ßwori ein, paar wirre Sätze hervor, die das Urteil der Psychiater nur bestätigten. Die gesamte Presse Polens berichtet über den Prozeß in großer Aufmachung und glossier j: den Ausgang je nach Einstellung. Das Hshiptf orgari' d'er^ Nationaldemokraten A. B. C. triumphiert.* „Mijt der Doktrin der, Gleichheit aller Bürger hiüsse jetzt. Schluß' gemkcht Verden, Juden seien •vom .. Heeresdienste" <a*iÜ5zu\schif ießen.'5 Die Verteidigung legte gegeji (Jas Todesurteii Revision ein« (Weitere Berichte aus Polen befini den sich im .Korrespondenzenteile.); . ij; .:') V.. n,.>.; ••)!.' Die jüdischen Volksschulen bei der Berechnung des Staatsbeitrags. ' Frankfurt a, M., . 7. Juni, ... Die „Frankfurter Zeitung" meldet aus Berlin: Nach dem im Dezember 1936 ergangenen Volksschulfinanzgesetz soll bei der Berechnung des finanziellen Beitrages, den der Staat für die öffentlichen Volksschulen zu leisten hat, und bei der Berechnung der Mehrstellen in den einzelnen Gemeinden die Gemeinschaftsschulen, die evangelischen und die katholischen Schulen jede für sich als besondere Schulgattung genommen werden, Die öffentlichen jüdischen: Volksschulen, die es vor allem in größeren Städten, aber auch in einer. Reine von .Landgemeinden gibt, wurden dabei nicht genannt. Hierzu,,ist nun ein. neuer Erlaß gegangen, -in dem der Reichserziehungsminister mitteilt, daß „die jüdischen öffentlichen Volksschulen in Erwartung einer gesetzlichen Neuregelung, des jüdischen Schulwesens" in der Aufzählung der Schulgattungen fortgeblieben seien/ Da .aber die Neuregelung noch ausstehe, sollten auch diese Schulen bis. auf weiteres wie die .übrigen Schulgatfungen für die Zählung der Schulkinder und Lehrers'tellen*bei der Berechnung des Staatsbeitrages und der Mehrstellea herangezogen werden. Auch weiterhin Vertretung der jüdischen Kriegsopfer durch den Reichsbund jüdischer Frontsoldaten. B e r 1 8. Juni. Der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten teilt mit: Der Erlaß des Herrn Reichsarbeitsministers: vom 27. 8. 1934 — veröffentlicht ion'Reichsversorgungsblatt Nr. 8 vom 5. September 1934.— ist unverändert in Cfeltung. Er hat folgenden Wortlaut; ' . .'" , „Auf Grund des § 48 Abs. 2 des Gesetzes über das Verfahren in Versongungssaohen'in der Fassung des Fünften Gesetzes 'ziir Aeriderung des Gesetzes über das Verfahren in Versorgungssachen vom 3. Juli. 1934 (Reichsgesetzblatt I S. 544) bestimme ich: Mitglieder des Reichsbündes jüdischer Frontsoldaten werden als Bevollmächtigte und Beistände von Antragstellern nichtarischer Abstammung im Sinne des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7i April 1933 (ReichsgesetzbL I S. 175) und seiner Durchführungsbestimmungen bei , den Versorgungsbehörden zugelassen, wenn sie von, .diesem Verbände mit der Ueberaahme von Vertretungen nichtarischer Antragsteller; allgemein!> beauftragt :<sind.,:.i: .'" .';". ":r[ '"; i, . •..•••••.•; .;•.> Ii -.•)'• •.• :; ' "'^ 48!^s.^''ä^s'^Gesetzes :über das Verfahren, in Versorgungssachen - in der ^ssung des -Fünften Gesetzes zur Aenderung des Gesetzes ■über das Verfahren in Verjsorgurigssädhen findet entsprechende Ariweriduhg'.'' Die Betreuung und Vertretung der jüdischen Kriegsopfer durchden Reichsbund jüdischer Frontsoldaten wird daher von diesem in der bisherigen Weise in n. y.,e r ä p. d e r t fortgeführt.; Träger der Kriegsopferbetreuung,,und Tvertretung .■durch den Reichsbund jüdischer. Friontsöldate« is% die bei seiner Bundesleitung -'geschaffene Kriegs opVe r - Ab 'l^'il u'tf jg, *!'an welche J,diei Kriegsöpf'er-Ab'te^ 16 ^aiides- -verbäUiden und! rund;330.Ötftsgr!üppen an^esch'os» -sen sind*! ' ••■ ' ii:'-.--- .•: : •*•• U):K.' •>• l/i; üü. i . ■ : •: Ü .nM 'HM;: Jj.-riv: 'Hl/ ' :' l:>i?:.>